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Ab wann ist Genehmigung nötig?

 
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Bambi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 20.09.04, 20:14    Titel: Ab wann ist Genehmigung nötig? Antworten mit Zitat

Hallo,

bis zu welcher Obergrenze (also wieviel Quadratmeter oder Kubikmeter oder was auch immer) ist die Aufstellung eines Gartenhäuschen und Co. LEGAL? Oder sind die NIE legal ohne eine Genehmigung/Bauplan? Wie genau geht das eigentlich? Brauche ich in jedem Fall eine Genehmigung (oder was genau?) oder gibt es eine Obergrenze, bis zu der man keinerlei Genehmigung/Plan/xyz braucht? Frage

Es geht um das Bundesland Baden-Württemberg und um ein Häuschen mit den ungefähren Maßen 300 x 360 x 195 cm.
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Bambi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 21.09.04, 14:36    Titel: Re: Ab wann ist Genehmigung nötig? Antworten mit Zitat

OK danke Sehr glücklich

Hab nun §50 Abs. 1 Landesbauordnung BaWü (http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/nafaweb/berichte/g-lbo_01/g-lbo58.htm; Anhang: http://www.xfaweb.baden-wuerttemberg.de/nafaweb/berichte/g-lbo_01/g-lbo89.htm) gefunden... gehe ich Recht in der Annahme, dass es hierunter fällt? Frage
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Bambi
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 23

BeitragVerfasst am: 22.09.04, 09:11    Titel: Re: Ab wann ist Genehmigung nötig? Antworten mit Zitat

Es soll im Außenbereich errichtet werden - aber was ändert sich dadurch?

Grenzabstände sind eingehalten, auch Naturschutz etc. sprechen nicht dagegen. Der Platz liegt mitten auf einem offiziell ausgewiesenen Bauplatz.

Edit: Ach so ja, die 20m³-Grenze ...naja wenn ich mit den ganz genauen Maßen nachrechne, komme ich zum Einen auf "nur" 20,88m³ und zum Anderen sind die 1,95m Höhe nur an der höchsten Stelle, das Volumen selbst käme also gut unter 20m³
Dadurch wärs ja kein Problem?
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