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Verfasst am: 16.09.04, 11:28 Titel: Verhältnis Teilabnahme zur Endabnahme!
Hallo,
wenn im Vertrag eine Teilabnahme vereinbart ist, zum Schluss aber noch eine Endabnahme durchgeführt wird, welches Verhältnis haben dann beide Abnahmen zueinander? Kann im Rahmen der Endabnahme noch Mängel gerügt werden, welche im Rahmen der Teilabnahme hätten erkannt werden müssen?
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