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showbee
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Anmeldungsdatum: 12.01.2005
Beiträge: 1524
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

unwissend hoch 3 hat folgendes geschrieben::
Tut mir leid, falls ich für Verwirrung gesorgt habe.
Der Betriebsrat hat damit 0,00 zu tun,
es gehr nur um Aufsichtsrat, der den Arbeitsvertrag des Mannes nicht verlängert hat.
Nur der Vorstandsvorsitzende in seiner „guten Laune“ hat es.


Hallo,

na was denn nun? Betriebsrat vs. Aufsichtsrat? Vorstandsvorsitzender vs. Aufsichtsratsvorsitzender?

Also:

- Vorstand war bestellt 5 Jahre
- keine explizite Neubestellung durch Aufsichtsrat (komplett)
- Vorstand arbeitet einfach weiter
- dann ist Vorstand vorläufig wirksam, weil eine AG nie ohne Vorstand sein kann
- Aufsichtsrat muss fehlerhaften Vorstand widerrufen UND neuen bestellen

ergo: solange kein Widerruf durch Aufsichtsrat ist der Vorstand wirksam (auch ohne Bestellung!), also kann er auch die AG rechtsgültig vertreten, macht sich aber ggf. im Innenverhältnis schadensersatzpflichtig.

Aber meistens ist der Dienstvertrag von der Bestellung unabhängig, wonach auch eine Schadensersatzpflicht im Innenverhältnis auch wegfallen kann

Gruß:

showbee
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