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Frage zur Lastschrift

 
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dieloewen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 10:29    Titel: Frage zur Lastschrift Antworten mit Zitat

A hat an B eine Forderung und es wird vereinbart, dass A sich die Forderung bei B per Lastschrift holt.
Somit veranlasst A die Lastschrift vom Konto von B.
A bekommt das Geld von der Bank auf sein Konto gutgeschrieben.

Was geschieht, wenn ..
1. ... das Konto von B nicht gedeckt ist und B auch keinen Dispokredit eingerichtet hat?
1. a) Ist es dann so, dass sich die Bank das Geld wieder bei A holt?

2. ... sich die Bank das Geld bei A wieder holen möchte, aber dieses Konto auch nicht mehr gedeckt ist und der Dispokredit total ausgeschöpft ist oder das Konto von A erloschen ist?
2. a) Was wird die Bank in diesem Falle machen?
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elemic
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 277

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 10:58    Titel: Antworten mit Zitat

1. Des Lastschriftverfahren wird von den meisten Banken mit Privatpersonen nicht vereinbart (sprich nicht jede Privatperson darf einfach Lastschriften einziehen).
2. "... aber dieses Konto auch nicht mehr gedeckt ist und der Dispokredit total ausgeschöpft ist oder das Konto von A erloschen ist..." Genau deshalb trifft sie mit Privatpersonen diese Vereinbarungen nicht, um dies zu umgehen.

Kurzum:
Eine Bank wird mit jedem eine Lastschriftenvereinbarung treffen, um ihn auf genau dieses Thema und die Folgen hinzuweisen (=> eventuell Betrug) . Ist der Einreicher von keiner guten Boni wird dies sowieso abgelehnt, da es bei Rücklastschriften zu einer Überziehung kommen kann.
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dieloewen
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 12:07    Titel: Frage zur Lastschrift Antworten mit Zitat

noach mal zum Fall:

A hat an B Geld überwiesen und dies war falsch.
B wollte es an A zurück überweisen, jedoch ist dies nicht geschehen. Somit hat sich B ungerechtfertig am Geld von A bereichert.
B sagt zu A, er kommt zur Zeit nicht zur Bank und darum soll A die Lastschrift veranlassen.
Die Bank von A akzeptiert die Lastschrift.

Fall 1:
A wechselt zu einer anderen Bank und darum wird das Konto aufgelöst.
Die Bank kann nun aber die Lastschrift bei B nicht machen, da das Konto von B nicht gedeckt ist.
Was kann die Bank tun, wenn das Konto von A nun auch nicht mehr existiert, aufgrund des Wechsels zu einer anderen Bank?

Fall 2:
A benötigt dringend Geld und schöpft sein Konto inkl. Dispo total aus und darum ist das Konto nicht gedeckt.
Was kann die Bank in diesem Fall tun?


Warum schreiben Sie => evtl Betrug???
A kann doch nicht ahnen, dass die Lastschrift nicht klappt?
Was ist hier der Betrug?
Sorry, wenn ich jetzt vielleicht etwas dumm frage.
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 12:22    Titel: Re: Frage zur Lastschrift Antworten mit Zitat

Hallo,

dieloewen hat folgendes geschrieben::

Fall 1:
A wechselt zu einer anderen Bank und darum wird das Konto aufgelöst.
Die Bank kann nun aber die Lastschrift bei B nicht machen, da das Konto von B nicht gedeckt ist.
Was kann die Bank tun, wenn das Konto von A nun auch nicht mehr existiert, aufgrund des Wechsels zu einer anderen Bank?


Die Bank wird das Konto nicht schliessen, wenn kurz zuvor eine LS eingezogen wurde (um genau diesen Fall zu vermeiden)

dieloewen hat folgendes geschrieben::

Fall 2:
A benötigt dringend Geld und schöpft sein Konto inkl. Dispo total aus und darum ist das Konto nicht gedeckt.
Was kann die Bank in diesem Fall tun?


a) die Bank wird den LS-Einzügen nur zustimmen, wenn die Bonität von A gut genug ist
b) die Bank wird keine Verfügungen zulassen, bei denen die Kreditlinie abzgl. des offenen Lastschrift-Obligos überschritten wird
c) nimmt der Kunde Verfügungen über diese Grenze hinaus vor, die die Bank nicht abweisen kann (z.B. Kreditkarte), so können auch Straftatbestände erfüllt sein.
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Saitek2005
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 15.06.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Hamburg

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 15:41    Titel: Ich auch ne Frage habe! Antworten mit Zitat

1)Dürfen Banken generell Rücklastschriftgebühren verlangen ?
2)Wenn ja wonach richtet sich die Höhe der Rücklastschrift
3)Wenn ich jetzt nicht schuld bin an einer Rücklastschrift weil der betreffende es versäumt hat die Lastschriften auf zwei Monate zu verteilen und dann plözlich alles auf einmal abbucht muss ich dann trozdem Zahlen wenn mein Konto nicht genügend Deckung aufweist? Mit den Augen rollen
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 16:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

diese Fragen sind zig mal beantwortet. Bitte Suchfunktion nutzen.
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