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Hund verletzt Besucherin

 
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Scheibenwischer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 16:11    Titel: Hund verletzt Besucherin Antworten mit Zitat

Eine Besucherin umfasst nach reichlich Alkohlgenuss einen Hund (zahm und nie auffällig) von hinten um den Hals und geht dicht mit ihrem Gesicht an sein Gesicht. Der Hund springt hoch und verletzt die Besucherin mit den Krallen im Gesicht. Diese weigert sich einen Arzt aufzusuchen und bezeichnet alles als Lapalie. Als sie sich schließlich Stunden später doch behandeln lässt, werden die Kratzer gereinigt und Steri-Strips darauf geklebt. Am nächsten Tag sorgt der Hundehalter dafür, dass sie zur Weiterbehandlung zum Arzt gefahren wird.
Über einen Monat später meldet sie sich per SMS und fordert: "Geld oder ich mache eine Anzeige!". Der Hundehalter fordert sie auf, dass sie ihre Rechnungen schickt, damit er sie begleichen kann. Weiterhin bittet er sie einen Betrag zu nennen, mit dem der Vorfall als wieder gut gemacht betrachtet werden kann. Als Ergebnis zeigte sie den Halter wegen fahrlässiger Körperverletzung an. Dieses Verfahren wurde eingestellt. Nun schickt sie Kopien von Belegen und fordert nicht nachvollziehbare Summen Schmerzensgeld (30,- Euro pro Urlaubstag usw.), beleidigt und droht, wenn nicht gezahlt wird, mit dem Anwalt. Die Frau war weder krank geschrieben, noch ist augenscheinlich etwas in ihrem Gesicht zu sehen - es waren Kratzer.
Handelt es sich hier im Eigenverschulden der Geschädigten? Wie soll sich der Halter verhalten?
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 16:16    Titel: Antworten mit Zitat

War der Hund nicht versichert?
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Scheibenwischer
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 17:04    Titel: Antworten mit Zitat

Leider nein. Klar, das war nachlässig.
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 20:06    Titel: Antworten mit Zitat

Habe ähnliches Problem, siehe Thread: Hund verletzt Kind
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 21:36    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Eine Besucherin umfasst nach reichlich Alkohlgenuss einen Hund (zahm und nie auffällig) von hinten um den Hals und geht dicht mit ihrem Gesicht an sein Gesicht. Der Hund springt hoch und verletzt die Besucherin mit den Krallen im Gesicht.

Sich von hinten über einen Hund zu beugen und ihm den Hals über den Nacken zu legen (anders kommt man ja nicht ans Hundegesicht) ist nach hündischem Verständnis eine Geste totaler Unterwerfung, die sich bei einem anständigen Köter die eigene Herrschaft erlauben darf, aber sonst niemand. Hinzu kommt, dass der Hund das Umfassen wohl als Umklammern verstanden haben dürfte; das duldet kein Lebewesen, auch kein Mensch, die biologische Reaktion ist stets ein massiver Befreiungsversuch. Und ein Hund, der das ohne Aggressivität (denn Hunde schlagen ihre Gegner nicht mit den Krallen wie Katzen) nur durch Körperbewegung versucht, ist nun wirklich außerordentlich friedlich.

Meine Ansicht:
Soll sie mal anzeigen. Würd mich überhaupt nicht rühren. Die Polizei dürfte sich heimlich kaputt lachen und das Ordnungsamt Abtl. Hunde ruft vielleicht mal an, denn wenn die schon 'Verletzung durch Krallen' hören, werden die äußerst skeptisch sein.

Ich würde in diesem Falle sogar einen Zivilprozess riskieren und die nun wirklich weitgehende Gefährdungshaftung gem. § 833 BGB ausschließen, da sie die Verletzung ganz alleine durch ihr völlig unangemessenes Verhalten hervor gerufen hat; ich kann auch keinen Schadenersatz verlangen, wenn mein Gastgeber mich bittet, mal die Suppe in die Teller zu geben und ich sie mir statt dessen auf die Füße gebe. Irgendwo hört's auf. Aber das muss jeder selber wissen, ob er willens ist, sich da durchzukämpfen oder nicht; wer sicher gehen will, muss nen Anwalt für ne Beratung bezahlen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Scheibenwischer
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Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 21:57    Titel: Antworten mit Zitat

Ihren Auftritt bei der Polizei hatte die gute Frau schon. Sie schilderte das Geschehene so: "...Der Hund lag den ganzen Abend zu meinen Füßen. Plötzlich sprang er hoch und biss mir ins Gesicht..."
Glücklicherweise gibt es einen Zeugen der das Ganze gesehen hat. Das Verfahren wurde eingestellt.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Na, was willst du dann noch? Eingestellt und dazu noch ein Zeuge?
Ich würde mal sagen, entweder sie säuft oder wurde aufgehetzt oder denkt einfach nur, sie habe ne Kuh zum Melken gefunden.

Auch bei Verletzung durch einen Hund gilt: behaupten kann man viel. Beweisen muss man, sonst läuft nix.

Allerdings nicht bei § 833 BGB. Das ist Gefährdungshaftung, das heißt, Verletzungsgefahr ist allein durch sein Dasein entstanden. Das gilt z.B. für Unfälle, wenn einem der Hund zwischen die Beine läuft und man bricht sich beim Fallen ein Bein. Ist der Halter nicht Schuld dran, der Hund auch nicht, haften muss der Halter trotzdem für den Schaden.

Beweispflichtig wärest dann du, nämlich, dass die Verletzung einzig und allein durch ihr Verhalten entstanden ist, nämlich, indem sie den Hund mit besoffenem Kopp so umklammert hat, dass der sich nicht anders helfen konnte, als aus der Umklammerung heraus zu springen.

Wie gesagt, ich würd das riskieren. Erst recht, wenn ich auch noch nen Zeugen hätte. So eine Rücksichtslosigkeit und Blödheit ist imho keinen Cent wert.
_________________
Grüße,
Abrazo
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 22:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Abrazo,
so einfach ist das mit Betrunkenen nicht, sie geniessen so eine Art Narrenfreiheit, will heissen, nicht zurechnungsfähig oder so ähnlich in diesem Moment, konnte ihr Verhalten nicht abschätzen, man hätte sie warnen sollen oder so ähnlich.....etc.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.03.06, 23:17    Titel: Antworten mit Zitat

Erzähl das mal nem Polizisten, der einen in die Ausnüchterungszelle steckt! Winken

Unzurechnungsfähig ist man erst so ab 2,5 Promille, wenn ich mich recht erinnere, also wenn man volltrunken ist;wer dann eine Straftat begeht, kann nicht wegen dieser Straftat bestraft werden. Es gibt aber nen anderen Paragrafen: danach kann man bestraft werden, weil man so viel gesoffen hat, dass man so ne Straftat begeht.

Will sagen: is nich so, dass ein Betrunkender nen Jagdschein hat.

Du darfst ihn nicht Auto fahren lassen und darfst ihn auch nicht im Schnee liegen lassen, wo er erfrieren könnte. Und wer nicht mehr gerade stehen kann, den sollte man stützen, damit er nicht vor'n Auto läuft, oder zur Ausnüchterung abliefern. Du bist aber nicht verpflichtet, nen Betrunkenen in Handfesseln auf deinem Sofa abzulegen, wenn du mal zum Klo musst und ihn deswegen aus den Augen lassen musst.

Und ne selbst provozierte Schrammenreihe von ner Hundepfote ist ja nun keine lebensgefährliche Angelegenheit. Wer nen anständigen Hund hat, muss den nicht dauernd unter Aufsicht haben, und was nem Betrunkenen einfällt, merkt man auch nicht immer von jetzt auf gleich.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Scheibenwischer
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Anmeldungsdatum: 05.03.2006
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 06:08    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für Eurere schnellen Antworten.
Den Pegel von 2,5 Promille wird sie - trotz aller Anstrengung - nicht geschafft haben. Sie behauptet ja auch, noch alles zu wissen. Es wird ihr nicht klar sein, dass der Vorfall beobachtet wurde. In der ganzen Hektik an dem Abend hatte der Zeuge es nicht gesagt. Dadurch war ja der Halter auch so fassungslos, dass sein Hund so etwas macht.
Ich werde ihm empfehlen, sein Grundstück zur Null-Promille-Zone zu erklären bzw. das Küssen des Hundes zu verbieten. Lachen
Ansonsten würde ich auch denken, dass man sie ruhig zum Anwalt laufen lassen soll. Anwälte wollen schließlich auch leben.
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