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Rechtsschutz

 
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olof
Gast





BeitragVerfasst am: 17.11.04, 14:05    Titel: Rechtsschutz Antworten mit Zitat

Welche Angaben muß man der Rechtsschutzversicherung übermitteln, daß man Rechtsschutz bekommt. Ich hörte, man muß das Problem individualisieren, also nicht etwa schon einen perfekten Klageschriftsatz vorlegen. Wie ist es?
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 14:32    Titel: Antworten mit Zitat

Fragen Sie doch Ihre Rechtsschutzversicherung oder lassen Sie das Ihren Anwalt für Sie erledigen.
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olof
Gast





BeitragVerfasst am: 19.11.04, 19:39    Titel: desgleichen Antworten mit Zitat

Nennen Sie mir einen seriösen Anwalt In Franken, der einen eklatanten Kunstfehler des gegnerischen Anwalts für seinen Mandanten nutzt, sodaß der gegnerische Anwalt von seiner Mandantin in Regreß genommen wird.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 20.11.04, 21:05    Titel: Antworten mit Zitat

Das Thema hatten Sie doch unter anderem Nick schon hier eingebracht:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=6621
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Janko Weber
Gast





BeitragVerfasst am: 20.11.04, 21:23    Titel: Antworten mit Zitat

@olof
Selbstverständlich muß man das Problem erläutern. Die Klageschrift verfasst doch der Anwalt der RechtsschutzVersicherung. Das Problem dabei ist dass die RechtsschutzVersicherung die Kosten (bzw. den Fall an-sich) nur dann übernimmt wenn die Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg verspricht. Und deshalb ist eine ausführliche Schilderung der Sachlage notwendig.

mfg Janko
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.11.04, 02:20    Titel: Antworten mit Zitat

Janko Weber hat folgendes geschrieben::
Die Klageschrift verfasst doch der Anwalt der RechtsschutzVersicherung.


Blödsinn!
Die RV zahlt nur ggfs. den Anwalt des Klägers.
Die Klageschrift verfaßt immer noch der RA des Klägers (oder der Kläger selbst).
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Janko Weber
Gast





BeitragVerfasst am: 21.11.04, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

>Blödsinn!
Schade eigentlich. Auf den Arm nehmen

War aber nett geschrieben. Oder? Winken

mfg Janko
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