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Führungszeugnis

 
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Ayla
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 20:47    Titel: Führungszeugnis Antworten mit Zitat

hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen.

es geht um folgendes:

vor etwa 3 jahren hatte ich eine verhandlung wegen kennzeichung verfassungswidriger organisationen. ich wurde damals zu einer zahlung von 200 DM an einen gemeinnützigen verein verurteilt. zum tatzeitpunkt war ich 18 jahre und 4 monate alt. ich wurde nach jugendstrafrecht verurteilt.

es wurde leider nicht erwähnt ob ich einen eintrag ins führungszeugnis bekomme.

kann mir jemand sagen ob das drin steht....und wenn ja, nach wieviel jahren einträge gelöscht werden?

danke
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ante
Gast





BeitragVerfasst am: 17.11.04, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

Was muss man denn dafür

"wegen kennzeichung verfassungswidriger organisationen"

machen?????????
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Ayla
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

zb. ne grillparty unter ner hakenkreuzfahne.... etc.

nur ums klar zustellen: ICH BIN DEFINITV NICHT rechtsextrem. war ne jugendsünde, mitläufer eben.
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ante
Gast





BeitragVerfasst am: 17.11.04, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Wie lange und ob "Grillparty unter ´ner Hakenkreuzfahne" im Führungszeugnis auftaucht, hängt von den ausgeworfenen Tagessätzen ab. Unter 90 Tagessätzen wird beim Ersttäter wohl nix im Führungszeugnis aufscheinen.
In den Dateien der Polizei biste wohl (hoffentlich) noch lange verewigt!
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Ayla
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 21:22    Titel: Antworten mit Zitat

ich wurde eben nicht zu tagessätzen verurteilt sondern zu eienr gesamtstrafe in höhe vonn 200DM zahlbar in 2 raten.
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ante
Gast





BeitragVerfasst am: 17.11.04, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

Verurteilt oder Strafbefehl?
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Ayla
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

im namen des volkes verurteilt
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ante
Gast





BeitragVerfasst am: 17.11.04, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Dann ist ja Recht geschehen!!!!!!!!
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Ayla
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

darum gehts ne. ich mag gern meine frage beantwortet haben und mehr nicht.
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 21:33    Titel: Re: Führungszeugnis Antworten mit Zitat

Hallo!

Keine Angst: das steht in keinem Führungszeugnis drin.
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Ayla
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 21:35    Titel: Antworten mit Zitat

danke gast Smilie
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 21:53    Titel: Antworten mit Zitat

@ ayla: Im Erziehungsregister steht es. Bis Du 24 bist.


@ ante

Zitat:
ante Verfasst am: 17.11.04, 21:23 Titel:

--------------------------------------------------------------------------------

Verurteilt oder Strafbefehl?



Was ist denn hinsichtlich der Rechtswirkung (oder auch Registerrechtlich) der Unterschied zwischen Urteil und Strafbefehl?
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Ayla
Interessierter


Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 21:59    Titel: Antworten mit Zitat

aber erziehungsregister hat nix mit führungszeugnis zu tun, richtig?
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.11.04, 07:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ayla hat folgendes geschrieben::
aber erziehungsregister hat nix mit führungszeugnis zu tun, richtig?


richtig- du darfst dich als "nicht vorbestraft" bezeichnen Winken
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.11.04, 16:40    Titel: Antworten mit Zitat

danke *smile*
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