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Hallo,
ich bin als Kfz- Sachverständiger selbstständig und hatte vor 2 Wochen einen kuriosen Fall, bei dem ich den Verdacht habe, das Versicherungsbetrug begangen werden soll.
Ich wurde tel. vom Geschädigten informiert, Termin wurde vereinbart. Ich sah mir den Wagen an, machte Fotos. Ich hatte außerdem auch noch an dem beschädigten Teil einen Altschaden entdeckt. Diesen hätte ich ja als NFA angeben müssen. Ein beschädigtes Teil kalkulierte ich als reparabel, was bei einem 5 Jahre altem Fahrzeug durchaus akzeptabel ist. Die Geschädigte unterschrieb noch meine Sicherungsabtretung. Dann äußerte ich zur Geschädigten, das der Schaden nicht sehr hoch sei und man das eine beschädigte Teil ohne Austausch reparieren könne.
Am nächsten Tag telefonierten wir nocheinmal. Dabei äußerte die Geschädigte, das Sie mein Gutachten nun doch nicht wolle, da Sie in einer Werkstatt war und diese die Reparaturkosten viel höher ansetzen würde als ich und auch den Altschaden nicht bei der gegnerischen Versicherung angeben würde. Außerdem das 2 beschädigte Teil als nicht reparabel einstufen würde, was also meiner Auffassung nach absolut nicht der Fall ist. Ich muß noch dazu sagen, das dies ein Haftpflichtschaden ist.
Jetzt meine Frage bin ich als Kfz- Sachverständiger verpflichtet meinen Verdacht der gegnerischen Versicherung zu melden?
Inwieweit meine Kosten für die Anfahrt ersetzen?
Vielen Dank schon im Voraus
Verfasst am: 18.11.04, 19:10 Titel: Sie müssen der Versicherung nichts melden, aber...
... Sie können natürlich Ihr Gutachten mit Rechnung und Abtretungserklärung hinschicken
Die Auftraggeberin muß auf jeden Fall Ihre Rechnung bezahlen. Wenn Sie Ihr Geld haben, kann Ihnen der Rest egal sein.
Wenn das Auto einen massiven Vorschaden hat und schon mal fiktiv abgerechnet wurde, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, daß es in der Uni-Wagnis Datenbank der Versicherer eingetragen ist. Dann fliegt die Sache möglicherweise auf.
An Ihrer Stelle würde ich das Gutachten fertig machen (wenn es nicht schon fertig ist) und der Auftraggeberin zusammen mit der Rechnung hinschicken. Was die dann draus macht, ist ihre Sache.
ich persönlich halte es so, dass ich dann petze, wenn ein dritter "geschädigt" wird. sachbeschädigung oder diebstahl oder sowas z.b. ich wäre auch froh, wenn mir jemand was kaputt macht, oder klaut, und es jemanden gibt, der mir den täter nennt. und versicherungsbtrug zählt da auch dazu, schliesslich zahlen wir alle für den abzocker...
wenn jemand "für sich" persönlich das gesetz übertritt, dabei aber kein dritter zu schaden kommt, dann soll mir das recht sein, und lass den machen.
wenn jemand "für sich" persönlich das gesetz übertritt, dabei aber kein dritter zu schaden kommt, dann soll mir das recht sein, und lass den machen.
ich überlege grad verzweifelt, wann das wohl der fall wäre, dass jemand nur "für sich" das gesetz übertritt ohne jemand anderen zu schädigen...
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