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schulpflichtiges deutsches Kind im amerikanische Schule?

 
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geometer
Gast





BeitragVerfasst am: 03.11.04, 21:41    Titel: schulpflichtiges deutsches Kind im amerikanische Schule? Antworten mit Zitat

Folgender Sachverhalt angenommen: Aus einer Ehe zweier Deutschen geht ein Junge hervor. Die Ehe wird geschieden. Die Frau lernt einen vorübergehend in Deutschland stationierten amerikanischen Soldaten kennen, heiratet ihn und zieht dann mit ihm und dem Kind nach Amerika, wohin der Soldat versetzt wird. Der Bub ist zu diesem Zeitpunkt vier Jahre alt. Zwei Jahre später lässt sich der Soldat wieder nach Deutschland versetzen; die Familie, inzwischen durch ein weiteres Kind vergrößert, kommt nach Baden-Württemberg. Dort zieht die Familie in ein ziviles Mietshaus ca 10 km entfernt von der amerikanischen Kaserne. Der inwischen 6Jährige spricht nun perfekt englisch und noch leidlich deutsch. Der Aufenthalt in Deutschland wird voraussichtlich 5 bis 6 Jahre dauern. Was danach kommt, ist offen. Ist es unter diesen Voraussetzungen rechtlich unbedenklich, wenn dieses - deutsche - Kind, in ziviler deutscher Umgebung lebend, nicht in eine deusche Grundschule geht sondern in der amerikanischen Kaserne des "Stiefvaters" (das Kind ist nicht adoptiert) eingeschult wird?
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???
Gast





BeitragVerfasst am: 03.11.04, 23:22    Titel: Re: schulpflichtiges deutsches Kind im amerikanische Schule? Antworten mit Zitat

geometer hat folgendes geschrieben::
Folgender Sachverhalt angenommen: Aus einer Ehe zweier Deutschen geht ein Junge hervor. Die Ehe wird geschieden. Die Frau lernt einen vorübergehend in Deutschland stationierten amerikanischen Soldaten kennen, heiratet ihn und zieht dann mit ihm und dem Kind nach Amerika...


Wohin denn genau in "Amerika"?
Venezuela? Chile? Ekuador? USA?
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geometer
Gast





BeitragVerfasst am: 04.11.04, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

Bei dem Soldat handelt es sich um einen Bürger der USA, der 2jährige Aufenthalt war auf einer Base in Wyoming, USA. Die Kaserne in Baden-Württemberg ist entsprechend eine der US-Armee.
Ob diese Klarstellung bei der Beantwortung meiner Frage hilft?
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Dr. Christian Birnbaum
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 391
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.11.04, 04:49    Titel: Antworten mit Zitat

§ 72 IV 2 SchulG Baden-Württemberg: Die Schulpflicht ist durch den Besuch einer deutschen Schule zu erfüllen. Über Ausnahmen entscheidet die Schulaufsichtsbehörde.

Ich weiß nicht, welches die untere Schulaufsichtsbehörde in Baden-Württemberg ist, ich glaube, das Landratsamt. Aber das lässt sich ja herausfinden. Stellen Sie einen Antrag, begründen Sie ihn, was Sie sagen, macht durchaus Sinn. Erkundigen Sie sich vorher bei der amerikanischen Schule, welche Abschlüsse dort erworben werden und ob diese den deutschen Abschlüssen gleichwertig sind.

Birnbaum
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Gast





BeitragVerfasst am: 17.11.04, 18:41    Titel: Antworten mit Zitat

Die untere Schulaufsichtbehörde ist in Bawü noch das Schulamt (wird reformiert).

Das Landratsamt ist unter bestimmten Bedingungen Aufsichtsbehörde für den SchulTRÄGER.

Welche Staatsbürgerschaft hat das Kind?

Nach 72 SchG muss es eine deutsche Schule besuchen. Dies ist eine zwingende Vorschrift.

Andere Frage: Warum soll es keine deutsche Schule besuchen?
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