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Angenommen Student A studiert WS 03 - SS 04 Maschinenbau an Uni X in Hessen. Daraufhin wechselt er zu Uni Y in Hessen und studiert dort 3 Semester Jura(WS 04- WS 05).
Während des WS 05 ist er ebenfalls Zweithörer an Uni X fuer Informatik. Student A entschließt sich endgültig für Informatik und schreibt sich an Uni X in das zweite Semester ein(SS 06).
Nun erhält er eine Mitteilung von Uni X, dass sein Studienguthaben mit 6 Semestern belastet ist (inklusive SS 06).
Er wundert sich da er doch im Hessischen Studienguthabengesetz gelesen hat:
§2(1)
"...Bei einem Studiengangwechsel bis zum Beginn des dritten Fachsemesters erhalten Studierende
einmalig erneut ein vollständiges Studienguthaben nach Satz 1."
Student A macht sich auf den Weg zum Studiensekretariat von Uni X um den Sachverhalt zu klären. Dort wird er abgewimmelt, doch im scheint es als ob sich die zuständige Dame auf einen anderen Paragraphen beruft. Sie versichert ihm sie habe korrekt gehandelt und sein Studienguthaben wäre mit 6 Semestern belastet...
Er zweifelt dies an und fragt sich wie er weiter vorgehen könne.
Ich wäre hoch erfreut, wenn jemand den vorliegenden Sachverhalt entschlüsseln könnte.
Dank im Voraus.
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