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Garantiefall ? wie vorgehen ?

 
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Herr Ratlos
Gast





BeitragVerfasst am: 19.11.04, 11:31    Titel: Garantiefall ? wie vorgehen ? Antworten mit Zitat

Hallo zusammen.

Ich habe folgendes Problem . Mir ist meine Gabel an meinem hochwertigen Mountain Bike an einer Schwachstelle gebrochen.
Der Hersteller behauptet es waere ein Schlag von der Seite gekommen, keine Spuren weisen drauf hin und es war auch nicht die Ursache.
Wie kann ich vorgehen _ Ich bin der Meinung man versucht hier die Kosten moeglichst gering zu halten und erzaehlt halt irgendwas.
Wer muss beweisen dass es ein Materialfehler bzw. Sturz ursaechlich war _ Hersteller&Haendler oder der Endverbraucher ?

was soll ich da machen

vielen dank ue[r die hinweise
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.11.04, 12:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
ich gehe mal davon aus das du schon mit dem Händler im Kontakt warst. Endgültig klären kann man diue Sache m.E. nur mit einem Sachverständigen Gutachten. Wenn Material/Verarbeitungsfehler muss der Hersteller/Verkäufer zahlen sonst du selber.
Schlag doch diese regelung vor ( schriftlich fixieren auch bzgl. der Gutachterkosten ). Entscdeidung für die Parteien bindend. Wer "Pech" hat azhlt haalt alles.

Gruß vom Schrauber
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Herr Ratlos
Gast





BeitragVerfasst am: 19.11.04, 12:46    Titel: :-) thanx Antworten mit Zitat

Hi und erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ja den Händler habe ich kontaktiert. ich müsste schlußendlich nur die materialkosten der reparatur bezahlen aber das ist in meinen augen nicht die lösung da die gabel wohl ne 100% montagsgabel war/ist...es gab noch kleine ander problemchen.
mein händler möchte die gabel falls der importeur /großhändler sich querstellt von einem maschinenbau pro eine expertise dahingehend erstellen lassen.

aber ich dachte nach änderung des gewährleistungsgesetzes (§486 glaube ich ist da interessant) müsste der hersteller doch ind er beweispflicht stehen dass die gabel durch äußereeinwirkung beschädigt wurde was ausgeschlossen ist wenn man sich das Ding ansieht und keinerlei spuren von kratzern o.ä. sind.

aber wie gesagt bin kein jurist :-0...die laienhafte rechtsaufassung ist ja mitnichten so wie unsere gesetze sind Winken

Gruß Fabian
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Gast






BeitragVerfasst am: 19.11.04, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

in der beweispflicht ist er nur, wenn die gabel nicht älter als 6 monate (als nicht länger als vor 6 monaten) gekauft wurde...wenn die 6 monate rum sind, müssen sie beweisen...
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