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schaden am neuen pkw

 
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akteur
Gast





BeitragVerfasst am: 13.11.04, 10:01    Titel: schaden am neuen pkw Antworten mit Zitat

Ich kaufte mir im September 2002 einen neuen Pkw. Bis zum Frühjahr diesen Jahres war auch alles ok. Nur dann stellte ich fest, dass an einer stelle bei meinem Pkw der Lack reißt bzw. platzt. Ein unabhängiger Gutachter stellte fest, dass eine Stelle am Auto gespachtelt wurde. Ich war beim Händler, wo ich das Auto nagelneu und unfallfrei gekauft hatte und man sagte mir, dass das Auto beim kauf i.o. war und keine Schäden bekannt seien. Man könne sich nicht erklären wie es zu solcher Sache kommt, würde mir aber schriftlich bestätigen, dass es kein Unfallschaden ist. Der Lackschaden wurde mir vom Händler kostenlos behoben(es wurde neu lackiert) und ich bekam als Entschädigung ein Warengutschein im Autohaus von 200 Euro. Auf mehr wollte man sich als Entschädigung nicht einlassen. Nur muss man beim 2 lackieren so schlecht gearbeitet haben, dass der lack jetzt wieder platzt. Auch jetzt will das Autohaus es wieder kostenlos beheben. Nur mittlerweile überlege ich, ob ich evtl. mit Rechtsbeistand gegen das Autohaus vorgehen will. Sehr böse
Was meint ihr dazu?
Gruß Akteur
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.11.04, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Neuwagen kann auch bereits im Werk, beim Verladen oder beim Transport zum Autohändler beschädigt werden, ohne daß es gleich ein Unfallwagen ist.
Sind die Schäden gering, wird das noch direkt im Werk ausgebessert und der Wagen anschließend ausgeliefert.
Der Autohändler hat natürlich das Recht, auf seine Kosten nachzubessern (3x?).
Der Warengutschein über 200,00 Euro ist m. E. eine reine Kulanzleistung des Händlers.
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akteur
Gast





BeitragVerfasst am: 13.11.04, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

mein problem ist, dass ich erstens einen gewissen vorschaden habe, den ich beim verkauf schon erklären muss, weil der fachmann mit lackdickenmessen u.ä. schon was sieht. das andere ist, dass bei einem neuwagen von 30000 euro sowas nicht sein darf. der gutschein von 200euro ist schon eine kulanzleistung vom händler gewesen, aber meiner meinung nach schon das mindesten, denn ich muss zur behebung des schadens fast 200km zum händler und zuück und das einige male und jetzt wieder. kann ich in irgend einer weise mehr schadenersatz vom händler verlangen, auch wenn er den schaden nicht unbedingt verschuldet hat?
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Gast






BeitragVerfasst am: 16.11.04, 13:57    Titel: Antworten mit Zitat

Versuch es doch einfach!
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goldaktie
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.10.2004
Beiträge: 172
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 17:08    Titel: Anzeigepflichtiger Vorschaden Antworten mit Zitat

Ich habe meinen Zweifel, ob es sich hier um einen schon anzeigepflichtigen Vorschaden handelt. Eventuell ist der zu klein. Müßte man ggf. näher wissen. Wenn dieser Vorschaden aber nicht anzeigepflichtig war, wirst Du letzten Endes kaum mehr als die bereits erhaltene Kulanzleistung rausbekommen können. Du mußt aber Käufer auch nicht auf diesen Schaden hinweisen...

Konkret kann Dich da ein Anwalt beraten. Der müßte auch beurteilen können, ob es sich hier lohnt weitere Schritte gegen den Händler zu unternehmen. Die Gebühren zumindest für ein Beratungsgespräch sind m.E. gut investiert.

Nach der Höhe der Gebühren kannst Du den Anwalt bei der Terminsvereinbarung fragen.
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