Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - fehlender Eintrag Konfession Lohnsteuerkarte
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

fehlender Eintrag Konfession Lohnsteuerkarte
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerstrafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
sunflower1234
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.11.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 14.11.04, 09:38    Titel: fehlender Eintrag Konfession Lohnsteuerkarte Antworten mit Zitat

Hallo,

wie wäre die Lage, wenn von der allerersten Lohnsteuerkarte an über viele Jahre die Konfession auf der Lohnsteuerkarte nie eingetragen war und dieses Fehlen erst jetzt bemerkt wurde? D.h es wurde nie entsprechend die Kirchensteuer vom AG abgeführt! Konfession wurde jedoch in den Steuereklärungen und divesen Ummeldungen immer mit angegeben. Wie sollte man sich in so einem Fall verhalten? Von 3 kompetenten Beratern wurde gemeint, gar nichts tun.

vielen Dank für die Infos!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ao77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 16.11.04, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Im Prinzip hast Du die Antwort ja schon gegeben Winken
DU hast ja keine falschen Angaben gemacht.

Ich würd mir allerdings überlegen, ob man nicht vielleicht mal beim Standesamt 'anklopft', um zu klären, wie es zu dem Fehler im dortigen Register gekommen ist. Irgendwann wird es eh entdeckt werden, und dann wollen die die KiSt für den ganzen Zeitraum sowieso haben.
Dennoch: Absolut KEIN strafrechtlicher Fall.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 16.11.04, 10:36    Titel: Antworten mit Zitat

ao77 hat folgendes geschrieben::
Im Prinzip hast Du die Antwort ja schon gegeben Winken
DU hast ja keine falschen Angaben gemacht.

Ich würd mir allerdings überlegen, ob man nicht vielleicht mal beim Standesamt 'anklopft', um zu klären, wie es zu dem Fehler im dortigen Register gekommen ist. Irgendwann wird es eh entdeckt werden, und dann wollen die die KiSt für den ganzen Zeitraum sowieso haben.
Dennoch: Absolut KEIN strafrechtlicher Fall.


----------------------------------------------------------------------------------------------------------
vielen dank für die Info, is ja immerhin schon mal beruhigend zu wissen ...

aber irgendwann tritt ja auch die verjährung hierzu ein oder nicht? bzw. war eine aussage die ich gehört habe, dass bereits geschlossene steuererklärungen nicht mehr geöffnet werden, so dass max. 3-4 jahre nachgezahlt werden müssten.... oder war die aussage nicht richtig? dieser fehler ist vor über 10 jahren passiert!
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 16.11.04, 10:44    Titel: Antworten mit Zitat

Zu wenig gezahlte Steuern können für die vergangenen 10 Jahre nachgefordert werden! Erst was davor liegt, ist verjährt.
Nach oben
sunflower1234
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.11.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.11.04, 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

gut gut, damit ist bereits geholfen Smilie ... schlimmstenfalls muss also für 10 jahre nachgezahlt werden...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ao77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 16.11.04, 13:35    Titel: Antworten mit Zitat

Das gilt im Hinterziehungsfall! Den kann ich hier nicht erkennen, Leichtfertigkeit schon eher, also 5-jährige Festsetzungsverjährung.


Anonymous hat folgendes geschrieben::
Zu wenig gezahlte Steuern können für die vergangenen 10 Jahre nachgefordert werden! Erst was davor liegt, ist verjährt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Neugast
Gast





BeitragVerfasst am: 16.11.04, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

wenn man ganz ehrlich ist, kann man hier nicht mal eine leichtfertige Steuerverkürzung erkennen. Vielmehr dürfte hier wohl ein eindeutiger Ermittlungsfehler des FA zu erkennen sein. Denn dem hätte bei genauer Prüfung auffallen können, dass die Angaben nicht schlüssig sind.

Gruß.
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 08:55    Titel: Antworten mit Zitat

Neugast hat folgendes geschrieben::

wenn man ganz ehrlich ist, kann man hier nicht mal eine leichtfertige Steuerverkürzung erkennen. Vielmehr dürfte hier wohl ein eindeutiger Ermittlungsfehler des FA zu erkennen sein. Denn dem hätte bei genauer Prüfung auffallen können, dass die Angaben nicht schlüssig sind.


Hallo,

sehe ich genauso. Wenn in den Steuerklärungen die Konfession angegeben wurde, dann liegt weder Steuerhinterziehung, noch leichtfertige Verkürzung vor. Es besteht keine Pflicht, das Finanzamt auf dessen Fehler hinzuweisen.
Eine Festsetzung von Kirchensteuer käme allerdings noch im Rahmen der allgemeinen Festsetzungsverjährung in Betracht. .

Gruß

beinstrong
Nach oben
ao77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 15:09    Titel: Antworten mit Zitat

Über die 'Leichtfertigkeit' ließe sich noch trefflich streiten, aber letztlich: Was soll´s Winken
Dennoch ein Hinweis am Rande: Das FA hat die LSt-Karte nicht ausgestellt, sondern die Gemeinde/Stadt. Das Teil ist ne Urkunde und was da steht, gilt; auch oder gerade bei einer Behörde Cool
Interessant wäre es allerdings zu erfahren, warum der Fragesteller im Personenstandsregister als nicht konfessionell geführt wird, obwohl er doch in der Kirche ist. Alles sehr eigenartig.
Und dass die Vorlage einer für den Stpfl. _erkennbar_ unrichtigen Urkunde zusammen mit der Steuererklärung über viele Jahre hinweg, ohne den Fehler bei der ausstellenden Behörde anzuzeigen, kein fahrlässiges Verhalten beinhaltet ... Ich wär mir da nicht so ganz sicherAber lassen wir das.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 15:21    Titel: Antworten mit Zitat

ao77 hat folgendes geschrieben::
Über die 'Leichtfertigkeit' ließe sich noch trefflich streiten,

Hallo,

wo sehen Sie eine evtl. Leichtfertigkeit, wenn er die Konfession in der Steuererklärung angegeben hat?

Zitat:
Dennoch ein Hinweis am Rande: Das FA hat die LSt-Karte nicht ausgestellt, sondern die Gemeinde/Stadt. Das Teil ist ne Urkunde und was da steht, gilt; auch oder gerade bei einer Behörde Cool


Ein falscher Sachverhalt wird nicht richtiger, nur weil er in einer Urkunde steht

Zitat:
Und dass die Vorlage einer für den Stpfl. _erkennbar_ unrichtigen Urkunde zusammen mit der Steuererklärung über viele Jahre hinweg, ohne den Fehler bei der ausstellenden Behörde anzuzeigen, kein fahrlässiges Verhalten beinhaltet ... Ich wär mir da nicht so ganz sicherAber lassen wir das

Steuerhinterziehung begeht man in solchen Fällen mit Abgabe der Steuererklärung. Und in dieser hat er die Konfessionszugehörigkeit angegeben. Wo ist also das Problem?

Gruß

beinstrong
Nach oben
ao77
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2004
Beiträge: 31

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

beinstrong hat folgendes geschrieben::


Ein falscher Sachverhalt wird nicht richtiger, nur weil er in einer Urkunde steht

Hab ich auch nicht behauptet; wir reden/schreiben ein wenig aneinander vorbei

Zitat:
Wo ist also das Problem?


Schrieb ich das nicht im vorhergehenden Posting?
Schön: Einigen wir uns drauf, dass kein Fall der Abgabe einer inhaltlich unrichtigen Erklärung i. S. d. §§ 370, 377 AO vorliegt und gut.

Gruß
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 23:34    Titel: Antworten mit Zitat

Auf den Lohnsteuerkarten steht immer links oben, dick unterstrichen:

"Alle Eintragungen in der Lohnsteuerkarte genau prüfen!"

Wenn man dennoch die fehlerhafte Steuerkarte dem Arbeitgeber aushändigt, hat man zumindest gegenüber ihn falsche Besteuerungsmerkmale vorgetäuscht. Inwieweit dies durch richtige Angaben in der Steuererklärung wieder ausgeglichen wurde, wäre die nächste Frage.
Nach oben
Gast2
Gast





BeitragVerfasst am: 18.11.04, 08:14    Titel: Antworten mit Zitat

mal ganz davon abgesehen, wie kann es überhaupt passieren, dass so ein eintrag von anfang an fehlt? bzw. besteht denn die möglichkeit, dass die eintragung im personenstandsregister hinsichtlich der konfession nie erfolgt ist, sprich der/die betroffene ist tatsächlich als konfessionslos geführt??
Nach oben
dobo
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 05.03.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 05.03.05, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Sunflower...

wie ist die Sache damals bei Dir ausgegangen... Stecke nämlich in der gleichen Situation... Auch bei mir fehlt der Eintrag... Bin aber getauft und konfirmiert... Allerdings bin ich noch Student und habe noch nie Lohnsteuer bzw. Kirchensteuer zahlen müssen,, da ich bis jetzt nur geringfügigen Beschäftigungen nachgegangen bin. Nun fange ich aber am 1.4. an zu arbeiten, und weiß nicht so recht wie ich mich zu verhalten habe... Einfach nix sagen und warten, dass ich drauf angesprochen werde...? Oder gleich Nägel mit Köpfen machen und austreten...

Vielen Dank...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
sunflower1234
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 14.11.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.03.05, 19:19    Titel: Antworten mit Zitat

wenn du erst deine erste lohnsteuerkarte erhalten hast, dann auf jeden fall entweder beim kvr die religion nachtragen lassen oder aber austreten ... die von mir geschilderte situation hat sich noch nicht geändert und wird sich auch nicht ändern.....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerstrafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.