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Verfasst am: 19.11.04, 15:17 Titel: Abwicklung nach Verkehrsunfall
Hi,
ich verstehe da etwas nicht, was die Abwicklung eines Schadens nach einem Unfall durch die Versicherung des Gegners betrifft.
Folgender Schaden ist laut einem Sachverständigengutachten erfolgt:
Reparaturkosten ohne MwSt: 828,48
Reparaturkosten mit MwSt: 961,04
Wiederbeschaffungswert mit MwSt: 1.250,00
Restwert mit MwSt: 650,00
Reparaturdauer: 2 Arbeitstage
Kann hier eine Abrechnung aufgrund der Netto-Reparaturkosten vorgenommen werden oder gibt es hier nur den Wiederbeschaffungswert minus den Restwert?
Jeder sagt einem da etwas anderes, wahrscheinlich frage ich die falschen Leute?!
Verfasst am: 19.11.04, 15:20 Titel: Re: Abwicklung nach Verkehrsunfall
Frag doch zur Abwechslung mal die Versicherung und nicht STÄNDIG uns!
Franzi_38 hat folgendes geschrieben::
Hi,
ich verstehe da etwas nicht, was die Abwicklung eines Schadens nach einem Unfall durch die Versicherung des Gegners betrifft.
Folgender Schaden ist laut einem Sachverständigengutachten erfolgt:
Reparaturkosten ohne MwSt: 828,48
Reparaturkosten mit MwSt: 961,04
Wiederbeschaffungswert mit MwSt: 1.250,00
Restwert mit MwSt: 650,00
Reparaturdauer: 2 Arbeitstage
Kann hier eine Abrechnung aufgrund der Netto-Reparaturkosten vorgenommen werden oder gibt es hier nur den Wiederbeschaffungswert minus den Restwert?
Jeder sagt einem da etwas anderes, wahrscheinlich frage ich die falschen Leute?!
für solch qualifizierte antworten muss man dieses forum einfach lieben!!
vielleicht wäre es wirklich besser, nur noch nach registrierung forenbeiträge zuzulassen.
@ franzi:
also ich denkemal dass hier diese 130% regelung greift, d.h. die reparaturkosten sind mehr als 130% höher als der restwert. du wirst wohl nur den wiederbeschaffungswert abzgl restwert kriegen.
hoffe, dir weitergeholfen zu haben.
nicht über den vorigen beitrag ärgern!
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