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meine Lebenspartnerin ist seit 7 Jahren in Deutschland und hat seit 2 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wann kann sie nach der neuen Rechtslage den Antrag auf Einbürgerung stellen und was ist dabei besonders zu berücksichtigen?
Die Einbürgerung ist nach 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich, wenn dann mindestens eine A-Erlaubnis vorhanden ist. Allerdings wird nicht jede Aufenthaltszeit davor angerechet. Z.B. werden Zeiten mit Duldung nie angerechnet. Zeiten mit A-Bewilligung werden in Bayern und BaWü nicht angerechnet.
Neben der Aufenthaltsdauer sind auch noch einige andere Voraussetzungen zu erfüllen.
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