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LegalAdvice
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Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 17:43    Titel: GEZ Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

Ein Student, welcher zwar kein BAFÖG erhält, aber Zuwendungen in Höhe des BAFÖG-Satzes von seinen Eltern bekommt (und nicht mehr bei diesen wohnt), aufgrund welcher Gründe, kann er sich von den Rundfünkgebühren befreien lassen (Nr. auf dem Befreiungsantrag)?

Grüße,
LA
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 17:47    Titel: Antworten mit Zitat

prinzipiell ist eine Befreiung nicht möglich
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 17:48    Titel: Re: GEZ Antworten mit Zitat

LegalAdvice hat folgendes geschrieben::
Ein Student, welcher zwar kein BAFÖG erhält, aber Zuwendungen in Höhe des BAFÖG-Satzes von seinen Eltern bekommt (und nicht mehr bei diesen wohnt), aufgrund welcher Gründe, kann er sich von den Rundfünkgebühren befreien lassen (Nr. auf dem Befreiungsantrag)?

Die 10 Befreiungssachverhalte sind auf dem Antrag doch hinreichend ausführlich erläutert.
Wenn keiner der 10 Punkte auf Sie zutrifft, heißt es fröhliches Anmelden und Zahlen.
http://www.gez.de/door/gebuehren/gebuehrenbefreiung/

Warum erhält der Student denn kein BAföG? Etwa zuviel Geld auf dem Konto?
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LegalAdvice
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 18:09    Titel: . Antworten mit Zitat

z.B. erhält er deshalb kein BAFÖG, weil die Eltern über der Einkommensgrenze liegen.

Gab es schon gerichtliche Bestätigungen dieser GEZ-Praxis, dass BAFÖG-Empfänger keine Gebühren zahlen müssen, Studenten, welche von den Eltern mit dem gleichen Satz unterstützt werden aber zur Kasse gebeten werden?
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 22:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die Lösung liegt doch eigenltich denkbar nahe. Keine Geräte zum Empfang bereit halten. Die Beweislast für das Bereithalten liegt bei der GEZ... Sehr glücklich
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LegalAdvice
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 85

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 10:35    Titel: . Antworten mit Zitat

Wenn ein Student aber bereits befreit war und mit Einsatz der Zahlungsverpflichtung auf einmal keine Geräte mehr bereithält...?! Sehr glücklich
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 12:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Wenn ein Student aber bereits befreit war und mit Einsatz der Zahlungsverpflichtung auf einmal keine Geräte mehr bereithält...?!

Das spielt keine Rolle. Es gibt kein Gesetz, dass es einem vorschreibt einen Fernseher oder rein Radio zum Empfang bereit zu halten. Wichtig ist aber das wenn jemand befreit ist (und diese Befreiung ausläuft) man die Befreiung entweder verlängert oder man sich abmeldet. Wenn die Befreiung ausläuft und man sich nicht abmeldet dann kommt man ums zahlen nicht drum herum...

Am besten mal auf www.rundfunkgebuehrenzahler.de vorbeischauen und dort im Forum schmöckern. Dort findet man alles wichtige im Umgang mit der GEZ...
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chaot
Interessierter


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 13
Wohnort: Ilmenau

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 13:31    Titel: Antworten mit Zitat

"Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben:
Aktueller BAföG-Bescheid"

der oben genannte Student bekommt ja Ausbildungsförderung, nur ebend von den Eltern, oder zählt das nicht?
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 04.03.06, 13:34    Titel: Antworten mit Zitat

chaot hat folgendes geschrieben::
"Empfänger von Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, die nicht bei den Eltern leben:
Aktueller BAföG-Bescheid"

der oben genannte Student bekommt ja Ausbildungsförderung, nur ebend von den Eltern, oder zählt das nicht?

Nein, er bekommt Unterhalt, deshalb wird es wohl schwierig werden, den geforderten BAföG-Bescheid vorzulegen?
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Diet11
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 119

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 14:34    Titel: Re: . Antworten mit Zitat

LegalAdvice hat folgendes geschrieben::

Gab es schon gerichtliche Bestätigungen dieser GEZ-Praxis, dass BAFÖG-Empfänger keine Gebühren zahlen müssen, Studenten, welche von den Eltern mit dem gleichen Satz unterstützt werden aber zur Kasse gebeten werden?


Diese Frage ist noch nicht beantwortet. Ein Student, der exakt den Bafög - Satz von den Eltern erhält, hat doch nicht mehr Geld, als wenn er es vom Bafög-Amt erhalten wüde. Wie argumentiert denn der Gesetzgeber hier. Gibt es da noch keine Urteile ?
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Gibt es da noch keine Urteile ?

Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag in seiner jetztigen Fassung ist ja zum einen noch relativ neu und zum anderen werden die Betroffenen vermutlich entweder zahlen oder offiziell keine Geräte zum Empfang bereit halten...

Das gleiche Problem gibt es aber auch bei Leuten die sich weigern ALG2 zu beziehen. Die versuchen löblicher Weise mit einem mickrigen Einkommen so über die Runden zu kommen, aber der neue Rundfunkgebührenstaatsvertrag sieht hier keine Befreiungsmöglichkeit vor...

Das Ding wurde halt mit heißer Nadel gestrickt und einfach nur durch alle 16 Länderparlamente durchgewunken. Mann muss ja nur mal auf www.rundfunkgebührenzahler.de gucken. Da gibt es einige die sich zu dem Thema sehr stark engagieren und auch einige Spezies die das durchgewunken haben zu dem Thema angemailt haben. Die Antworten lassen zumeist drauf schließen die wissen gar was die da zugestimmt haben...
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