Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Gesamtschuldnerische Haftung für Grunderwerbsteuer und Notar
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Gesamtschuldnerische Haftung für Grunderwerbsteuer und Notar

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
ladonna
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 10:54    Titel: Gesamtschuldnerische Haftung für Grunderwerbsteuer und Notar Antworten mit Zitat

Hallo,

A will B ein Grundstück verkaufen. Beide sind sich einig, dass der Käufer sämtliche Kosten trägt. Wenn ein Notar in einem Vertrag über den Verkauf eine Klausel mit dem Hinweis auf gesetzliche Regelung einbringen würde, mit der die Vertragsparteien gesamtschuldnerisch für die Grunderwerbsteuer und die Notariatskosten haften, wäre das zulässig, wenn der Verkäufer das nicht wollte? Hätte es eine Bedeutung, ob der Notar in z.B. Bayern oder in Niedersachsen diesen Vertrag aufsetzen würde? Sagt das Recht nicht aus, dass man mit Verträgen auch anderes festlegen kann, als im Gesetz vorgegeben, soweit nicht sittenwidrig oder kriminell?
Was könnte A tun, um die Haftung auf B abzuwälzen?
Gibt es entsprechende Entscheidungen und Leitsätze zu diesem Thema?

Für Hinweise und Informationen wäre ich dankbar.

Freundliche Grüße
Ladonna
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 11:15    Titel: Antworten mit Zitat

Normalerweise stellt sich diese Frage in der Praxis so überhaupt nicht. Ohne Zahlung der Grunderwerbssteuer gibt es nämlich keine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt. Und ohne Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Finanzamt schreibt das Grundbuchamt den Eigentümer des Grundstückes nicht um. Der Käufer des Grundstückes hat also ein starkes eigenes Interesse an einer schnellen/pünktlichen Zahlung der Grunderwerbssteuer.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 15:23    Titel: Re: Gesamtschuldnerische Haftung für Grunderwerbsteuer und N Antworten mit Zitat

ladonna hat folgendes geschrieben::


A will B ein Grundstück verkaufen. Beide sind sich einig, dass der Käufer sämtliche Kosten trägt. Wenn ein Notar in einem Vertrag über den Verkauf eine Klausel mit dem Hinweis auf gesetzliche Regelung einbringen würde, mit der die Vertragsparteien gesamtschuldnerisch für die Grunderwerbsteuer und die Notariatskosten haften, wäre das zulässig, wenn der Verkäufer das nicht wollte?


Er kann es genausogut weglassen. Denn es ist lediglich ein Hinweis auf die nicht abdingbare Rechtslage.

ladonna hat folgendes geschrieben::

Hätte es eine Bedeutung, ob der Notar in z.B. Bayern oder in Niedersachsen diesen Vertrag aufsetzen würde?


Das relevante Steuerrecht ist Bundesrecht.

ladonna hat folgendes geschrieben::

Sagt das Recht nicht aus, dass man mit Verträgen auch anderes festlegen kann, als im Gesetz vorgegeben, soweit nicht sittenwidrig oder kriminell?


Und solange es nicht rechtswidrig wäre. Was eine Abweichung vom öffentlichen Steuerrecht wäre. Wenn ich mit irgendjemandem einen Vertrag schließe, wonach ich keine Steuern bis zu meinem Lebensende zahlen muss und dieser "Jemand" ist nicht der Staat, interessiert das den Staat nicht die Bohne.

[quote="ladonna"]
Was könnte A tun, um die Haftung auf B abzuwälzen?

Die Steuern z.B. auf einem Anderkonto mitsamt dem Kaufpreis hinterlegen lassen.

ladonna hat folgendes geschrieben::

Gibt es entsprechende Entscheidungen und Leitsätze zu diesem Thema?


Nein. Dafür ist die Vorstellung zu abstrus.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Anwaltsrecht/Anwaltshaftung Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.