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Einbürgerung

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 11:44    Titel: Einbürgerung Antworten mit Zitat

Guten Tag,

meine Lebenspartnerin ist seit 7 Jahren in Deutschland und hat seit 2 Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Wann kann sie nach der neuen Rechtslage den Antrag auf Einbürgerung stellen und was ist dabei besonders zu berücksichtigen?

Danke!
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 15:31    Titel: Antworten mit Zitat

Nur noch ein Jahr, dann darf sie das (nach acht Jahren).
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ralf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!

Die Einbürgerung ist nach 8 Jahren rechtmäßigem Aufenthalt möglich, wenn dann mindestens eine A-Erlaubnis vorhanden ist. Allerdings wird nicht jede Aufenthaltszeit davor angerechet. Z.B. werden Zeiten mit Duldung nie angerechnet. Zeiten mit A-Bewilligung werden in Bayern und BaWü nicht angerechnet.

Neben der Aufenthaltsdauer sind auch noch einige andere Voraussetzungen zu erfüllen.

Näheres bei www.info4alien.de
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