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Hund verkauft, kein Geld, und Hund ist verschwunden

 
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Civica
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 13:09    Titel: Hund verkauft, kein Geld, und Hund ist verschwunden Antworten mit Zitat

Also, letztes Jahr so etwa Anfang April?? hörten wir von einem jungen Pitbull, damals acht Monate, der wohl auf brutalste Art und Weise scharf gemacht werden sollte. Da dies allerdings der liebste Hund auf der ganzen Welt war und das nicht klappte, wollte Besitzer (Säufer, ende 30) ihn schnellstmöglich loswerden. Die Arme kleine kam aus einem Viertel, in das sich selbst die Polizei nicht mehr traut, Gassi gehen hieß für sie der Weg zum Kiosk und zurück, und Schläge, Tritte sogar Drogen waren an der Tagesordnung...
Da wir uns sowas keine Minute länger anhören konnten, war die Süße bereits am nächsten Tag bei uns. Spontanhandlung... ich hab zwar Bücher etc noch gekauft, aber ich muss zugeben, das ging etwas zu spontan.

Und das größte Problem: Man konnte sie nicht allein lassen. Sie hatte eine solche Trennungsangst, sie schrie (und das mein ich ernst, das war kein wimmern mehr) das ganze Haus zusammen wenn wir nicht da waren.

Jedenfalls konnten wir so nicht weitermachen, wir mussten arbeiten gehen (ich hatte dann was mein freund auf der suche) um das geld für einen hundetrainer zu bekommen, konnten aber nicht weggehen, erst recht nicht lange wegen ihr.

Als uns Bekannte (über drei Ecken) besuchten und sofort von ihr begeistert waren, kamen wir zum entschluss sie bei ihnen zu lassen.
jedenfalls, und darauf will ich eigentlich hinaus, stellte ich einen Vertrag zusammen, dass ein Betrag von xxx bezahlt werden sollte (allerdings weniger für den hund, eher für bettchen halsband und alles drum und dran), und das der Hund bis das bezahlt ist unser Eigentum bleibt, nicht weiter gegeben werden darf etc.
Jetzt hatten die grade das Baby, sagten aber, sie bekämen ende des Jahres genug Geld (Ausschüttung?!).
Also legte ich im Vertrag den 31.12.2005 als Stichtag fest.

Bis jetzt ist nichts passiert. Das schlimme ist nur, dass der Bruder meines Freundes diesen Hund mit genau diesem Halsband (Sonderanfertigung), also ohne Zweifel gesehen hat - sprach den neuen "Besitzer" auch gleich drauf an, dieser hätte ihn einem Freund abgekauft... gleicher Name, das war 100% unsere Süße! Und jetzt versuchen wir die anzurufen, keiner geht dran bzw. es wird aufgelegt, auf Mahnungen wird nicht reagiert...

Was sollen wir denn jetzt machen? Wenn ich zum Anwalt gehe, und die haben kein Geld, bleiben alle Kosten, wenn nicht Gerichtskosten etc an mir hängen oder? Ich stehe allerdings auch momentan nicht so gut da.

Vielleicht kann mir jemand helfen. Das kann ja wohl nicht sein dass der Hund von einem zum anderen geschickt wird... nebenbei, der Typ wäre, darf man den Angaben glauben, ihr 9. Besitzer. Und sie ist grade 1 1/2 Jahre alt.

Was kann ich jetzt tun?
Ps danke fürs lesen!
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Also, letztes Jahr so etwa Anfang April?? hörten wir von einem jungen Pitbull, damals acht Monate, der wohl auf brutalste Art und Weise scharf gemacht werden sollte.


Falls ihr in Deutschland sitzt, gilt:

§ 143 StGB

Zitat:
Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden

(1) Wer einem durch landesrechtliche Vorschriften erlassenen Verbot, einen gefährlichen Hund zu züchten oder Handel mit ihm zu treiben, zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer ohne die erforderliche Genehmigung oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung einen gefährlichen Hund hält.

(3) Gegenstände, auf die sich die Straftat bezieht, können eingezogen werden. § 74a ist anzuwenden.


Das heißt:
wer diesen Hund, der inzwischen über ein Jahr alt ist, halten will, braucht dazu eine Genehmigung. Und zwar, bevor er den Hund anschafft. Wer einen solchen Hund züchtet, verkauft oder unentgeltlich an jemanden abgibt, der keine Genehmigung hat, macht sich strafbar.

Falls der jetzige Halter eine Genehmigung hat und, da er mit dem Hund regelmäßig zur Hundeschule geht oder gar den 1. Wesenstest bestanden hat, den Hund von der Maulkorbpflicht befreien lassen konnte, habt ihr garantiert keine Chance, den Hund wieder zu bekommen; im Gegenteil: möglich sind Ermittlungen, wo ihr den Hund her habt, warum ihr ihn ohne Genehmigung gehalten habt und warum ihr ihn, obwohl verboten, weiter gegeben habt.

Falls der jetzige Halter keine Genehmigung hat, könnt ihr eventuell eine Genehmigung beantragen (dazu müsst ihr ausbruchsichere Unterbringung nachweisen können, polizeilicherseits eine weiße Weste haben, Sachkunde (Prüfung!) nachweisen usw.) mit dem Argument, der Hund ist nun mal da, aber in unzuverlässigen ungenehmigten Händen, also parallel zum Argument für einen Pitbull aus dem Tierheim: man braucht kein besonderes Interesse nachzuweisen, dass man den aus dem Tierheim holen will, reicht. Ihr müsst auch in der Lage sein, die Kampfhundesteuer zu zahlen; die geht echt ins Geld. Und ihr müsst euch klar sein, dass ihr den Hund dann nicht mehr so einfach an irgendwen abgeben könnt, der keine Genehmigung hat, den Hund von euch zu übernehmen, denn dann macht ihr euch strafbar.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Civica
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 14:41    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::


Das heißt:
wer diesen Hund, der inzwischen über ein Jahr alt ist, halten will, braucht dazu eine Genehmigung. Und zwar, bevor er den Hund anschafft. .


Das Amt teilte uns damals mit, dass wir die Genehmigung noch nicht brächten, ich weiß nicht ob du das meintest mit dem einen Jahr.
Diese Genehmigung beziehe sich auch auf den Besitzer, nicht auf den Eigentümer.
Die Leute, die den Hund jetzt bei sich haben sind darüber auch informiert und wollten den Wesenstest mitsamt diesem "Führerschein" im Herbst letzten Jahres erledigen.
Was passiert ist weiß ich nicht.


Abrazo hat folgendes geschrieben::

; im Gegenteil: möglich sind Ermittlungen, wo ihr den Hund her habt, warum ihr ihn ohne Genehmigung gehalten habt und warum ihr ihn, obwohl verboten, weiter gegeben habt.


siehe oben Smilie Wir haben ihn ja vorschriftsgemäß beim Amt abgemeldet und den neuen Besitzer angemeldet. Die haben sich da allerdings nicht so ausgedrückt, wahrscheinlich selbst keine Ahnung.

Die Kampfhundesteuer beträgt übrigens bei uns 48€, da kein Kampfhundegesetz. Meinten die.

Das heißt, ich kann den Hund da nur rausholen, wenn ich diese Prüfung ablege?
In dem Fall (ich kann den Hund leider auf keinen Fall halten) könnte mir vielleicht auch eine Tierschutzbehörde weiterhelfen, nehme ich an.


Naja danke auf jeden Fall schon mal für die Antwort, bin schon ein großes stück schlauer. Nicht dass das auf uns zurückfällt, haben nämlich keine Ahnung mehr wie der typ heißt von dem wir den hund haben.

oder macht das einen unterschied, dass das kein reiner pitbull ist? Also so wurde er an uns vergeben, die Tierärzte sagen da ist nur ganz wenig von drin, eher Jagdhund oder so.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 15:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
oder macht das einen unterschied, dass das kein reiner pitbull ist? Also so wurde er an uns vergeben, die Tierärzte sagen da ist nur ganz wenig von drin, eher Jagdhund oder so.

Das macht einen großen Unterschied. Bei Mischlingen unbekannter Mixtur legen Veterinäre so über den Daumen gepeilt den Phänotyp fest. Wenn das Veterinäramt dem Tierarzt zustimmt, dass der Phänotyp (Hauptrassemerkmal) Jagdhund ist, dann ist er ein normaler großer Hund, der nicht unter die Kampfhundbeschränkung fällt. Das heißt, der braucht dann keinen Wesenstest, um vom Maulkorb- und Leinenzwang befreit zu werden, weil er gar keinen hat; und auch die Kampfhundesteuer gilt für ihn dann nicht. Ebenso kann er ohne Beschränkungen frei abgegeben werden.

Mit welchem Argument willst du den Hund denn rausholen? Hast du triftigen Grund zu der Vermutung, dass der Hund nicht art- und tierschutzgerecht gehalten wird?
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Grüße,
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Civica
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Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 15:53    Titel: Antworten mit Zitat

Äh, eigentlich wollte ich den Hund da rausholen, weils so im Vertrag geregelt ist. Also bei nicht-erfüllung geht der Hund wieder an den Eigentümer (uns) zurück.

Außerdem kann es nicht artgerecht sein, wenn der in der halben Weltgeschichte rumgereicht wird. Ich will den übrigens nicht wegholen, wenn der "neue Besitzer" sich um all die Sachen, also Prüfung und wesenstest gekümmert hat.

Dann steht allerdings trotzdem der Vertrag im Raum, in dem festgelegt ist, dass der Hund nicht (erst recht nicht ohne unser Wissen) weitergegeben werden darf.
Auch steht drin, wenn dies trotzdem geschehen werde, bleibt der Betrag x an uns zu zahlen.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 19:21    Titel: Antworten mit Zitat

Also, ich würd mich erst mal umschauen, ob der Hund einen guten, dauerhaften Platz gefunden hat, und wenn das der Fall ist, würde ich an der Geschichte nicht mehr rühren. Aber denk dran, wenn der nicht zu den Kampfhunden gezählt wird, dann braucht der auch keinen Wesenstest; das wäre unnötig heraus geworfenes Geld. Ne anständige Erziehung und ein gutes Zuhause genügen da vollkommen.


Auf Vertragserfüllung des Kaufpreises hast du trotzdem Anspruch. Aber das ist ne Angelegenheit zwischen dir und dem, dem du den Hund als erstes gegeben hast. Der neue Besitzer hat nichts damit zu tun.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 22:35    Titel: Antworten mit Zitat

Civica hat folgendes geschrieben::

Dann steht allerdings trotzdem der Vertrag im Raum, in dem festgelegt ist, dass der Hund nicht (erst recht nicht ohne unser Wissen) weitergegeben werden darf.
Auch steht drin, wenn dies trotzdem geschehen werde, bleibt der Betrag x an uns zu zahlen.


Ich denke mal daß dieser Vertrag eh nicht niet- und nagelfest ist. Einmal steht angeblich drin, daß der Käufer den Hund nicht weiterverkaufen darf. (Und was steht drin, was passiert, wenn er es doch tut??) Dann steht angeblich drin, daß der Kaufpreis auch dann an Euch zu zahlen ist, wenn der Käufer den Hund weiterverkauft??? Ja was denn nun????

Es ist gar nicht so einfach einen Kaufvertrag so zu formulieren, daß er vor Gericht Bestand hat. Ich kann 100 x in den Vertrag schreiben, daß der Käufer den Hund nicht weiterverkaufen darf und ich mir das Vorkaufsrecht behalte. Schreibe ich nicht zusätzlich in den Vertrag, was passiert, wenn der Käufer den Hund doch weiterverkauft, kann ich gar nichts unternehmen. Schreibe ich aber in den Vertrag z.B. "bei Zuwiederhandlung gegen §Sowieso hat der Käufer dem Käufer eine Vertragsstrafen von 10.000 Euro zu zahlen" o.ä., dann kann ich diese 10.000 Euro einklagen (aber nicht den Hund).

I.d.R. wird aber an so etwas nicht gedacht bei Vertragsabschluß.

LG Waschbärin
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Civica
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Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 09:05    Titel: Antworten mit Zitat

Erst mal vielen Dank für die Antworten.

Es steht im Vertrag, dass der Hund grundsätzlich ohne unser Einverständnis nicht weiterverkauft werden darf. Kann der Verkäufer den Hund aus irgendwelchen Gründen nicht mehr halten, ist dies mit uns abzusprechen. Sollte dies nicht geschehen sein und er den Hund verkauft haben, bleibt der Betrag zu zahlen. Alles weitere ist zwischen ihm und dem Dritten auszumachen.

Bei Zuwiderhandlung steht nur, dass das Tier an uns zurückgegeben werden muss. Aber ich merk grad selbst, welcher Fehler mir da unterlaufen ist... Hinterher ist man immer schlauer.
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 17:45    Titel: Antworten mit Zitat

Civica hat folgendes geschrieben::
Es steht im Vertrag, dass der Hund grundsätzlich ohne unser Einverständnis nicht weiterverkauft werden darf. Kann der Verkäufer den Hund aus irgendwelchen Gründen nicht mehr halten, ist dies mit uns abzusprechen. Sollte dies nicht geschehen sein und er den Hund verkauft haben, bleibt der Betrag zu zahlen. Alles weitere ist zwischen ihm und dem Dritten auszumachen.


Dann wäre der im Kaufvertrag genannte Betrag einklagbar. Sofern Du belegen kannst, daß Dein Vertragspartner wirklich vertragsbrüchig geworden ist. Er könnte ja behaupten, daß er Dich über seinen Verkaufsabsichten mündlich oder sogar schriftlich informiert hat und Du nicht darauf reagiert oder sogar signalisiert hast, daß Du den Hund zu diesem Zeitpunkt nicht zurückhaben wolltest.

Civica hat folgendes geschrieben::
Bei Zuwiderhandlung steht nur, dass das Tier an uns zurückgegeben werden muss. Aber ich merk grad selbst, welcher Fehler mir da unterlaufen ist... Hinterher ist man immer schlauer.


Zurückgeben kann er das Tier nur, wenn er der rechtmäßige Eigentümer ist. Da er den Hund verkauft hat ist er das aber nicht mehr. Du kommst, wenn überhaupt, nur noch an den im Kaufvertrag genannten Betrag heran. Anders wäre es gewesen, wenn Du bei der Abgabe im Vertrag geschrieben hättest, daß Du weiterhin der Eigentümer des Hundes bleibst und der Vertragspartner das Besitzrecht an dem Tier hat.

LG Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Wer unterschreibt denn so'nen Vertrag?
Mein Hund ist mein Eigentum.
Und wer dran zweifelt, wird ggf von ihm ins Bein gebissen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Wer unterschreibt denn so'nen Vertrag?


Z.B. tausende von Leuten, die einen Hund aus einem Tierheim geholt haben. Viele Tierheime behalten sich nämlich aus Gründen wie dem, wegen dem dieser Thread gestartet wurde, das Eigentumsrecht am Tier vor.

Waschbärin
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Civica
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Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 5
Wohnort: Frankfurt

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ja der Vertrag ist tatsächlich auf der grundlage eines Tierheimvertrags entstanden. Allerdings in meinen Worten.

Waschbärin hat folgendes geschrieben::

Er könnte ja behaupten, daß er Dich über seinen Verkaufsabsichten mündlich oder sogar schriftlich informiert hat und Du nicht darauf reagiert oder sogar signalisiert hast, daß Du den Hund zu diesem Zeitpunkt nicht zurückhaben wolltest.


Das müsste er auch erst einmal beweisen. Schließlich steht drin, dass mündliche Absprachen nicht zählen. Verkaufen hätte er ihn dennoch nicht dürfen. (oder?)

Waschbärin hat folgendes geschrieben::

Zurückgeben kann er das Tier nur, wenn er der rechtmäßige Eigentümer ist. Da er den Hund verkauft hat ist er das aber nicht mehr. Du kommst, wenn überhaupt, nur noch an den im Kaufvertrag genannten Betrag heran. Anders wäre es gewesen, wenn Du bei der Abgabe im Vertrag geschrieben hättest, daß Du weiterhin der Eigentümer des Hundes bleibst und der Vertragspartner das Besitzrecht an dem Tier hat..

[/quote]

Ich hätte jetzt angenommen, da klipp und klar da steht, wir bleiben eigentümer bis der betrag bezahlt ist, dass das trotzdem weiterhin gilt. Hat er den Betrag bezahlt ist er Eigentümer und der Verkauf somit rechtens.
Rechtmäßiger Eigentümer kann auch der "neue Besitzer" nicht sein, oder? Dieser Hund wäre in dem Fall wie eine gestohlene Sache. Und an gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben. Oder nicht? Versuche mir das grad vorzustellen wie ein Gegenstand, vor dem Gesetz ist es das ja nichts anderes...
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 17.03.06, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Civica hat folgendes geschrieben::
Das müsste er auch erst einmal beweisen. Schließlich steht drin, dass mündliche Absprachen nicht zählen. Verkaufen hätte er ihn dennoch nicht dürfen. (oder?)


Steht denn im Vertrag, in welcher Form der Käufer Dich zu informieren hat, wenn er beabsichtigt, den Hund zu verkaufen? Und steht drin, daß, wenn Du kein Interesse mehr an einem Rückkauf besitzen solltest, dieses dem Käufer in schriftlicher Form bestätigen mußt, evtl. noch mit einer Frist?

Es ist sehr schwierig, so etwas in einer Form auszuformulieren, daß es vor Gericht Bestand hätte.

Civica hat folgendes geschrieben::
Ich hätte jetzt angenommen, da klipp und klar da steht, wir bleiben eigentümer bis der betrag bezahlt ist, dass das trotzdem weiterhin gilt. Hat er den Betrag bezahlt ist er Eigentümer und der Verkauf somit rechtens..


Da kommt es auf den genauen Wortlaut des Vertrages an.

Civica hat folgendes geschrieben::
Rechtmäßiger Eigentümer kann auch der "neue Besitzer" nicht sein, oder? Dieser Hund wäre in dem Fall wie eine gestohlene Sache. Und an gestohlenen Sachen kann man kein Eigentum erwerben. Oder nicht? Versuche mir das grad vorzustellen wie ein Gegenstand, vor dem Gesetz ist es das ja nichts anderes...


Wenn im Vertrag ganz klar drin steht, daß der Hund erst dann in das Eigentum des Käufers übergeht, wenn der Kaufpreis komplett gezahlt wurde, dann wärst Du der rechtmäßige Eigentümer des Hundes gewesen, bis der Käufer vollständig gezahlt hat, und der Käufer hätte den Hund nicht weiterverkaufen dürfen. Meinen Erfahrungen nach kommst Du aber an den Hund trotzdem nicht so einfach heran, weil Du rechtlich nur gegen die Person, mit der Du den Kaufvertrag geschlossen hast, vorgehen kannst. Selbst wenn der Kaufvertrag an den wichtigen Stellen den richtigen Wortlaut enthält, ist es bei Rassehunden, wo die Eigentumsverhältisse meist klar geregelt sind durch Eintrag des Eigentümers sowie Unterschriften des Vorbesitzers beim Verkauf in der Ahnentafel und durch Meldung beim Zuchtverband, oft nicht leicht, eine Rückgabe des Hundes in solchen Fällen zu erwirken. Ich kenne einige Fälle, in denen sich so etwas über Jahre hingezogen hat und die Hunde z.T. nie wieder zu ihren rechtmäßigen Eigentümern gelangt sind.

Du solltest abwägen, was Dir wichtig ist. Willst Du den Hund überhaupt zurück, kannst Du ihm gerecht werden? Oder wäre es nicht besser, ihn bei den Leuten, bei denen er sich jetzt befindet, zu belassen? Weder der Hund noch diese Leute können irgend etwas dafür, wie die Sache gelaufen ist...

Oder geht es Dir um das Geld, welches noch aussteht? Dann würde ich an Deiner Stelle den Kaufvertrag von einem Rechtsanwalt prüfen lassen
und, wenn es rechtlich machbar ist, diesen Betrag von Deinem Vertragspartner einfordern.

LG Waschbär
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