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Gewährleistungsausschluß und Individualkaufvertrag
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peppi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 14
Wohnort: by hannover

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 10:44    Titel: Gewährleistungsausschluß und Individualkaufvertrag Antworten mit Zitat

Hallo,

ist ein Gewährleistungsausschluß in Teilen oder ganz, rechtlich wirksam, wenn der Züchter kein Unternehmer ist und einen Individualkaufvertrag (kein Mustervertrag) vorlegt ?

Im vorab - Danke !
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Zwerg Jutta
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 13:17    Titel: Antworten mit Zitat

hei Peppi,
im Internet steht, das ein Züchter , der regelmäßig mindestens 1 Wurf im Jahr züchtet und verkauft, automatisch als Unternehmer zu werten ist, der somit ebenfalls unter die Gewährleistung fällt
_________________
LG Jutta
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peppi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 14
Wohnort: by hannover

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

Geschockt

Ups - das ist mir neu - dann gilt ja jeder Züchter, wenn man auf eine Planmäßigkeit abstellt, als Unternehmer, sobald der jedes Jahr nur einen Wurf macht *grübel*

Demzufolge müßte ja "Mutter Justizia" eindeutige Aussagen bezüglich der Zahl der Würfe und des Zeitraums getroffen haben.

Wo kann man das nachlesen ? Habe nichts gefunden.

Für das Finanzamt ist ab ab 4. Zuchthündin Gewerbe anzumelden und nach Gesetz:

Unternehmer / Kaufmann: Unternehmer nach BGB § 14 (1) Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

Zuvor aber, wenn also 1 Wurf pro Jahr fällt, werde ich schon als Unternehmer gemessen ??? Bin zwar keiner, aber wenns um Gewährleistung geht, bin ich dann schnell doch mal einer ? Wie jetzt ? Wie denn nun ?
Alles sehr merkwürdig ?
Keine Linie drin, - suchen sich raus- oder sehe ich das verkehrt ? Grüßchen !
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Zwerg Jutta
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 16:04    Titel: Antworten mit Zitat

So noch einmal, irgendwie hatte das Forum Probleme - habe wohl falsche Worte genommen..............

Als gewerbsmäßiger Züchter gilt jeder der ,mehr als 3 zuchtfähige Hündinnen hat oder mehr als 30 Welpen im Jahr verkauft.

Das hat aber mit dem Unternehmer wohl nichts zu tun, ich suche mal den Link...........
_________________
LG Jutta
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Zwerg Jutta
Interessierter


Anmeldungsdatum: 11.03.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 14.03.06, 16:18    Titel: Antworten mit Zitat

http://www.tierrecht-aktuell.de/tierkauf_7.html

tut mir leid mehr habe ich nicht gefunden, aber wenn ich es noch aufstöbere , setze ich es rein
_________________
LG Jutta
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peppi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 14
Wohnort: by hannover

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 05:46    Titel: Antworten mit Zitat

Smilie

Danke für den Link,- ist sehr interessant aber leider auch nicht eindeutig.

Mir ging es um die Aussage 1x pro Jahr als Planmäßigkeit gleich Unternehmer und AGB.

MFG
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Biggi01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Weil am Rhein

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 09:43    Titel: Antworten mit Zitat

Hallöchen bin neu hier im Forum und möchte alle grüßen.

wir haben derzeit auch ein Problemfall mit der sog. Gewährleistung.... Weinen
Haben einen Welpen seit der 9. Woche. Unser Berner Sennehündin hat seit
dem Kauf (einen ordentlichen Kaufvertrag haben wir leider nicht) Aussfluß und
sog. Struvitsteine. Die Tierarztrechnungen belaufen sich derzeit auf ca. 600 Euro.
Wir haben den Hund beim Züchter gekauft für 800 Euro und
die Züchterpapiere zugesandt bekommen. Wir haben jedoch keinen Beleg für den
Kauf nur Augenzeugen .
Ich denke das wird schwierig Verlegen Verlegen weiß jemand Rat?
Er hat drei Hündinnen wobei nur 2 zur Zucht genommen werden. Wie oft- keine
Ahnung... der Züchter züchtet seit ca. 40 Jahren.

LG Biggi01
Danke für eure Hilfe
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peppi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.10.2005
Beiträge: 14
Wohnort: by hannover

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, Sehr glücklich

nun das ist ja ein ganz schlauer Züchter ...........!?

Habt Ihr nun keinen oder nur keinen ordentlichen Kaufvertrag ?
Auch keinen Beleg ? Und wer war Augenzeuge ?

Habe eine Seite gefunden, wonach speziell bei Hundkäufen auch ein mündlicher Vertrag wirksam ist.

Link:
http://www.hundezeitung.de/top/top-51.html

runterscrollen und unter: Kommentare zum rechtlichen Inhalt der Verträge gehen.

Züchtet er immer wieder, muß er auch gewährleisten.
Dann kommt es noch auf die spezielle Krankheit an, hätte es der Züchter wissen müssen, hat er verheimlicht usw.

Ob es sich lohnt, kann aber nur ein RA der das Tierrecht kennt sagen. MFG
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 14:02    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Unser Berner Sennehündin hat seit
dem Kauf (einen ordentlichen Kaufvertrag haben wir leider nicht)

Auch ein mündlicher Kaufvertrag ist ein ordentlicher Kaufvertrag. Und bei dem gilt selbstverständlich auch die Gewährleistungspflicht.

In der Praxis ist es gar nicht so schwer, einen Kaufvertrag und die Zahlung nachzuweisen; nachzuweisen, dass ihr den Hund habt, ist ja kein Problem.

Da es ja doch um etwas mehr Geld geht, würde ich tatsächlich den Gang zum Anwalt empfehlen; zumindest eine Beratung - erst mal - kostet auf jeden Fall weniger als die Tierarztrechnungen. Handelt es sich um einen Garantiefall (das kann für den Einzelfall der Anwalt sagen), was durchaus möglich ist, wird ein anständiger Anwalt alle Kosten, die er verursacht, um das Geld einzutreiben, dem Züchter berechnen und dir erst dann in Rechnung stellen, wenn bei dem nichts zu holen sein sollte, wenn der also mangels Eigentum und Geld nicht pfändbar sein sollte.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Biggi,

Ihr habt einen Kaufvertrag abgeschlossen, und zwar einen mündlichen. Schwierig wird es sein zu beweisen, was da so alles vereinbahrt wurde, z.B. bezüglich dessen, wie verfahren wird, sollte der Hund den vereinbahrten Zweck nicht erfüllen können.

In einem "Garantiefall" muß der Käufer dem Verkäufer die Gelegenheit zur "Nachbesserung" geben. Ich kann nicht einfach zu einem x-beliebigen Tierarzt gehen, meinen Hund dort behandeln lassen und dann dem Verkäufer die Rechnung präsentieren. Sondern ich muß den Verkäufer über die Erkrankung informieren und dieser kann den Hund von einem Tierarzt seines Vertrauens untersuchen und behandeln lassen. U.U. besitzt der Züchter als Kenner der Rasse mehr Erfahrung als mein Tierarzt und schon manche vermeindlich schwere Erkrankung hat sich im Nachhinein als etwas Harmloses herausgestellt.

Was sagt denn der Züchter zu der Erkrankung des Hundes?

LG Waschbärin
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Biggi01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Weil am Rhein

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für eure Ratschläge. Ausrufezeichen Geschockt

Wir haben unseren Welpen mit 9 Wochen beim Züchter abgeholt (Bargeld gegen Hund onur mündlicher Kaufvertrag) und gleich festgestellt, das sie Ausfluß hatte. Als es nicht besser wurde mussten wir den TA aufsuchen. (Zuchtpapiere haben wir)
Freunde von uns sind mitgekommen als wir den Welpen abgeholt haben.
(wir sind ca. 280 km vom Züchter wohnhaft) Dieser stellte bei einer Urinuntersuchung
fest, dass sie sog. Struvitsteine hat sowie einen Baktereinstamm Namens Pseudomonas.
Kann bei Welpen da noch im Wachstum nicht mit dem entsprechenden AB behandelt werden. Geschockt Geschockt

Nach dem wir den Züchter kürzlich telefonisch informiert haben werden wir uns nochmals mit den bis jetzt zusammengekommenen Re (700 Euro) an ihn wenden und
um Stellungnahme bitten. Wir werden auch nochmals um einen Beleg über die 800 Euro
bitten.

LG Biggi01
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Biggi01 hat folgendes geschrieben::
Wir haben unseren Welpen mit 9 Wochen beim Züchter abgeholt (Bargeld gegen Hund onur mündlicher Kaufvertrag) und gleich festgestellt, das sie Ausfluß hatte. Als es nicht besser wurde mussten wir den TA aufsuchen. (Zuchtpapiere haben wir)


Hallo Biggi,

da habt Ihr einen Fehler gemacht! Der Ausfluss wird nicht derart lebensbedrohend gewesen sein, daß Ihr nicht hättet den Züchter vorab informieren können. Somit habt Ihr ihm die Gelegenheit zur "Nachbesserung" nicht gegeben.

Natürlich kann es sein, daß der Züchter Euch aus Kulanz entgegen kommt. Z.B. einen Teil des Kaufpreises zurückerstattet oder bereit ist den Kaufvertrag aufzulösen (Welpe zurück zum Züchter, Kaufpreis zurück an den Welpenkäufer).

LG Waschbärin
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 19:56    Titel: Antworten mit Zitat

Dann soll Biggis Tierarzt seine Diagnose + Behandlungsgründe schriftlich niederlegen, das kann sie dann dem ZÜchter schicken und der kann dann ja seinen Tierarzt begutachten lassen, ob sich das vernünftig anhört oder nicht.

Ansonsten würde ich der Züchterin raten, in ihrem Kostenüberschlag nicht Biggis Fahrtkosten zu vergessen.
km-Geld ist zur Zeit 0,30 € / km.
Macht bei 280 km 84,00 €.
Hin- und zurück also 169,00 €.
oder will sie nen kranken Welpen als Paket verschicken?
Sagen wir mal, 2 Tierarztbesuche (mindestens), macht schon mal 336,00 €.
Na jut, wenn nur ein Sälbchen nötig gewesen wäre, dann rechnet sich das.
Ansonsten wäre ich vorsichtig.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 08:56    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Dann soll Biggis Tierarzt seine Diagnose + Behandlungsgründe schriftlich niederlegen, das kann sie dann dem ZÜchter schicken und der kann dann ja seinen Tierarzt begutachten lassen, ob sich das vernünftig anhört oder nicht.


Der Züchter KANN alles mögliche, aber er MUSS nicht...


Abrazo hat folgendes geschrieben::
Ansonsten würde ich der Züchterin raten, in ihrem Kostenüberschlag nicht Biggis Fahrtkosten zu vergessen.
km-Geld ist zur Zeit 0,30 € / km.
Macht bei 280 km 84,00 €.
Hin- und zurück also 169,00 €.
oder will sie nen kranken Welpen als Paket verschicken?
Sagen wir mal, 2 Tierarztbesuche (mindestens), macht schon mal 336,00 €.
Na jut, wenn nur ein Sälbchen nötig gewesen wäre, dann rechnet sich das.
Ansonsten wäre ich vorsichtig.


Wenn Du einen defekten Videorecorder in den Wasweissichwas-Markt zurückbringst, bekommst Du dann Deine Fahrtkosten ersetzt???

Kein Käufer ist gezwungen, einen Welpen bei einem Züchter zu kaufen, der hunderte von Kilometern entfernt wohnt. In jeder Gemeinde gibt es Züchter, Tierheime und private Tierschutzorganisationen, also die Möglichkeit, einen Hund zu erwerben. Der Erwerb einer "Ware" von einem "Hersteller/Händler", der weit entfernt liegt, ist immer mit Mühe und Umständen verbunden, wenn es zu Probleme mit der Ware kommt. Ein Umstand, warum man z.B. ein KFZ nicht unbebdingt beim billigsten Anbieter kauft, sondern bei einem teureren, der in vernünftiger Entfernung liegt, damit die Umstände und Zusatzkosten im Fall der Fälle nicht so groß werden (bei einer Garantieleistung eines Autohändlers bekommst Du Deinen Sprit, den Du auf dem Weg zur Werksatt verfährst, nicht ersetzt).

Der Käufer muß dem Verkäufer die Möglichkeit zur Nachbesserung geben. Das ist in diesem Fall nicht geschehen. U.U. hätten die Tierarztkosten sehr viel niedriger ausfallen können, wenn der Züchter VOR der Behandlung des Hundes hinzugezogen wäre. Das fängt schon bei der Wahl des Tierarztes an. Der eine berechnet den einfachen Satz der vorgeschriebenen Behandlungskosten, ein anderer bis zum dreieinhalbfachen Satz. Ein Züchter erhält als Mehrhundehalter i.d.R. auch einen Rabatt auf tierärztliche Leistungen. Und nicht jeder Tierarzt kennt sich mit der Rasse aus und mit ihren speziellen Problemen. Die Wahl des richtigen Tierarztes kann deswegen unnötige und teure Behandlungen verhindern. Und das ist ein Umstand, den der Gesetzgeber beachtet. Deswegen: Wenn ein Hund krank ist, immer VOR der Behandlung den Verkäufer informieren und mit diesem abspechen, wie er seine Pflicht zur Nachbesserung zu erfüllen gedenkt (außer der Hund ist in einem lebensbedrohenden Zustand, den der Käufer nicht selbst verschuldet hat, z.B. indem er Krankheitssymptome längere Zeit nicht beachtet hat).

LG Waschbärin.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 09:25    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Welpe ist aber kein Auto und auch kein Videorecorder, den man per Post verschicken kann. Selbiges verhindert das Tierschutzgesetz.

Und um einen Züchter vor überhöhten Forderungen zu schützen, gibt es andere Möglichkeiten - eben die Stellungnahme seines eigenen Tierarztes. Möglich, dass der Züchter nicht die vollen Kosten übernehmen muss, aber aus dem Umstand, dass der Hund schnell zum Tierarzt um die Ecke gebracht wird folgt nicht, dass er gar keinen Ersatz zu leisten hat.

Ich denke, es wird da noch ne Menge Prozesse geben. Denn wenn nun die Welpen eines Züchters unter Gewährleistung stehen, werden Züchter natürlich versuchen, sich dem zu entziehen. Ihre Anwälte werden sie dabei unterstützen, aber der Prozessgegner hat auch nen Anwalt, der wird auch triftige Argumente anführen, und was nun gilt, entscheiden beide Anwälte nicht, sondern der Richter, der sich das Ganze anhört.
_________________
Grüße,
Abrazo
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