Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Telefonnummer Weitergabe !?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Telefonnummer Weitergabe !?
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
RoWa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 13:10    Titel: Telefonnummer Weitergabe !? Antworten mit Zitat

Ich brauche Hilfe
Also meine Telefonnummer wurde ohne meine Erlaubnis weitergegeben.
Sie wurde durch einen 'Freund' im Internet verbreitet.
Es gibt keinen Beweis aber ich bin mir sicher das er es war,
Gründe gibt es genug.
Wie sieht die Rechtslage aus, ist es grundsätzlich verboten Telefonnummern einfach so per Chat (Internet) ohne meine Erlaubnis weiterzu geben ?
Was kann ich machen ?
Danke
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
ralf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.09.2004
Beiträge: 652
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 16:37    Titel: Antworten mit Zitat

Unter www.telefonbuch.de findet man eine ganze Menge Telefonnummern .... vermutlich alle illegal. Lachen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden Website dieses Benutzers besuchen
RoWa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 17:23    Titel: @ralf Antworten mit Zitat

Was würde es jetzt bringen zur Polizei zu gehen und den anzuzeigen ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Nicko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.03.2006
Beiträge: 335
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 20:01    Titel: Antworten mit Zitat

Vermutlich wenig, da kein Straftatbestand.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 20:04    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

da gibts sogar Händler die Telefonnummern sortiert nach speziellen Kriterien wie Beruf oder Wohnort und anderes gegen bares verkaufen.

mano
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
RoWa
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 19.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 20:23    Titel: Antworten mit Zitat

Also um sicher zu gehn:
Man wird nicht bestraft wenn man per Chat oder Internet Nummern weitergibt ?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mano
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 19.03.06, 20:39    Titel: Antworten mit Zitat

Moin,

nö, Sie können auch die Nummer des BND hier veröffentlichen oder die des FBI in N.Y. wenn sie möchten.

FBI Field Office Newark NY = 001 973 792 3000

mano
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden
begosch.xy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 19.06.2005
Beiträge: 229

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 09:56    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,
im prinzip gebe ich euch ja recht, doch und aber was wäre wenn...

wenn ich meine ex z.b. etwas ärgern möchte und ihre telnr. auf einer speziellen seite veröffentliche.
nach eurer defination ist das ja erlaubt.

begosch
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

wie sieht es denn mit der Weitergabe eine Geheimnummer aus?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
GodsBoss
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 66
Wohnort: Hannover

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

begosch.xy hat folgendes geschrieben::
wenn ich meine ex z.b. etwas ärgern möchte und ihre telnr. auf einer speziellen seite veröffentliche.
nach eurer defination ist das ja erlaubt.

Was denn für eine "spezielle Seite"?
Zwischen
"Die Tel.-Nr. meiner Ex ist 0123 / 45 67 89."
und
"Geiles ****: Ruf an unter 0123 / 45 67 89!"
besteht schon ein kleiner Unterschied.
_________________
Reden ist Silber, Schweigen ist Gold, meine Ausführungen sind Platin.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Karsten11 hat folgendes geschrieben::
Hallo,

wie sieht es denn mit der Weitergabe eine Geheimnummer aus?

Wie definiert sich denn eine Geheimnummer? Sieht man der das an, dass die geheim ist?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kuaja
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.05.2005
Beiträge: 1606

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 13:04    Titel: Antworten mit Zitat

begosch.xy hat folgendes geschrieben::
hallo,
im prinzip gebe ich euch ja recht, doch und aber was wäre wenn...

wenn ich meine ex z.b. etwas ärgern möchte und ihre telnr. auf einer speziellen seite veröffentliche.
nach eurer defination ist das ja erlaubt.

begosch


Sittenwidrig = nicht erlaubt

Unterlassungs-, halt die üblichen -ansprüche.


Um auf die Ausgangsfrage zurück zu kommen:
Wenn der unmittelbare Strörer nicht selber ermittelt werden kann, geht man zum Chat- oder Forenbetreiber.
Den findet man entweder im Impressum oder wenn nicht angegeben via DENIC.

Den schreibt man dann an und setzt eine Frist von drei Tagen.
Wenn er das nicht löscht, schreibt man entweder selbst einen Eilantrag, geht zur Rechtsantragsstelle oder zu einem Rechtsanwalt.

Sollte der Forenbetreiber nciht reagieren, geht man zum Hoster. Auch hier Mitstörerhaftung.
_________________
Du kommst eigentlich mit jedem zurecht, auch wenn manche Situationen mitunter schwierig sind, weil deine Mitschüler dich sehr mögen und dich mit ihrer Zuneigung gar nicht in Ruhe lassen können.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
~ Maria ~
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2006
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 15:13    Titel: Antworten mit Zitat

kuaja hat folgendes geschrieben::
begosch.xy hat folgendes geschrieben::
hallo,
im prinzip gebe ich euch ja recht, doch und aber was wäre wenn...

wenn ich meine ex z.b. etwas ärgern möchte und ihre telnr. auf einer speziellen seite veröffentliche.
Sittenwidrig = nicht erlaubt
Unterlassungs-, halt die üblichen -ansprüche.
(..)
Sollte der Forenbetreiber nciht reagieren, geht man zum Hoster. Auch hier Mitstörerhaftung.
und was wäre wenn ein Anonymus die Telefonnummer auf einer Seite (kein Forum) veröffentlicht hat, und darauf ganz viele Menschen angerufen haben; ich könnte mir vorstellen dass das 'Opfer' deshalb nicht nur will dass die Telnr gelöscht wird, sondern auch eine Schadenersatzklage einreichen möchte... das ist aber schwer weil der Anonymus ja anonym ist.. wie könnte das 'Ofper' das fertig bringen?
Was meinen Sie genau mit Mitstörerhaftung, Kuaja? Könnte man den ISP dafür haften, oder ihn irgendwie zwingen die Daten -die er als ISP schliesslich haben muss- weiter zu leiten?

Das Thema ist vielleicht noch relativ neu, wissen Sie ob es dazu Gesetzgebung/Literatur/Jurisprudenz gibt? Würde mich über jede Auskunft freuen...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 15:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Wie definiert sich denn eine Geheimnummer? Sieht man der das an, dass die geheim ist?


Nach meinem laienhaften Verständnis gibt es die Möglichkeit Telefonnummer als Geheimnummern einrichten zu lassen, die dann nicht im Telefonbuch auftauchen.

Wenn also mein Freund Gerhard Schröder mir seine Geheimnummer gibt und ich diese hier im Forum poste: Verstosse ich gegen irgendwelche Normen (Ich weis: Ich darf nich behaupten, mein Freund hätte sich die Haare gefärbt. Aber die Telefonnummer weitergeben?)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 16:09    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann beantragen, dass man nicht im Telefonbuch stehen will. Korrekt.
Nochmal: Wo beantrage ich eine Geheimnummer?
Ich sags ihnen: Sowas gibt es nicht.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Strafrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite 1, 2  Weiter
Seite 1 von 2

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.