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Verfasst am: 25.02.06, 14:59 Titel: Erotik - Seite - Brauche Hilfe !
Vorweg möchte ich sagen das ich weder den Staat noch wen anders betrügen möchte sondern lediglich ein paar Informationen benötige.
Ich arbeite in einem Erotik - Online Shop der unter anderen FSK 18 Filme vertreibt. Dies ist jedoch nicht ohne Jugendschutz möglich der seit dem wir ihn installiert haben uns keine Kunden mehr bringt. Die Firma würde über kurz oder lang pleite gehen.
Nun hat mein Chef anklingeln lassen das er nach Holland gehen möchte da dort der Jugendschutz nicht so ist. Ich möchte auch sagen das wir keine Hardcore Seite sind sondern ein stilvoller Shop, ohne Bilder von nackten Leuten oder anzüglichen Texten. Wir haben uns auf ein spezielles Thema speziallisiert und in dem eigentlichen Film ist weniger zu sehen als Samstags Abends auf diversen Sendern. Leider ist der Film auf FSK 18 gestuft worden wo wir im Grunde nichts machen können.
Meine eigentliche Frage ist ob man einfach so ein Gewerbe in Holland anmelden kann auch wenn man nicht dort wohnt (z.B. nur ein Postfach dort hat) Wo man dies machen kann und wie lange das dauert. UND was mir persönlich wichtig ist ob man die Bestellungen von Deutschland aus weiterführen kann da ich nicht gewillt bin mit nach Holland zu ziehen, sollte es gefordert werden.
Für mich steht mein Job auf dem Spiel, ich will nicht wieder zum Amt rennen müssen. Es sind keinerlei böse Absichten dahinter und bitte spart euch diese Bermerkungen.
Mein Chef war schon beim Anwalt der sich schlau machen möchte das dauert aber bis Mittwoch.
Wäre Euch dankbar für eure Hilfe
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.02.06, 16:45 Titel: Re: Erotik - Seite - Brauche Hilfe !
Asadriel hat folgendes geschrieben::
ob man die Bestellungen von Deutschland aus weiterführen kann
Wenn Sie von Deutschland aus FSK18-Material ohne Jugendschutzmaßnahmen versenden, kommen Sie mit dem Gesetz in Konflikt (§184 I (8 ) StGB). Dafür ist irrelevant, ob die eigentliche Firma im Ausland sitzt oder nicht. §184 I (4) StGB wäre wohl auch dann einschlägig, wenn Sie das alles von Holland aus machen - dann dürften Sie zumindest nicht mehr einreisen, ohne eine Strafverfolgung zu riskieren. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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- "... Jugendschutz ... seit dem wir ihn installiert haben ..." Wie geht das denn?
Code:
found Jugendschutz [Return]
...
run [Return]
Ob der Jugendschutz vor der Installation Kunden gebracht hat, frage ich gar nicht erst.
- Das Forum heißt, Forum Deutsches Recht.
- Fragen Sie einen Anwalt.
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