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Gewährleistungsausschluß und Individualkaufvertrag
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 18.03.06, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Ein Welpe ist aber kein Auto und auch kein Videorecorder...


Leider setzt das gültige Kaufreicht einen Welpen einem Videorecorder zum großen Teil gleich.

Abrazo hat folgendes geschrieben::
... den man per Post verschicken kann. Selbiges verhindert das Tierschutzgesetz.


Für diese Aussage sehe ich jetzt keinerlei Zusammenhang. Kein Züchter wird verlangen, daß man ihm einen Hund per Post schicken soll.

Verkaufsort ist i.d.R. der Wohnsitz des Züchters. An diesen muß ich mich mit meinem Hund hinbemühen, sollte ich irgendwelche Forderungen gegen den Züchter stellen wollen. Lt. Gesetz muß diesem die Möglichkeit gegeben werden, "nachzubessern". Lasse ich jemand anderen "nachbessern", ohne dem Züchter vorher die Möglichkeit dazu zu geben, dann bin ich als Käufer auf die Kulanz des Züchters angewiesen.

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Und um einen Züchter vor überhöhten Forderungen zu schützen, gibt es andere Möglichkeiten - eben die Stellungnahme seines eigenen Tierarztes. Möglich, dass der Züchter nicht die vollen Kosten übernehmen muss, aber aus dem Umstand, dass der Hund schnell zum Tierarzt um die Ecke gebracht wird folgt nicht, dass er gar keinen Ersatz zu leisten hat.


Wenn der Käufer den Verkäufer vor der tierärztlichen Behandlung nicht informiert hat und wenn es sich nicht um einen lebensbedrohenden Zustand des Hundes handelt, kann der Käufer jegliche Garantieansprüche verlieren.

LG Waschbärin
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Biggi01
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.03.2006
Beiträge: 6
Wohnort: Weil am Rhein

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 10:08    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen, vielen Dank für eure Ratschläge. Wir haben den Züchter telefonisch
informiert aber er hat leider net viel verstanden und das falsch verstandene seinem
TA erzählt. Böse
Wir haben es jetzt schriftlich gemacht , alle Rechnung mitgesandt und warten ab was kommt Mit den Augen rollen Wir haben um schrifliche Äußerung gebeten. Noftalls holen wir uns
Hilfe vom RA.
Melde mich wieder


LG Biggi
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Waschbärin
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 20.03.06, 18:38    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Biggi,

manchmal kann es hilfreich sein, auch mit dem Tierarzt des Züchters in Kontakt zu treten. Dessen Anschrift/Telefonnummer solltet Ihr im Impfpass Eures Welpen finden.

Wenn dieser den Sachverhalt kennt (ggf. Euren Tierarzt mit dem Tierarzt des Züchters sprechen bzw. Befunde übermitteln lassen), läßt sich der Züchter von zwei Seiten aus (von Eurer und der seines Tierarztes) vielleicht eher überzeugen. Einen Rechtsanwalt würde ich erst dann hinzu ziehen, wenn das alles nichts nützt. Sowas stösst i.d.R. von vorne herein nur auf Ablehnung.

LG Waschbärin
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