Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Zwar keine Literatur aber eine nett gemachte Online-Sammlung
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Zwar keine Literatur aber eine nett gemachte Online-Sammlung

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Literatur
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Medusier
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 17.02.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 10:28    Titel: Zwar keine Literatur aber eine nett gemachte Online-Sammlung Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe mal eine Urteilssammlung gefunden.
Die ist zwar noch recht neu wie ich gesehen habe,
aber es wind auch schon Urteile über Arbeitsrecht drinn.

die Seite heisst Suche-Urteile

hier mal der Link dazu:
www.suche-urteile.de
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kdM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.09.2004
Beiträge: 3223
Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg

BeitragVerfasst am: 11.03.06, 09:00    Titel: Re: Zwar keine Literatur aber eine nett gemachte Online-Samm Antworten mit Zitat

Medusier hat folgendes geschrieben::
Hallo,

ich habe mal eine Urteilssammlung gefunden.
Die ist zwar noch recht neu wie ich gesehen habe,
aber es wind auch schon Urteile über Arbeitsrecht drinn.

die Seite heisst Suche-Urteile

hier mal der Link dazu:
www.suche-urteile.de


Eigentlich ist dieser Eintrag ja reinstes Guerilla-Marketing. (Den Nickname „Medusier“ findet man spätestens auf der Seite http://www.r*m*nium.de einem Herrrn S*sch* K*cz*l zugeordnet. S*sch* K*cz*l findet sich im Impressum der hier beworbenen Seite http://www.s*ch*-*rt**l.de als inhaltlich Verantworlicher. Böse So ein Zufall.)

Aber manchmal mag sich der Werbetreibende ja auch wünschen, nicht noch auf sein Machwerk aufmerksam gemacht zu haben. Ich habe jedenfalls lange nicht mehr etwas derart mieses wie die hier angepriesene Seite gesehen. Sehr böse

Das fängt bei der Rubrikeneinteilung an:
Urteilsdatenbank hat folgendes geschrieben::

» Arbeitsverhältnis [17]
» Diebstahl & Verlust [4]
» Fahrzeuge & Verkehr [52]
» Familie & Kinder [15]
» Geschäftliches [5]
» Gesellschaft [1]
» Gesundheit [8]
» Handel & Verkauf [20]
» Haustiere [2]
» Internet & co. [4]
» Mieter & Vermieter [75]
» Schadensersatz [32]
» Steuern & Finanzen [21]
» Telekommunikation [2]
» Urlaub & Reisen [8]
» Versicherung & co. [35]
» Verträge [16]
» Ämter & Behörden [9]


Die Abgrenzungen sind willkürlich und sowohl für den Laien, wie für den Profi sinnlos. So finden wir z.B. ein Urteil zum Sozialhilferecht in der Rubrik „Gesellschaft“, und ein BAG-Urteil zum Urlaubsabgeltungsanspruch bei einer Erwerbsminderungsrente nicht unter „Arbeitsverhältnis“, sondern unter „Urlaub & Reisen“ zwischen Reiseabbruch und Fluggastrechten.

Gucken wir uns dann mal die von medusier hier besonders herausgestellte Rubrik Arbeitsverhältnis und seine 17 Einträge an.

Da gibt es für ein Arbeitsverhältnis so „interessante“ Sachen wie ein BGH-Urteil zu Gewährleistungsansprüchen von Schwarzarbeitern.Ferner Urteile vom LG Bremen, des AG Langenfeld, AG Königstein und des AG Ffm.. LG Düsseldorf zu Rechnungen von Handwerkernotdiensten, Schlüsseldiensten. "Nett gemacht"? Das hat alles mit Arbeitsverhältnis, geschweige denn Arbeitsrecht soviel zu tun, wie eine Messerstecherei mit Chirurgie.

Von den 17 Urteilen in dieser Rubrik der „Datenbank“ befassen sich nur 7 (sieben) überhaupt mit Arbeitsrecht. Acht, wenn man großzügigerweise das sozialrechtliche BSG-Urteil zum Arbeitslosengeld mitzählt, obwohl natürlich als Sozialrecht anzusehen.
Acht weitere sind Urteile von Amts- oder Landgerichten zu Streitigkeiten, die nichts mit Arbeitsverhältnissen zu tun haben, und die "Krönung" ist das Urteil mit der Fundstellenangabe „BGB 630“. Da wird einfach das Gesetz zitiert. Lachen

Gucken wir uns dann mal eines dieser Urteile genauer an, meinethalben „Keine Sperre von der Agentur“, Fundstelle BSG Az. B 7a AL 50/05. Ich zitiere jetzt mal den gesamten Text aus dieser selbst ernannten „Urteilsdatenbank“:
Urteilsdatenbank hat folgendes geschrieben::

Wird ein Arbeitsloser für drei Monate befristet eingestellt, so muss er sich nach Ende der Beschäftigung nicht wieder bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden. Sein Fallmanager hatte von vornherein von der Befristung Kenntnis, da der Arbeitsplatz über ihn vermittelt wurde.


Das ist alles. Selbst nur die Leitsätze des BSG-Urteils
Code:

1. Die Obliegenheit zur frühzeitigen Arbeitsuchendmeldung ist auch bei von vornherein befristeten Arbeitsverhältnissen durch die Norm des § 37b SGB 3 ausreichend inhaltlich bestimmt.
2. Die Sanktion des § 140 SGB 3 setzt nicht voraus, dass nach der Pflichtverletzung ein neues Anwartschaftsrecht auf Arbeitslosengeld entstanden sein muss.
3. Meldet sich der Arbeitslose zur Aufnahme einer befristeten Beschäftigung unter Angabe des Endzeitpunkts aus dem Bezug von Arbeitslosengeld ab, bedarf es jedenfalls dann keiner persönlichen Arbeitsuchendmeldung, wenn dies von der Bundesagentur für Arbeit nicht ausdrücklich verlangt wird.

waren länger.
Pfeil Keine Rede von dem umfangreichen Differenzierungen, die das BSG in der Begründung angestellt hatte.
Pfeil Keine Rede davon, dass das BSG in seiner Entscheidung ausführte:
Code:
 Zu Recht rügt die Beklagte allerdings die Auslegung des § 37b Satz 2 SGB III durch die Vorinstanz. Diese Norm ist inhaltlich nicht so unbestimmt, dass bei einem von vornherein befristeten Arbeitsverhältnis für den Versicherten in einer verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbaren Weise unklar bliebe, zu welchem Zeitpunkt die Obliegenheit zur Arbeitsuchendmeldung gemäß § 37b SGB III einsetzt 
- und dass sich beim Einstellen des Urteils in diese „Datenbank“ am 01.02.2006 bereits die vom BSG zerlegte Rechtslage hierzu geändert hatte.!
Pfeil Und – was am schönsten ist – keine Rede davon, dass das BSG die Sache gar nicht durch Urteil „Keine Sperre von der Agentur“ entschieden hatte, sondern zur weiteren Ermittlung an das LSG zurückverwiesen hatte!

Fazit: Hier sammeln anscheinend irgendwelche Leute, die von keinerlei juristischer Ahnung beleckt sind, Zeitungsausschnitte aus der Blödzeitung und stellen sie entstellt in eine selbsternannte Urteilsdatenbank ein, die nur den Zweck hat, auf die dort geschalteten Werbebanner aufmerksam zu machen.

Ein Blick ins Impressum lässt abschließend schmunzeln: „Das Projekt ist ein Privat Projekt.“ Muß man das jetzt so nennen, S*sch*, wenn die Einkünfte aus diesen Seiten der Privatkasse zukommen?

kdM
_________________
„Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Literatur Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.