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Hallo!
wir waren letzte woche gastgeber eines geburtstages.
leider hatten wir wenig freude, da wir zum ersten nicht den gebuchten Raum erhielten und zum zweiten von der lauten musik aus dem nachbarsaal gestört wurden, da wir zu einem ruhigen und gemütlichen essen eingeladen hatten.
die wirtin konnte nach meiner Aufforderung zur abhilfe leider nicht folgeleisten.
das einzige was wir machen konnten waren einige tische umzustellen, was wir dann später auch annahmen.
alles andere, woe essen und service waren super gut. kann ich nun den rechnungsbetrag zum beispiel um 20% kürzen aufgrund entgangenen freuden?
Oder wie muß ich mich nun rechtlich korrekt verhalten?
Für eine Auskunft wäre ich wirklich dankbar.
Gruß
Jörg
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