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Familienzusammenführung gegen Sicherheitskaution

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.11.04, 13:14    Titel: Familienzusammenführung gegen Sicherheitskaution Antworten mit Zitat

Hallo,

ich kenne eine Bekannte (mit langfristigem Aufenthaltsstatus) und sie möchte gern
Ihren Mann (aus einem nicht EU-Land) nach Deutschland holen. Ihr Problem ist,
sie ist eine Sozialhilfeempfängerin, hat kein festes Einkommen und möchte jedoch
den Familienzusammenführungantrag stellen. Kann sie mit einer Sicherheitskaution
von (????€) bei der dortigen Deutschen Botschaft hinterlegen, um den Familienführungsantrag bei der zuständigen Ausländerbehörde zu stellen ?
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.11.04, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Vorsicht!

Wenn sie Vermögen für die Sicherheitsleistung hat, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Sozialhilfe.

Sollte rechtmässiger Anspruch auf Sozialhilfe bestehen, dann kann kein Vermögen für eine ausreichende Sicherheitsleistung vorhanden sein.

Der Ausweg kann also nur heissen: Raus aus der Sozialhilfe.
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