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Drittwiderspruchsklage - Dringende Bitte!!!

 
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 03.03.06, 23:27    Titel: Drittwiderspruchsklage - Dringende Bitte!!! Antworten mit Zitat

Ich habe ein paar dringende Fragen zum Thema - Drittwiderspruchsklage- . Da ich bereits erfolglos in anderen Foren versucht habe, Antworten zu erhalten, bitte ich die Fachleute hier um Informationen zu diesem Thema.
Kennt sich in diesem Forum jemand damit aus, dann bitte ich um eine kurze Rückmeldung?! Vielen Dank vorab!

MfG
zW
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Metzing
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Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 00:23    Titel: Antworten mit Zitat

zur Wieden, Sie scheinen sich öfter zu streiten... Lachen Was für Fragen zur Drittwiderspruchsklage haben Sie denn?

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 20:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo @Metzing,

es kann der Frömmste ...
Nein, ich suche keinen Streit - aber ich muß mich dagegen wehren, um nicht völlig unterzugehen! Wie schön, daß wenigstens andere darin noch Grund zur Erheiterung finden können. Mir jedenfalls steht das Wasser bereits bis zum Halse und ich hoffe auf hilfreiche Ratschläge. Nein, ich will Ihnen Ihren Humor nicht vorwerfen, nur kann ich im Augenblick leider nicht mitlachen. Aber vielleicht lache später einmal über all den Schwachsinn, dem ich ausgeliefert bin, wenn ich wieder Boden unter den Füßen habe.

Bis dahin,

viele Grüße
zur Wieden
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 20:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo @Metzing,

es kann der Frömmste ...
Nein, ich suche keinen Streit - aber ich muß mich dagegen wehren, um nicht völlig unterzugehen! Wie schön, daß wenigstens andere darin noch Grund zur Erheiterung finden können. Mir jedenfalls steht das Wasser bereits bis zum Halse und ich hoffe auf hilfreiche Ratschläge. Nein, ich will Ihnen Ihren Humor nicht vorwerfen, nur kann ich im Augenblick leider nicht mitlachen. Aber vielleicht lache später einmal über all den Schwachsinn, dem ich ausgeliefert bin, wenn ich wieder Boden unter den Füßen habe.

Bis dahin,

viele Grüße
zur Wieden
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 20:19    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo @Metzing,

es kann der Frömmste ...
Nein, ich suche keinen Streit - aber ich muß mich dagegen wehren, um nicht völlig unterzugehen! Wie schön, daß wenigstens andere darin noch Grund zur Erheiterung finden können. Mir jedenfalls steht das Wasser bereits bis zum Halse und ich hoffe auf hilfreiche Ratschläge. Nein, ich will Ihnen Ihren Humor nicht vorwerfen, nur kann ich im Augenblick leider nicht mitlachen. Aber vielleicht lache später einmal über all den Schwachsinn, dem ich ausgeliefert bin, wenn ich wieder Boden unter den Füßen habe.

Bis dahin,

viele Grüße
zur Wieden
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 20:25    Titel: Antworten mit Zitat

Sch... Technik!!!

Doppelt hält besser, aber dreifach? Also, leider weiß ich nicht, wie ich das wieder rückgängig machen kann.

Gruß
zW
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mano
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

z.W. klicken sie auf das kleine X neben dem EDIT oben rechts. Geht gewöhnlich nur wenn Sie eingeloggt sind.
Damit löschen Sie den Beitrag.

mano
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Metzing
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 29.01.2006
Beiträge: 8913
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 21:38    Titel: Antworten mit Zitat

@ zur Wieden:
War doch gar nicht böse gemeint... Geschockt Ich frage Sie einfach nur, welche Fragen Sie zur Drittwiderklage haben, weil ich mich zufällig öfter einmal mit Zwngsvollstreckungsrech befasse ... Lachen

Mit freundlichen Grüßen

Metzing
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 22:04    Titel: Antworten mit Zitat

Danke, @Metzing,

ich fürchte: Das war´s! Wenn einer bei der Scheidung den Hals nicht voll genug bekommen kann und gleichzeitig dem anderen das Schwarze unter`m Nagel nicht gönnt, dann hält er sich weder an Recht und Gesetz und schon gar nicht an Vergleichsvereinbarungen. Daraus habe ich gelernt, daß ein gerichtlicher Vergleich nicht mehr Wert ist, als ein Stück Papier - Wenn ich wieder ein Dach über dem Kopf habe, werde ich es mir an die Wand nageln!!! Sehr böse
Nach erfolglosen Abwehrbemühungen der TV durch die Beschwerdeinstanzen, erreichte mich der Ratschlag, eine Drittwiderspruchsklage zu erheben. Nur habe ich keine Ahnung, welche Aussicht auf Erfolg diese hätte und welche Begründungen dazu gehören.
Nach erfolgloser Beschwerde gegen den TV-Antrag habe ich zwar eine Menge Rechnungen mehr im Haus, aber noch immer nicht die Sicherheit, dieses auch behalten zu dürfen. (Das ist jetzt meine Art von Humor!)

Viele Grüße
zur Wieden
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 20:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich weiss zwar nicht, was "TV" sein soll, aber schon mal ganz kurz : Mit Hilfe der Drittwiderspruchsklage (771 ZPO) kann der Eigentümer einer Sache die Herausgabe erwirken, wenn die Sache beim Besitzer gepfändet wurde. Was das jetzt mit dem "Rosenkrieg" zu tun hat, der wohl bei euch abläuft, kann wohl nur derjenige beantworten, der den Tipp gegeben hat.

Gruss Hans-Jürgen
***
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 21:40    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo @hjb,

das scheint dann wohl nicht Ihr Thema zu sein: TV - Teilungsversteigerung
Aber trotzdem, danke für die Mühe.

Gruß
zur Wieden
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hjb
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Anmeldungsdatum: 28.01.2005
Beiträge: 640
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

nö, isses auch nicht. Weil Sie aber von Vergleich gesprochen haben, und Fragen zur Drittwiderspruchsklage angekündigt (aber noch nicht gestellt) haben, habe ich den gedanklichen Sprung zur Teilungsversteigerung nicht geschafft.

Wie eine Drittwiderspruchsklage ein Mittel sein kann, um eine beantragte Teilungsversteigerung zu Fall zu bringen, ist mir (aus Sicht des deutschen ZV-Rechts) schleierhaft, aber ich lasse mich da gern aufklären.

Gruss Hans-Jürgen
***
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zW,

ich habe eben beim Stöbern Ihre Frage gefunden.

Wäre es nicht besser, Sie würden alle die fiktiven Probleme, die sich bei einem Scheidungsverfahren ergeben können ( Winken ) in e i n e m Board stellen? Wenn ich mich recht erinnere, hat Ihnen Holzschuher schon ein paar Fragen hinsichtlich der TV und auch der Drittwiderspruchsklage im "Scheidungsrecht" beantwortet. Wie sollte er drauf kommen, daß Sie zu selbem Thema plötzlich im Board "Bank- und Bürgschaftsrecht" posten?

Davon abgesehen (und ich kann mir durchaus vorstellen, daß Ihre Situation nicht die beste ist, nach allem, was ich inzwischen gelesen habe) glaube ich, daß das Forum inzwischen nicht mehr die geeignete Plattform ist, um derart komplizierte Scheidungsverfahren durchzuspielen. Ihre Informationen hier können immer nur lückenhaft sein - wer soll darauf eine vernünftige Antwort geben? Klar, einzelne Fragen kann man immer mal beantworten (wie bei der PKH-Geschichte) - mir wird es inzwischen jedoch zu komplex.

@ Metzing:

Das ist keine "normale" Drittwiderspruchsklage. Geschockt Das theoretische Problem dahinter interessiert mich auch, habe aber momentan nicht die Muße, mich da reinzuknien: Wenn Sie sich versuchen wollen:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=60168

Und: Nein. Wir steigen gerade auf Boot um! Smilie
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zur Wieden
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 761

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo @Kobayashi Maru,

bevor Sie sich zu einem derartigen Urteil aufschwingen, wäre es sinnvoll gewesen, auch noch sachlich zu recherchieren. Beim Blick auf Datum und Uhrzeit wäre Ihnen dann zumindest aufgefallen, daß zu meinen Fragen unter den anderen Bereichen zunächst keine Antworten erfolgt waren, bevor ich hier angefragt hatte.

"Klar, einzelne Fragen kann man immer mal beantworten (wie bei der PKH-Geschichte) - mir wird es inzwischen jedoch zu komplex."
Im Übrigen erwarte ich auch nicht, daß jemand antwortet, wenn dieses Thema ihn überfordert.


MfG
zW
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zW,

kein Grund, sauer zu sein! Weder wollte ich in meinem Beitrag urteilen, noch war er anderweitig negativ gemeint.

Ich bleibe aber bei meiner Einschätzung zur Sache und auch dabei, daß die Frage mit Bank- und Bürgschaftsrecht nichts zu tun hat. Dieser Hinweis deswegen, weil ich fürchte, daß Ihnen hier niemand antworten kann.

zur Wieden hat folgendes geschrieben::
Im Übrigen erwarte ich auch nicht, daß jemand antwortet, wenn dieses Thema ihn überfordert.


Nun ja, aber genau dies ist doch das Problem: Wie soll jemand Einzelteile eines derart komplexen und problembehafteten Scheidungsverfahrens beurteilen? Siehe die Anwort von hjb, der sich offensichtlich im Bankenrecht auskennt, aber nichts von der im Raum stehenden Teilungsversteigerung wußte, weil Sie dieses Problem nämlich woanders gepostet hatten - und deshalb auch mit der Frage nichts anfangen konnte!

Nochmal: War überhaupt nicht böse gemeint!
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