Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Rückmeldung fürs Sommersemester mit Problemen
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Rückmeldung fürs Sommersemester mit Problemen

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 07.03.06, 22:22    Titel: Rückmeldung fürs Sommersemester mit Problemen Antworten mit Zitat

Nehmen wir an der A meldet sich pünktlich für das nächste Semester zurück. Auf seinem Rückmeldungswisch steht nur drauf er muss Betrag x auf Konto y bis zum so und so vielten zahlen. Dem kommt der A auch nach. Nun erhält A einen Brief man bräuchte auf einmal noch eine Bestätigung der Krankenkasse (warum auf einmal ist dem A nicht klar aber egal wird halt noch eine Bestätigung von der Krankenkasse angefordert).

Die Dame im Immaamt will allerdings für die verspätete Abgabe der Krankenversicherungsbescheinigung 20€ haben. Zu Recht? Für eine verspätete Abgabe kann der A ja gar nichts da er ja erst nach Ablauf des Rückmeldezeitraums einen Wisch bekommt, dass man spontan mal was von der Krankenkasse brauch (warum auch immer)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Citros
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 11:29    Titel: Antworten mit Zitat

Aaaaalso...mal übelegen..*hmm*...vielleicht warst du ja bisher familienversichert und hast nun ne neue krankenkasse (weil 26 geworden) und da wollten die die ebstätigung haben?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 14:11    Titel: Antworten mit Zitat

Zum einen gehts um den A und nicht um mich Winken und nein es lag keine Familienversicherung vor.... die Grenze zur Familienversicherung ist übrigens nicht 26 sondern 25 (plus ggf Wehrdienst bzw. Zivildienst)

Warum da nun auf einmal eine Meldung erforderlich sein soll ist dem A auch prinzipiell egal. Die Frage ist nur ob das Immaamt zu Recht 20€ verlangen...

Ist aber gegessen. Ich habe die Sache heute für mein Bruder geklärt (ist echt toll wenn die solche Spiele treiben während der derjenige gerade im Ausland ist)...

Musste mich erst mit der Tussi streiten. Als ich ihr gesagt habe ich würde das ggf einen Anwalt erledigen lassen und mir es egal ist wieviel es kostet ich aber aus prinzip nicht bereit bin 20€ zu zahlen für das was ein anderer verschlampt hat, hat Sie dann eingelenkt...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.