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Verfasst am: 11.03.06, 09:36 Titel: Handelsvertreter und Kommissionär - "im eigenen Namen&q
Hallo,
während ein Handelsvertreter "im fremden Namen und auf fremde Rechnung" Verträge abschließt ist es beim Kommissionär (z. B. Tankstellenpächter) "im eigenen Namen und auf fremde Rechnung".
Was genau bedeutet es nun für den Kommissionär, die Verträge "im eigenen Namen" abzuschließen, statt wie beim Handelsvertreter "im fremden Namen"?
Verfasst am: 11.03.06, 11:39 Titel: Re: Handelsvertreter und Kommissionär - "im eigenen Nam
BaW hat folgendes geschrieben::
Hallo,
während ein Handelsvertreter "im fremden Namen und auf fremde Rechnung" Verträge abschließt ist es beim Kommissionär (z. B. Tankstellenpächter) "im eigenen Namen und auf fremde Rechnung".
Was genau bedeutet es nun für den Kommissionär, die Verträge "im eigenen Namen" abzuschließen, statt wie beim Handelsvertreter "im fremden Namen"?
Das bedeutet folgendes: Wenn der Handelsvertreter in fremdem Namen handelt, bestehen die rechtlichen Beziehungen aus einem Vertragsschluß mit einem Geschäftspartner nicht zwischen ihm und dem Geschäftspartner, sondern zwischen dem Kaufmann, für den der Handelsvertreter aufgrund eines Handelsvertretervertrages tätig ist, und dem Geschäftspartner.
Die rechtlichen Beziehungen aus dem Ausführungsgeschäft bestehen demgegenüber zwischen dem Geschäftspartner und dem Kommissionär, und gerade nicht zwischen dem Geschäftspartner und dem Kommitenten.
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