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Hunde verkauft, nicht alles Geld erhalten!

 
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deerhunter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 55
Wohnort: in der Nähe von Leipzig

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 18:17    Titel: Hunde verkauft, nicht alles Geld erhalten! Antworten mit Zitat

Ein Hobbyzüchter ( 1 Wurf / Jahr - 10 Würfe in 24 Jahren) verkauft im Oktober als Privatperson einen selbst gezüchteten Jagdhund (3 jährig, zuchttauglich und ausgebildet), an einen Bekannnten, für einen Freundschaftspreis von 2.500,-€ (Wert auf dem freien Markt ca. 6.000,- €), aus privaten Gründen.
Mit diesem Preis sind nicht mal die Unkosten des Hundes bis zu diesem Alter gedeckt. Es wurde ein ordnungsgemäßer Kaufvertrag (Privatvertrag unter Ausschluss jeder Gewährleistung) als "Gebrauchtware" abgeschlossen. Der Käufer besichtigt den Hund ausgiebig, überprüft seine Leistungsfähigkeit und bekommt eine Gesundheitsbescheinigung des Tierarztes. Der Käufer leistet eine Anzahlung von
900,- € und nimmt den Hund mit. Ahnentafel bleiben wie vereinbart bis zur vollständigen Zahlung beim Verkäufer (Eigentumsvorbehalt am Hund ist vertraglich festgehalten). Danach kommt trotz mehrere Anmahnungen nie wieder eine Zahlung. Immer wieder Ausreden, angebliche Mängel ( aber erst nach mehr als 8 Wochen, als die 1. Mahnung kam aufgetreten) ohne Beweis. Eine angeblich tödliche Erkrankung des Tieres, die dann nach massiven drängen durch den Verkäufer auch tierärztlich untersucht wird, stellt sich als Hirngespinst raus!
Es wird vom Käufer mehrfach in Emails und SMS auf den noch fehlenden Betrag von 1.600€ hingewiesen, aber man solle den Kaufpreis jetzt mindern oder es wird mit Klage gedroht wenn man die Ahnentafel nicht übergibt.
Was kann man tun?
RV will nicht Kosten für Anwalt übernehmen, weil Zucht immer gewerblich ist!?! Es handelt sich hier jedoch um den Privatvertrag zwischen 2 Personen!
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 23:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ohne Anwalt wird da aber nicht viel zu machen sein.

Ich tippe darauf, der hat einfach nicht genug Geld, um den Hund zu bezahlen.

Ich würde dem Mann erst mal einen Mahnbescheid verpassen. Kann man zwar auch alleine machen, aber besser ist es, gleich vom Anwalt. Mahnbescheid (Formulare gibt es im Schreibwarenladen) ist nicht so furchtbar teuer und die Kosten für den Anwalt kommen auf die Hauptforderung oben drauf, das heißt, der Schuldner muss auch die bezahlen. Ebenso wie die Gebühr für den Mahnbescheid natürlich.

Heutzutage ist es fast schon normal, dass gegen Mahnbescheide widersprochen wird. Nicht, weil die Forderung strittig wäre, sondern um Zeit zu gewinnen. Oder in der Hoffnung, der Gläubiger würde nicht klagen. Sollte er bei Widerspruch aber tun. Vielleicht in den meisten Fällen kommt es gar nicht zu einem richtigen Prozess, weil der Schuldner sich nicht rührt. Dann macht der Richter einen Strich unter die Klage und erlässt ein Versäumnisurteil - und dann hast du einen 30 Jahre gültigen Titel in der Hand, mit dem du das Konto des Schuldners pfänden oder den Gerichtsvollzieher losschicken kannst.

Die Alternative ist, der Schuldner widerspricht dem Mahnbescheid nicht, zahlt aber auch nicht, dann beantragt man Vollstreckungsbescheid, widerspricht der Schuldner dem auch nicht, kriegt man genau so seinen Titel.

Für einen Anwalt ist das Routine. Das zieht der mit links durch. Und sämtliche Kosten dafür hat der Schuldner zu tragen, wenn er nicht Recht bekommt, und danach sieht es hier eigentlich nicht aus (ist bei der heutigen schlechten Zahlungsmoral auch sehr selten).

Ich würde das einfach so knallhart durchziehen, denn alles andere kostet nur unnötig Nerven und macht Ärger.
_________________
Grüße,
Abrazo
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Nordlicht_1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo deerhunter,

ich habe mal die Auskunft bekommen, dass man für eine Hundezucht kein Gewerbe anmelden muss.
Erkundige dich hier doch mal beim Finanzamt (oder Anwalt).

Nur:
Wenn deine Ansprüche berechtigt sind, dann müsste der Käufer auch deine Anwaltskosten übernehmen.
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 12:25    Titel: Antworten mit Zitat

Hängt meines Wissens ab von einer doch recht begrenzten Anzahl an produzierten Würfen.

Ist nicht nur eine Sache von Finanz- und Gewerbeamt, sondern eine Frage des Tierschutzgesetzes, denn wer gewerbsmäßig züchtet, braucht eine Erlaubnis.
Von daher würde ich mich eher an das Veterinäramt wenden, das müsste über die zulässige Grenze der Hobbyzucht am ehesten Bescheid wissen.
_________________
Grüße,
Abrazo
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deerhunter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 55
Wohnort: in der Nähe von Leipzig

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Also laut Veterinär bin ich ein reiner Hobbyzüchter. Hier liegt erst ein Gewerbe bei mind. 1 Wurf / Jahr vor! Jedenfalls in meiner Gemeinde!
Ich warte jetzt mal die letzte angesetzte Frist ab und dann gibt es einen Mahnbescheid! Was muss man da beachten und was kostet dies an Gebühren?
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 21:28    Titel: Antworten mit Zitat

Falls du keine schriftliche letzte Mahnung geschickt hast, würde ich empfehlen, das zu tun. Das ist zwar nicht immer nötig, klärt aber die Angelegenheit.

Die Kosten eines Mahnbescheides richten sich nach seiner Höhe.

Die Experten für Mahnbescheide sitzen im Inkasso-Forum. Da findest du auch garantiert gute Links, aus denen du alles Notwendige entnehmen kannst, wenn du mal in alten Threads suchst oder nachfragst.

Ansonsten: nach Mahnbescheid googeln.

(Ich bin nämlich dazu zu faul)
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 21:33    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Deerhunter,

für den Begriff "gewerbliche Hundezucht" gibt es zwei verschiedene Definitionen: Finanz- und Veterinäramt richten sich nach der Anzahl der zuchtfähigen Hündinnen. Ab der 4. Hündin im zuchtfähigen Alter gilt ein Züchter als "gewerblich" und muß seine Zucht u.a. beim Veterinäramt melden. ACHTUNG: Die Definition ist rein abhängig von der Anzahl der Hündinnen! Was nicht bedeutet, daß mit allen Hündinnen auch gezüchtet werden muß. Es zählen u.a. auch Hündinnen mit, die einen zuchtausschließenden Mangel besitzen, sofern sie das zuchtfähige Alter erreicht haben. D.h. züchtet ein Züchter mit einer Hündin, hält aber noch drei weitere (die nicht in der Zucht stehen), dann ist er offiziell für Finanz- und Veterinäramt ein "gewerblicher Züchter". Hält ein Züchter nur zwei Hündinnen und züchtet mit beiden, zählt er für Finanz- und Veterinäramt nicht zu den gewerblichen Züchtern.

Anders sieht die Definition des "gewerblichen Züchters" gemäß des neuen Kaufrechts aus. Hier reicht eine "regelmäßige Zuchttätigkeit", auch ohne eine Absicht der Gewinnerzielung. D.h. z.B. regelmäßig alle zwei oder drei Jahre einen Wurf züchten ist auch "regelmäßig".

Wobei ich denke, daß es von der Versicherungsgesellschaft abhängt, ob sie Rechtsstreitigkeiten, die durch den Verkauf von Welpen bzw. die Zucht generell entstehen, übernimmt. Meine Versicherungsgesellschaft hat mir bei Vertragabschluß zugesichert, daß meine Zuchttätigkeiten im Rahmen dessen liegen, was abgesichert ist (aber die gehört zu den teureren Versicherungen).

Wobei ich jetzt den Zusammenhang zwischen dem Verkauf eines Althundes und der Zuchttätigkeit nicht erkenne. Meiner Ansicht nach ist es im betreffenden Fall unerheblich, ob der Hund aus eigener Zucht stammt oder nicht. Es handelt sich um einen Verkauf von Privat an Privat (ich denke nicht, daß der Verkäufer beim Finanzamt ein Gewerbe als Hundeausbilder und -händler angemeldet hat).

Meiner Auffassung nach ist der Verkäufer weiterhin der Eigentümer des Hundes. Wäre ich der Verkäufer, würde ich auf Rückgabe des Hundes klagen. Ich denke, der Zeitraum, der im Kaufvertrag zur vollständigen Zahlung des Hundes angegeben wurde, ist inzwischen überschritten. Damit ist der Käufer vertragsbrüchig geworden und der Verkäufer kann den Kaufvertrag auflösen. Ich würde mir sogar vorbehalten, die Anzahlung mit evtl. Unkosten zu verrechnen, sollte der Käufer sich irgendwie quer stellen.

Mit der Sache würde ich auf jeden Fall zu einem Rechtsanwalt gehen.

LG Waschbär
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deerhunter
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 55
Wohnort: in der Nähe von Leipzig

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 11:12    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Beschwerde, beim Vorgesetzten der Dame die mir die Schadensübernahme verweigert hat, läuft jatzt alles. "Schadensübernahme wird selbstverständlich bei einem so treuen Kunden übernommen". Kein Wort von Gewerbe.
Warten wir das weitere Prozedre ab!
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Abrazo
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 12:26    Titel: Antworten mit Zitat

Prima!
(Kostet die Versicherung wahrscheinlich eh kein Geld, weil sie sich das vom Schuldner zurück holen kann - also hat die Dame wohl ein bisschen gesponnen.)
_________________
Grüße,
Abrazo
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deerhunter
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 55
Wohnort: in der Nähe von Leipzig

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 12:30    Titel: Antworten mit Zitat

Da diese Vorgesetzte den Namen dieser Mitarbeiterin haben wollte, wird diese wohl einen "Einlauf" bekommen.
Morgen ist Termin bei meinem Anwalt!
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schlaflosER
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 05:23    Titel: Antworten mit Zitat

ist ein hund eigentlich "pfändbar"? also ausgehend von dem fall der oben geschildert wurde?!
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deerhunter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 55
Wohnort: in der Nähe von Leipzig

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 17:59    Titel: Antworten mit Zitat

Will mal wieder aktualisieren.
Jetzt geht es also immer schön hin & her zwischen unseren Anwälten! Der gegnerische Anwalt hat inzwischen eingesehen, dass noch Geld offen ist. Allerdings will er jetzt den Kauf rückgängig machen, wegen einer Krrankheit, die laut eigenem TA - Gutachten gar keine ist (Liegestelle am Ellbogen).
Das will ich aber nicht, da ich gehört habe, dass der Hund massiv in der Ausbildung versaut wurde (Jagdgebrqauchshund)!
Mein Anwalt meint, dass wir unser Geld schon bekommen.

Jetzt schießt der Käufer aber böse gegen mich. Sein Anwalt hat in seinem Auftrag Anzeigen gegen mich bei der Staatsanwaltschaft, Veterinärmamt, 5 umliegenden Tierschutzvereinen (Tierschutzwidrige Haltung meiner Zuchthündin im Auto usw.) gemacht. Der Amtsveterinär kam, hat meinen hervorragenden Zwingen (15qm innen + 50 qm Auslauf) bewundert und sich über die Anzeige gewundert!
Dann eine Anzeige beim Ordnungsamt wegen nicht ordnungsgemäß gesicherten Jagdwaffen im Haus. Polzei kam und hat meinen Waffenschrank besichtigt und für ordnungsgemäß befunden!
Dann eine Anzeige wegen Betrug beim Hunde Verkauf an die Staatsanwaltschaft und Anzeige bei der unteren Jagdbehörde wegen Jagdvergehen, ohne jeden Beweis.
Auch das Finanzamt soll schon eine Anzeige gegen mich haben!

Eine Unterlassungserklärung meines Anwaltes wurde ignoriert!

Was kann man noch machen? Mir reicht es langsam! Als kleiner Landarzt und ehrenamtlicher Bürgermeister muss ich auch auf meinen Ruf achten!
_________________
Gruß

Adam
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Waschbärin
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 15.03.06, 22:20    Titel: Antworten mit Zitat

deerhunter hat folgendes geschrieben::
Allerdings will er jetzt den Kauf rückgängig machen, wegen einer Krrankheit, die laut eigenem TA - Gutachten gar keine ist (Liegestelle am Ellbogen).
Das will ich aber nicht, da ich gehört habe, dass der Hund massiv in der Ausbildung versaut wurde (Jagdgebrqauchshund)!


deerhunter hat folgendes geschrieben::
Was kann man noch machen? Mir reicht es langsam! Als kleiner Landarzt und ehrenamtlicher Bürgermeister muss ich auch auf meinen Ruf achten!


Tja Deerhunter,

irgendwo mußt Du Deine Prioritäten setzen! Entweder Du setzt Deine Interessen durch und machst Dich dadurch bei einer Person massiv unbeliebt, die dann auf immer und ewig versuchen wird Dir an den Karren zu pinkeln. Oder aber Dir ist es lieber, nicht so viel Wind zu machen, damit Deine berufliche und politische Karriere nicht unnötig angekratzt wird, dann solltest Du den Hund zurück nehmen und der Person den Kaufpreis zurück geben. Ein bisschen Schwund ist immer, und ich denke mal Du wirst nicht gerade am Hungertuch nagen.

Wobei es mir in einem solchen Fall vorrangig um den Hund ginge...

LG Waschbärin
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deerhunter
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Anmeldungsdatum: 31.12.2005
Beiträge: 55
Wohnort: in der Nähe von Leipzig

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 09:52    Titel: Antworten mit Zitat

Ja mir geht es natürlich auch um den Hund, keine Frage!
Aber ich habe Ihn weg gegeben, weil mir die ZEit für ihn fehlte! Ein JAgdgebrauchshund muss gearbeitet werden, um nicht verrückt zu werden .Ich arbeite i. d. R. 80 - 90 Std. die Woche in meiner Praxis und bei Hausbesuchen. Dazu kjommen einige Stunden für die Gemeinde! Es fehlte einfach die Zeit für den Hund! Deshalb habe ich diesen ja auch für einen Freundschaftspreis an einen "Bekannten" (wohnt 500 km entfernt von mir) verkauft.
Ich weiß sicher, dass der Hund inzwischen durch unsachgemäße Anwendung von technischem Ausbildungsgerät für die Jagd nahezu unbrauchbar ist. Also unverkäuflich und mir fehlt die Zeit!
Es geht mir weder um eine politische Karriere (ehrenamtlicher Bürgermeister in einem 500 Seelen Dorf ist wohl kaum ein Karrierejob) noch wird man als Landarzt reich (wie man vielleicht in letzter Zeit im Fernsehen verfolgen konnte, liegt unser Stundenlohn bei dem einer Friseuse, bei vollem unternehmerischen Risko), es geht um mein Recht.
Es ist doch kaum einem, in seinem bisherigen 52 jährigen Leben völlig unbescholtenem Bürger, zuzumuten dass 1x wöchentlich Polizei usw. vor der Tür steht. Wer in einem kleinen Dorf wohnt, wird dieses vielleicht verstehen!
Muss man sich alles gefallen lassen?
Wir wollen jetzt ein Unterlassungsurteil beantragen!
_________________
Gruß

Adam
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Waschbärin
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FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Adam,

in dieser Geschichte gibt es drei Beteiligte: Dich als Verkäufer, den neuen Hundebesitzer und letztendlich den Hund. Ich denke, keiner der drei Beteiligten ist derzeit glücklich mit dieser Situation, aus unterschiedlichen Gründen.

Wäre ich in Deiner Situation, dann würde ich den Hund zurück holen. Für das, was der Mensch sich vertraut gemacht hat, ist er moralisch verantwortlich. Das gilt noch mehr für denjenigen, der eine Kreatur in die Welt gesetzt hat. Sicherlich klingt es nicht optimal, was Du über Deine derzeitgen Möglichkeiten zur Hundehaltung schreibst. Aber doch allemal besser als das, was Du über die Situation des Hundes bei seinem neuen Besitzer schreibst. Lieber erst mal weniger Beschäftigung für den Hund, dafür aus einem Umfeld heraus, welches tierschutzrelevant ist (= falsche Arbeit mit dem TIG, und wahrscheinlich nicht nur damit...). Und wenn der Hund eine Weile zur Ruhe gekommen ist, würde ich wieder mit der Arbeit beginnen. Wenn Du ihm Zeit läßt daß sich die falsche Behandlung und Ausbilung etwas "setzen" kann, dann stellt sich ja vielleicht heraus, daß er gar nicht so ruiniert ist bezüglich seiner Arbeitsveranlagungen und Ausbildung. Hab ich schon öfters erlebt. Und dann kannst Du Dich nach einem vernünftigen Platz für den Hund umsehen.

LG Waschbärin
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