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gesstohlender kfz-schlüssel - muß kfz-vers. zahlen?

 
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hutzenduddel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 12:29    Titel: gesstohlender kfz-schlüssel - muß kfz-vers. zahlen? Antworten mit Zitat

hallo,

folgender fall:
jacke wird entwendet, in der jacke befindet sich der kfz-schlüssel, es ist nicht ganz klar, ob sich in der jacke weitere hinweise auf den eigentümer des wagens befinden.

frage 1:
eigentümer entscheidet sich sicherheitshalber zum austausch der kompletten kfz-schließanlage. muß die kfz-versicherung (teilkasko) zahlen?

frage 2:
eigentümer hält es für unwahrscheinlich, dass der dieb nur auf den schlüssel aus wahr u. herausbekommen könnte, zu wem der schlüssel gehört. also wird lediglich der schlüssel nachgemacht.
was passiert im falle eines diebstahls des kfz? kann sich die versicherung hier weigern zu zahlen?

vielen dank.
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 12:52    Titel: Antworten mit Zitat

1. nein.

2. unter umständen ja. ich würd sogar sagen: sehr sicher....
_________________
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hutzenduddel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 20:38    Titel: Antworten mit Zitat

zu 2.: kann sie sich auch weigern zu zahlen, wenn ihr gar nicht bekannt ist, dass der schlüssel gestohlen wurde?
man bedenke folgenden fall:
man kauft einen gebrauchtwagen, vorbesitzer wurde schlüssel gestohlen, schlüssel wurde nachgemacht, nach verkauf des wagens wird wagen gestohlen. jetziger besitzer meldet der vers. den diebstahl. ist das nicht das gleiche? kann sich hier die vers. tatsächlich weigern?
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Blanker Hans
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2006
Beiträge: 54

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Meines Erachtens hört sich der Fall dann sehr konstruiert an. Ich frage mich gerade woher soll der Dieb wissen, wer das Fahrzeug gekauft hat? Möglicherweise sogar noch nicht einmal in der selben Stadt oder Kreis zugelassen wurde. Mit den Augen rollen
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.03.06, 11:05    Titel: Antworten mit Zitat

bei kfz-diebstahl muss man der versicherung alle original-schlüssel vorlegen. und die versicherung weiß sehr genau, wieviele schlüssel zu einem fahrzeug original vorhanden sind (es gibt entsprechende verzeichnisse). wenn welche fehlen, dann will die versicherung natürlich wissen, wo die fehlenden sind.
auch nach nachschlüsseln wird gefragt, und wenn welche gemacht wurden, muss man auch diese einreichen.
bei fahrzeugkauf macht man normalerweise einen kaufvertrag, indem auch steht, wieviele schlüssel übergeben wurden. hat man beim kauf vom händler schon nicht alle schlüssel erhalten, sieht es zumindest nicht ganz so finster aus...
als versicherungsnehmer ist man nachweispflichtig. kann man nicht erklären, wo die schlüssel sind, hat man u.u. ein problem und die versicherung zahlt erstmal nichts...

es gibt leider zeitgenossen (und davon nicht zu knapp), die geben einen schlüssel (oder einen nachschlüssel) an einen "bekannten", der "klaut" das auto und fährt es z.b. in osteuropäische länder und vertickt das auto dort. anschliessend wird das auto als gestohlen gemeldet...

an den vorhandenen schlüsseln kann mittels sachverständige übrigens sehr genau festgestellt werden, ob -und teilweise sogar in welchem zeitraum- ein nachschlüssel angefertigt wurde.

wurden schlüssel -wie hier z.b. aus der jacke- gestohlen, und man unternimmt nichts, kommt das u.u. in den bereich der "groben fahrlässigkeit", weil die gefahr, das das fahrzeug mit dem schlüssel gestohlen wird, sehr hoch ist.

der einfache diebstahl der schlüssel ist im rahmen der TK nicht versichert, daher kommt die versicherung auch nicht für den schloßaustausch auf.
im übrigen ist es auch mehr als leichtsinnig, schlüssel in der jacke an der gaderobe zu lassen...

Zitat:
Als grob fahrlässig gilt es bereits, in der Kneipe die Jacke mit dem Schlüssel in der Tasche an die Garderobe zu hängen (Amtsgericht Düsseldorf, 29 C 10453/89) oder längere Zeit unbeaufsichtigt über die Stuhllehne baumeln zu lassen, z.B. während man eine Partie Billard spielt (Landgericht Offenburg, 2 O 75/03). Auch ein Restaurantbesitzer, der seine Fahrzeugschlüssel stets in einer Schale auf dem Tresen aufbewahrt, geht leer aus (Oberlandesgericht Celle, 8 U 31/05). Wichtig: Um den Kaskoschutz nicht zu gefährden, sollten Sie den Verlust Ihrer Autoschlüssel stets sofort der Versicherung melden

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@migo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.05.2005
Beiträge: 2271
Wohnort: im Ländle

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte die Jacke samt Schlüssel nicht einfach einer Verwechslung zum Opfer gefallen sein.
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