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RoWa noch neu hier
Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 19.03.06, 13:10 Titel: Telefonnummer Weitergabe !? |
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Ich brauche Hilfe
Also meine Telefonnummer wurde ohne meine Erlaubnis weitergegeben.
Sie wurde durch einen 'Freund' im Internet verbreitet.
Es gibt keinen Beweis aber ich bin mir sicher das er es war,
Gründe gibt es genug.
Wie sieht die Rechtslage aus, ist es grundsätzlich verboten Telefonnummern einfach so per Chat (Internet) ohne meine Erlaubnis weiterzu geben ?
Was kann ich machen ?
Danke |
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ralf FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 21.09.2004 Beiträge: 652 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 19.03.06, 16:37 Titel: |
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Unter www.telefonbuch.de findet man eine ganze Menge Telefonnummern .... vermutlich alle illegal.  |
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RoWa noch neu hier
Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 19.03.06, 17:23 Titel: @ralf |
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| Was würde es jetzt bringen zur Polizei zu gehen und den anzuzeigen ? |
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Nicko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 10.03.2006 Beiträge: 335 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 19.03.06, 20:01 Titel: |
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| Vermutlich wenig, da kein Straftatbestand. |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 19.03.06, 20:04 Titel: |
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Moin,
da gibts sogar Händler die Telefonnummern sortiert nach speziellen Kriterien wie Beruf oder Wohnort und anderes gegen bares verkaufen.
mano |
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RoWa noch neu hier
Anmeldungsdatum: 19.03.2006 Beiträge: 4
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Verfasst am: 19.03.06, 20:23 Titel: |
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Also um sicher zu gehn:
Man wird nicht bestraft wenn man per Chat oder Internet Nummern weitergibt ? |
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mano FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 30.12.2004 Beiträge: 2664
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Verfasst am: 19.03.06, 20:39 Titel: |
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Moin,
nö, Sie können auch die Nummer des BND hier veröffentlichen oder die des FBI in N.Y. wenn sie möchten.
FBI Field Office Newark NY = 001 973 792 3000
mano |
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begosch.xy FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 19.06.2005 Beiträge: 229
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Verfasst am: 20.03.06, 09:56 Titel: |
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hallo,
im prinzip gebe ich euch ja recht, doch und aber was wäre wenn...
wenn ich meine ex z.b. etwas ärgern möchte und ihre telnr. auf einer speziellen seite veröffentliche.
nach eurer defination ist das ja erlaubt.
begosch |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 20.03.06, 12:37 Titel: |
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Hallo,
wie sieht es denn mit der Weitergabe eine Geheimnummer aus? |
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GodsBoss FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.09.2004 Beiträge: 66 Wohnort: Hannover
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Verfasst am: 20.03.06, 12:38 Titel: |
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| begosch.xy hat folgendes geschrieben:: | wenn ich meine ex z.b. etwas ärgern möchte und ihre telnr. auf einer speziellen seite veröffentliche.
nach eurer defination ist das ja erlaubt. |
Was denn für eine "spezielle Seite"?
Zwischen
"Die Tel.-Nr. meiner Ex ist 0123 / 45 67 89."
und
"Geiles ****: Ruf an unter 0123 / 45 67 89!"
besteht schon ein kleiner Unterschied. _________________ Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin. |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 20.03.06, 12:41 Titel: |
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| Karsten11 hat folgendes geschrieben:: | Hallo,
wie sieht es denn mit der Weitergabe eine Geheimnummer aus? |
Wie definiert sich denn eine Geheimnummer? Sieht man der das an, dass die geheim ist? |
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kuaja FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 29.05.2005 Beiträge: 1606
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Verfasst am: 20.03.06, 13:04 Titel: |
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| begosch.xy hat folgendes geschrieben:: | hallo,
im prinzip gebe ich euch ja recht, doch und aber was wäre wenn...
wenn ich meine ex z.b. etwas ärgern möchte und ihre telnr. auf einer speziellen seite veröffentliche.
nach eurer defination ist das ja erlaubt.
begosch |
Sittenwidrig = nicht erlaubt
Unterlassungs-, halt die üblichen -ansprüche.
Um auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen:
Wenn der unmittelbare Strörer nicht selber ermittelt werden kann, geht man zum Chat- oder Forenbetreiber.
Den findet man entweder im Impressum oder wenn nicht angegeben via DENIC.
Den schreibt man dann an und setzt eine Frist von drei Tagen.
Wenn er das nicht löscht, schreibt man entweder selbst einen Eilantrag, geht zur Rechtsantragsstelle oder zu einem Rechtsanwalt.
Sollte der Forenbetreiber nciht reagieren, geht man zum Hoster. Auch hier Mitstörerhaftung. _________________ Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können. |
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~ Maria ~ FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 17.03.2006 Beiträge: 46
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Verfasst am: 20.03.06, 15:13 Titel: |
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| kuaja hat folgendes geschrieben:: | | begosch.xy hat folgendes geschrieben:: | hallo,
im prinzip gebe ich euch ja recht, doch und aber was wäre wenn...
wenn ich meine ex z.b. etwas ärgern möchte und ihre telnr. auf einer speziellen seite veröffentliche. | Sittenwidrig = nicht erlaubt
Unterlassungs-, halt die üblichen -ansprüche.
(..)
Sollte der Forenbetreiber nciht reagieren, geht man zum Hoster. Auch hier Mitstörerhaftung. | und was wäre wenn ein Anonymus die Telefonnummer auf einer Seite (kein Forum) veröffentlicht hat, und darauf ganz viele Menschen angerufen haben; ich könnte mir vorstellen dass das 'Opfer' deshalb nicht nur will dass die Telnr gelöscht wird, sondern auch eine Schadenersatzklage einreichen möchte... das ist aber schwer weil der Anonymus ja anonym ist.. wie könnte das 'Ofper' das fertig bringen?
Was meinen Sie genau mit Mitstörerhaftung, Kuaja? Könnte man den ISP dafür haften, oder ihn irgendwie zwingen die Daten -die er als ISP schliesslich haben muss- weiter zu leiten?
Das Thema ist vielleicht noch relativ neu, wissen Sie ob es dazu Gesetzgebung/Literatur/Jurisprudenz gibt? Würde mich über jede Auskunft freuen... |
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Karsten11 FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 17.06.2005 Beiträge: 3169
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Verfasst am: 20.03.06, 15:45 Titel: |
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Hallo,
| Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: | | Wie definiert sich denn eine Geheimnummer? Sieht man der das an, dass die geheim ist? |
Nach meinem laienhaften Verständnis gibt es die Möglichkeit Telefonnummer als Geheimnummern einrichten zu lassen, die dann nicht im Telefonbuch auftauchen.
Wenn also mein Freund Gerhard Schröder mir seine Geheimnummer gibt und ich diese hier im Forum poste: Verstosse ich gegen irgendwelche Normen (Ich weis: Ich darf nich behaupten, mein Freund hätte sich die Haare gefärbt. Aber die Telefonnummer weitergeben?) |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 20.03.06, 16:09 Titel: |
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Man kann beantragen, dass man nicht im Telefonbuch stehen will. Korrekt.
Nochmal: Wo beantrage ich eine Geheimnummer?
Ich sags ihnen: Sowas gibt es nicht. |
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