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Abwicklung nach Verkehrsunfall

 
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Franzi_38
Gast





BeitragVerfasst am: 19.11.04, 15:17    Titel: Abwicklung nach Verkehrsunfall Antworten mit Zitat

Hi,

ich verstehe da etwas nicht, was die Abwicklung eines Schadens nach einem Unfall durch die Versicherung des Gegners betrifft.

Folgender Schaden ist laut einem Sachverständigengutachten erfolgt:

Reparaturkosten ohne MwSt: 828,48
Reparaturkosten mit MwSt: 961,04
Wiederbeschaffungswert mit MwSt: 1.250,00
Restwert mit MwSt: 650,00
Reparaturdauer: 2 Arbeitstage

Kann hier eine Abrechnung aufgrund der Netto-Reparaturkosten vorgenommen werden oder gibt es hier nur den Wiederbeschaffungswert minus den Restwert?

Jeder sagt einem da etwas anderes, wahrscheinlich frage ich die falschen Leute?! Mit den Augen rollen

Danke für Eure Tips, liebe Grüße, Franzi_38
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.11.04, 15:20    Titel: Re: Abwicklung nach Verkehrsunfall Antworten mit Zitat

Frag doch zur Abwechslung mal die Versicherung und nicht STÄNDIG uns!

Franzi_38 hat folgendes geschrieben::
Hi,

ich verstehe da etwas nicht, was die Abwicklung eines Schadens nach einem Unfall durch die Versicherung des Gegners betrifft.

Folgender Schaden ist laut einem Sachverständigengutachten erfolgt:

Reparaturkosten ohne MwSt: 828,48
Reparaturkosten mit MwSt: 961,04
Wiederbeschaffungswert mit MwSt: 1.250,00
Restwert mit MwSt: 650,00
Reparaturdauer: 2 Arbeitstage

Kann hier eine Abrechnung aufgrund der Netto-Reparaturkosten vorgenommen werden oder gibt es hier nur den Wiederbeschaffungswert minus den Restwert?

Jeder sagt einem da etwas anderes, wahrscheinlich frage ich die falschen Leute?! Mit den Augen rollen

Danke für Eure Tips, liebe Grüße, Franzi_38
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.11.04, 15:23    Titel: Antworten mit Zitat

für solch qualifizierte antworten muss man dieses forum einfach lieben!!

vielleicht wäre es wirklich besser, nur noch nach registrierung forenbeiträge zuzulassen.

@ franzi:

also ich denkemal dass hier diese 130% regelung greift, d.h. die reparaturkosten sind mehr als 130% höher als der restwert. du wirst wohl nur den wiederbeschaffungswert abzgl restwert kriegen.

hoffe, dir weitergeholfen zu haben.
nicht über den vorigen beitrag ärgern!
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