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OK, ich glaube, ich bin der Logik jetzt auf der Spur. Man kann nicht auf der einen Seite sagen, alle Menschen haben eine naturgegebene Menschenwürde und diese dann bestimmten Menschen absprechen, ohne ihnen zugleich die Zugehörigkeit zur Gattung Mensch abzusprechen.
So isses.
Die alte Sache, warum einfach, wenn's auch kompliziert geht?
Na ja, ich rechtfertige mich damit, behaupten kann man viel, die Begründung ist hier halt das komplizierte. _________________ Grüße,
Abrazo
Da wäre m.E. erst einmal zu untersuchen, was an diesen strafprozessualen Rechten zu den Menschenrechten zu zählen ist. Denn man kann nicht scharf das eine vom anderen trennen nach dem Motto: GG Art. 1 bis is Menschenrecht, StPO is Bürgerrecht, danach darf ein Deutscher Haftbeschwerde einlegen, ein Ausländer nicht.
Das BVerfG würde schon nicht mitmachen, wenn ein ausländischer Beschuldigter bestimmte Verteidigungsrechte nicht zur Verfügung hätte, ein Deutscher schon. Wenn es nur darum geht, dann können wir uns die ganze Diskussion sparen. Aber das hat auch McCain nicht gemeint, glaube ich. Er meinte wohl eher, ein Terrorist habe das Recht auf rechtsstaatliche Schutzmechanismen verwirkt. Das ist schon deshal problematisch, weil gerade diese Mechanismen dazu dienen sollen, zweifelsfrei festzustellen, ob der Betroffene tatsächlich ein Terrorist ist!
Und damit sind wir bei der Frage, ob man den Gesellschaftsvertrag aufkündigen kann. Oder aus der Gesellschaft austreten kann, wenn man sich mit dem Bild vom Gesellschaftsvertrag nicht anfreunden will. Natürlich ist jedem klar, dass auch die Steinzeitmenschen nicht wirklich einen solchen Vertrag geschlossen haben.
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