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Öffentliche Party - welche genehmigungen/Vorraussetzungen?

 
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vaneck1007
Interessierter


Anmeldungsdatum: 28.09.2004
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 12.03.06, 17:52    Titel: Öffentliche Party - welche genehmigungen/Vorraussetzungen? Antworten mit Zitat

Hallo, welche Genehmigungen, benötigt man, wenn man eine öffentliche Party veranstaltet? Es sind Partys mit ca 400-800 Gästen, Getränkeausschank (alkoholisch und alkoholfrei, kein Faßier), bezahlter Garderobe, Abendkasse und Vorverkauf die Räumlichkeiten werden angemietet.
Wie sieht das mit Steuern/Abgaben aus?
Wir sind keine Firma oder Verein, nur Privatleute die aus spass ander Freude Party`s veranstalten!

Schonmal vielen Dank im vorraus

Gruß vaneck!
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Zillomanie
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo.

Da gibt es eine ganze Menge zu beachten.

Die Feiern bedürfen einer Genehmigung.

Bei den gemieteten Räumen sollte man vorab ein Auge auf die Nutzungsgenehmigungen werfen.
Wichtig ist ob die baulichen Anlagen für diese Veranstaltungen bestimmt sind,
sind sie es nicht, muss man eine Nutzungsänderung beantragen. (Bauamt, Liegenschaftsamt, Bauordnungsamt)

Öffentliche Gebäude unterliegen städtischer/komunaler Satzung.

Die Benutzung von Tongeräten ist, in für die Umwelt belästigender Lautstärke verboten.
Ausnahmegenehmigung erteilt Polizei oder Ordnungsamt.

Die Verabreicherung von Getränken sowie Speisen unterliegt der Erlaubnisspflicht.

Von 22.00 bis 6.00 Uhr sind "solche Betätigungen zu unterlassen" , die die Nachtruhe stören. (40 Dezibel in Wohn- und 45 Dezibel in gemischten Wohn-Gewerbegebieten)
Auch hier wieder: Die Verkürzung der Regelsperrzeit muss beantragt werden.
Sonn- und Feiertage bedürfen einer Ausnahmegenehmigung.

Eine Veranstaltung mit Musikdarbietung ist Gema Gebührenpflichtig und bedarf einer Anmeldung bei der Gema.


Wahrscheinlich habe ich jetzt noch nicht einmal alles aufgeführt.

Bei einer Personenanzahl von 800 würde ich empfehlen eine Versicherung für die Veranstaltungen abzuschliessen.

Man kann unmöglich alle 800 Personen so genau kennen um im nachhienein die Hand dafür ins Feuer legen zu müssen.

Sie haften bei dieser Veranstaltung





MFG Alex
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komikaa
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.11.2005
Beiträge: 29

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 17:05    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Die Verabreicherung von Getränken sowie Speisen unterliegt der Erlaubnisspflicht.

Wer stellt eine derartige Erlaubsnispflicht aus udn wieviel kostet sie?
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Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 28.03.06, 18:25    Titel: Gaststättenkonzession Antworten mit Zitat

Die jeweilige Gemeinde oder Stadt.

Die Preise sind sehr unterschiedlich.
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