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Klassenfahrt (segelboot fahren)

 
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Gast1234
Gast





BeitragVerfasst am: 15.11.04, 20:03    Titel: Klassenfahrt (segelboot fahren) Antworten mit Zitat

Hallo
Ich bin 18 Jahre und wiederhole gerade eine Klasse.
Nun stellt sich heraus das ich schon wieder die selbe Klassenfahrt mache wie letztes Jahr! Segelboot fahren. Letztes Jahr hab ich gemerkt das dies aber überhaupt nix für mich ist (kopfschmerzen, übelkeit und schwindelgefühl) - Muss ich an der Klassenfahrt teilnehmen?

Kann ich zum Arzt gehen und ein Ärztliches Artest besorgen, wenn ich ihn die Situation erkläre?

Danke!
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 15.11.04, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Klar kannst du das machen.

Dich kann sowieso niemand zwingen, an so einer Fahrt teilzunehmen. Vor allem nicht wenn sie mit nicht unerheblichen Kosten verbunden ist, was bei einer Klassenfahrt der Fall ist.

Du müsstest eben damit rechnen, dass du während der Zeit in einen parallelen Unterricht musst.

Bei einem Freund von mir war das auch so, der konnte aus finanziellen Gründen nicht mit und wollte eigentlich auch gar nicht so richtig, weil er sich mit den Leuten im Kurs nicht verstanden hat. Da aber alle Kurse gleichzeitig weg waren und der Oberstufenleiter eingesehen hat, dass es wenig bringen würde, wenn er(eigentlich 13) jetzt in einen 12er Kurs gesteckt würde. Somit bekam er von einem LK-Leher eine Hausarbeit und durfte daheim bleiben.
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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Dr. Hans Müller-Thurgau
Gast





BeitragVerfasst am: 18.11.04, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Jedoch wurde vielen Klassenfahrten von den Lehrern gefordert, dass wenn man nicht daran teilnimmt, man trotzdem dafür bezahlen muss. So war es zumindest bei meiner Tochter. Als der Schulleiter darauf angesprochen wurde, kam nichts neues heraus.
Ich hoffe, dass es bei deiner Schule nicht der Fall ist.

Gruß
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 18.11.04, 21:34    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn dem so sein sollte, würde ich mich mit Hand und Fuß(sowie Schulleitung, Schulamt, Anwalt und so weiter) dagegen wehren.
Man kann dich nicht zwingen, in solchen Maßen Geld für außerschulische Aktivitäten auszugeben; noch dazu wenn du gar nicht teilnimmst.

Anders sähe die Sache aus, wenn die Fahrt bereits gebucht ist. Dann kann ich verstehen, dass die nicht in Anspruch genommene Leistung trotzdem(zumindest in Teilen) gezahlt werden muss.
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