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Kneipenverbot für Jugendliche unter 16 ab 19:00 Uhr ?

 
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.11.04, 13:51    Titel: Kneipenverbot für Jugendliche unter 16 ab 19:00 Uhr ? Antworten mit Zitat

Hallo, ist es rechtlich in Ordnung, dass eine öffentliches Cafe/Kneipe den Zutritt von Jugendlich unter 16 Jahren schon nach 19:00 Uhr verbietet? Normalerweise darf man doch in öffentlichen Gaststätten mit 15 Jahren mindestens bis um 22:00 Uhr bleiben oder? Darf ein Kneipenbesitzer dies einfach selbst festlegen?
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Papaschlumpf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 17.11.2004
Beiträge: 343

BeitragVerfasst am: 20.11.04, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

natürlich kann er das wenn er will!
z.B. Diskos lassen generell keine Jugendlichen rein - auch nicht vor 22 Uhr!
Im übrigen kannst du deine Zeit auch sinnvoller nutzen als in irgendwelchen Kneipen rumzuhängen....
Der Gesetzgeber/Kneipenbesiter denkt sich schon was bei so einem Verbot!
_________________
Leider kenne ich Gerichte nur hiervon:
http://www.br-online.de/land-und-leute/thema/koeniglich-bayer-amtsgericht/index.xml
Deshalb hat das was ich sage 0 Bestand und ist Stammtischniveau!
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oklaf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 286
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.11.04, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

Papaschlumpf hat folgendes geschrieben::
natürlich kann er das wenn er will!
z.B. Diskos lassen generell keine Jugendlichen rein - auch nicht vor 22 Uhr!
Im übrigen kannst du deine Zeit auch sinnvoller nutzen als in irgendwelchen Kneipen rumzuhängen....
Der Gesetzgeber/Kneipenbesiter denkt sich schon was bei so einem Verbot!



Vom Rumhängen war hier nicht die Rede...und dein moralischer Zeigefinger finde ich hier etwas unpassend...man darf ja wohl in einem Cafe ja mal zugegen sein....auch mit erst 15...
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.11.04, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

danke oklaf, meine freunde sind halt alle schon 16 und dürfen also bis um 24:00 Uhr bleiben, und ich müsste um 19:00 heim, um diese Uhrzeit sind meine Freunde noch nicht einmal im Cafe. Deshalb bin ich halt recht traurig, über diese neue Regelung, denn früher war es nicht so streng. Ich finds halt ehrlich gesagt ein bisschen diskriminierend, weil ich will mich ja da nicht zusaufen oder so. Ich will nur mit meinen Freunden ein bisschen plaudern, das ist alles! Und das wird mir verboten, schade !
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oklaf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 286
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 20.11.04, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Naja...hatte das Problem vor dem Achtzehnten auch aber was bringt da das Lamentieren. Die Regelungen sind so, meistens auch zu Recht, und man muß warten bis zur Volljährigkeit. Im schlimmsten Fall sucht ihr euch ein Cafe wo man bis 22.00 sein kann....
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0Klaus
Gast





BeitragVerfasst am: 20.11.04, 20:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

diese Frage wurde schon mehrfach gestellt. Der Inhaber kann Personen ohne Grund den Zugang verbieten. Das ist sein Recht auf Handlungsfreiheit. (Ausnahme: Diskriminierung von Volksgruppen, Minderjährige zählen nicht hierzu).

mfg
Klaus
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.11.04, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Außerdem sind hier die Regelungen des JSchG wohl unbekannt:

Mit 15 darfst Du überhaupt nirgends alleine rein (weder Cafe noch Disko). Es gibt so kleine Ausnahmen, z.B. wenn Du auf einer Reise bist, darfst Du schon ins Cafe/Bistro/Restaurant um da was zu essen oder trinken. Und im Cafe usw. hat sicherlich auch niemand groß was dagegen. Disko allerdings ist unter 16 absolut tabu, wenn kein Erziehungsberechtigter dabei ist.

@ Papa Schlumpf:

Ich weiß nicht wo Du herkommst, aber bei uns darf man mit 16 in die Disco (nicht erst mit 1Cool, und wird auch reingelassen.
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Gast






BeitragVerfasst am: 20.11.04, 23:31    Titel: Antworten mit Zitat

: soll 18 heissen.
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