Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Krankenversicherungspflicht in selbstständiger Tätigkeit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Krankenversicherungspflicht in selbstständiger Tätigkeit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Andi S
Gast





BeitragVerfasst am: 17.11.04, 15:22    Titel: Krankenversicherungspflicht in selbstständiger Tätigkeit Antworten mit Zitat

Hallo !
Während einer Diskussion um das Thema sich Selbstständig zu machen sind in unserer Runde einige Fragen zu der Krankenversicherung aufgetaucht. Einige meinen es besteht eine Versicherungspflicht, andere meinen diese besteht nicht. Um diese Frage zu klären habe ich mal im Internet nachgeforscht und bin leider nicht zu einem eindeutigen Ergebnis gekommen. Lehrer,Bauern,Künstler und andere selbstständige welche gewisse Vorraussetzungen erfüllen, auch Hausgewerbe, sind Versicherungspflichtig.


Hier ein Beispiel:
Was ist wenn jemand sich selbstständig macht und ausschlieslich Zuhause arbeitet ?
Wenn dieser jemand von Zuhause aus Reparaturen an Kleingeräten durchführt ?
Handelt es sich dann um diese Hausgewerbe?

Nehmen wir an es handelt sich in diesem Beispiel nicht um eine "Ich AG" sondern nur um die normale Form einer Selbstständigkeit (Einzelperson ohne Angestellte), die über Fördermittel der "GFAW" gefördert wird und auch zusätzlich über das Arbeitsamt mit "Überbrückungsgelt" gefördert wird.

Diese Frage beschäftigt uns sehr, da einige von uns nach der Ausbildung in die Selbstständigkeit gehen wollen.
Wenn jemand einen Gesetzestext kennt, bitte mit Posten Smilie

Vielen Dank
Andi S
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 15:25    Titel: Antworten mit Zitat

Sozialgesetzbuch V (SGB V)
http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/sgb_5/
Nach oben
Andi S
Gast





BeitragVerfasst am: 17.11.04, 15:54    Titel: Missverständnis Antworten mit Zitat

Ergänzung :
Für den Fall das mich jemand missversteht. Ich meinte nicht die gesetzliche Krankenversicherung. Ich meinte es eher so, kann der Gesetzgeber jemanden vorschreiben sich zu versichern auch wenn er das aus Kostengründen nicht möchte ?

Meine persönliche Meinung ist JA. Wenn nicht dann sollte er es.
Warum JA: Nun wenn jemand mit der selbstständigen Tätigkeit gerade so über die Runden kommt also nicht viel verdient, dann eine schwere Krankheit ihn befällt, geht seine Existens den "Bach runter". Umkommen lassen kann man ihn nicht, bei einer shweren Krankheit muss letztlich der Staat für ihn aufkommen. Auch wenn es in Form von Sozialhilfe ist. Andernfalls hätte diese Person enorme Schulden bei den jeweiligen Ärzten u.s.w.
So bin ich persönlich der Meinung, dass eine Versicherungspflicht Sinn macht. Jedoch, um es zu wiederhohlen, nicht in der GKV.

Gruss
Andi S
Nach oben
Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 16:57    Titel: Antworten mit Zitat

Eine private Pflichtversicherung gibt es nicht.
Wenn Sie nicht gesetzlich pflichtversichert sind, können Sie es sich aussuchen, ob Sie eine private Krankenversicherung abschliessen oder nicht.

Keine Krankenversicherung abzuschliessen kann Ihnen jedoch niemand wirklich empfehlen, dann nehmen Sie lieber erstmal eine günstige private Krankenversicherung mit dem Grundschutz auf Basis der Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und stocken die Versicherung auf, wenn es Ihnen finanziell wieder etwas besser geht.
Nach oben
Kurt
Gast





BeitragVerfasst am: 18.11.04, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Aber Beiträge zur Pflegeversicherung müssen in jedem Fall bezahlt werden. Oder sehe ich das falsch?

Kurt
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Versicherungsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.