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Verfasst am: 21.03.06, 10:42 Titel: GEZ und die Zahlungsfälligkeit
Hallo,
ich habe eine Frage betreffend der Zahlungsfähigkeit der GEZ.
Seit Ende 2004 habe ich die EU-Rente und mit nicht mehr viel nach den mtl. Abzügen bleibt, habe ich, einen mtl. Dauerauftrag in Höhe von 17,03 eingereichtet. Für mich ist dies leichter, als 1/4 die 51,09 zu zahlen. Ich kenne einige im Bekanntenkreis, die dies auch so machen. Ich habe dies der GEZ bereits mehmals aus o.g. Gründen mitgeteilt. Heute bekomme ich wieder ein Schreiben, mit dem Vermerk, daß die Zahlung mit gesetzlicher Fälligkeit in der Mitte von Monaten, oder der Vorauszahlung - Vierteljährlich, -halbjährlich, jährlich zu zahlen sind. Zahle ich denn nicht schon im vorraus, bei mtl. Zahlung. Die haben anscheinend Probleme richtig Buchhaltung zu machen, wie oft soll ich denen nocht erklären, daß der Rückstand, den sie wieder anrechnen nicht richtig ist. Sie haben 51,09 € für 2006 berechnet, es heißt, sie haben den Zeitraum, Rechnmonat neu: 04.06, berechnet von 01.06.-03.06. ??? Obwohl der Zeitraum für das 1.Quartal 2006 bez. ist, ,berechnet. Es reicht mit der GEZ. Sorry, aber ich bin ziemlich genervt, mit ihrer Bürokratie und usw.....
Grüße Eli
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