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lohnt es sich in diesem Falle zu klagen, was meint Ihr?

 
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smashy
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.06.2005
Beiträge: 94
Wohnort: Bodensee

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 11:31    Titel: lohnt es sich in diesem Falle zu klagen, was meint Ihr? Antworten mit Zitat

Ich stehe nun vor der Frage, ob ich gegen eine AG klagen soll. Der Vermittler hatte mir für eine private Altersvorsorge eine atypisch stille Beteiigung "aufgeschwatzt". Durch diverse Gründe will ich nun von sämtlichen Rechten und Pflichten aus dem Vertrag raussgelassen werden und mein einbezahltes (in monatlichen Raten) Geld wieder zurück bekommen.
Es dreht sich hierbei um eine Schadensersatzsumme von ca 1.600 Euro. Da beide Seiten "stur" behaupten, "Ich" habe Recht, kann es nach Aussage meines Anwaltes gut sein, daß in einem evtl. Prozeß der Richter einen Vergleich aushandelt. Damit würde ich nur 50% der einbezahlten gelder bekommen. Nach Aussage der Anwältin sind die Risiken, daß ich verliere, sehr minimal. Aber es stellt sich für mich die Frage, ob sich das überhaupt lohnt. Zumal hat mir die Prozeßgegnerin schon vor einem Prozeß zugesichert, daß ich bei Einwilligung gänzlich aus dem Vertrag raus komme. Aber sie würden mein einbehaltenes Geld eben behalten. Dazu kommt noch, daß ich Prozeßkostenhilfe beantragen muß. Da mein Anwalt aber nicht aus dem Zuständigkeitsgebiet des Gerichtes liegt, müßte ich noch die Reisekosten des Anwaltes zu einem Prozeßtermin bezahlen. Zudem könnte es sein, falls ich gewinne, daß der Prozeßgegner dann in Berufung geht. Wie schon gesagt, ist die Frage für mich, ob sich das lohnt und ich nicht den außergerichtlichen Vergleich der Gegnerin annehmen soll - wegen eines Streitwertes von ca 1600 - oder 800 bei einem gerichtlichen Vergleich. Was meint Ihr? Mein Bauch sagt im Moment, eher weiter gehen und versuchen zu klagen, wenn ich die PKH bekomme. Aber der Verstand ist noch unschlüssig. Auch 800 Euro wären sehr viel Geld für mich auf der einen Seite.
_________________
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Schlaukopf
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.10.2005
Beiträge: 64

BeitragVerfasst am: 13.03.06, 20:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

das werden Sie doch alleine entscheiden können, oder?

MfG
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