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Ich habe eine Frage zum Thema "Versteckte" Mängel:
Unser Haus wurde 2000 fertiggestellt, die Gewährleistung wurde nach VOB vereinbart.
Jetzt tritt über die Fassade Wasser ein und der Fassadenbauer sagt: Das müssen wir privat bezahlen, da die Gewährleistung (VOB=2Jahre) abgelaufen ist.
Ich habe aber mal etwas von "Versteckten" Mängeln und 5 Jahre Gewährleistung gehört. Der assadenbauer sagt: Sowas käme quasi nur bei Vorsatz in Frage und trifft hier nicht zu.
Wenn VOB vereinbart, gilt 2 Jahre, nach BGB 5 Jahre.
Sie sollten einen Sachverständigen, andere Firma zur Begutachtung beauftragen. Liegen versteckte Bausachmangel vor dann können Sie entscheiden, ob es Sinnvoll ist gerichtlich vorzugehen.
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