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Einkommenssteuererklärung bei Auslandsaufenthalt

 
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darja
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 16.03.06, 17:50    Titel: Einkommenssteuererklärung bei Auslandsaufenthalt Antworten mit Zitat

Hallo,

meine Schwester ist seit letztem Jahr 8. Juli 2005 in den USA. Sie hat ein ARbeitsvisum für 18 Monate.

Vom 1.1. - 30.6.2005 war sie in Deutschland ganz normal beschäftigt und hat auch Lohnsteuer bezahlt.

Vom 8.7.-31.12. hat sie in den USA gearbeitet und auch dort income tax bezahlt.

Sie ist noch in Deutschland gemeldet (bei den Eltern).

Die Frage ist nun, kann sie für 2005 hier in Deutschland eine Einkommenssteuererklärung einreichen? (sie hat recht viel Lohnsteuer bis Juni bezahlt) inwieweit muss sie das EInkommen aus den USA nachweisen (sie hat eine Bescheinigung über die gezahlte Steuern vom ihrem Arbeitgeber bekommen), muss das uebersetzt bzw. umgerechnet werden (wegen Dollar)?

Viele Fragen auf einmal!

Vielen Dank!
Mfg
Darja
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Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 21.03.06, 17:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Schwester muss sogar eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben.

Das ergibt sich aus § 2 Abs. 7 EStG:
http://bundesrecht.juris.de/estg/__2.html

Die deutschen Einkünfte sind ganz normal einzutragen.

Der in den USA erzielte Bruttoarbeitslohn ist in Zeile 20 der Anlage N einzutragen (natürlich Euro):
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14266334_L20.pdf

Die Werbungskosten zu den Einnahmen aus USA sind auf einer extra Anlage aufzulisten, das Finanzamt trägt diese dann in Zeile 55 in das grüne Feld mit der 57 ein.

Warum das so ist, steht im Doppelbesteuerungsabkommen mit den USA:
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_02/nn_318/sid_09565ED8392850E010571576FF22D8C7/nsc_true/DE/Steuern/Veroeffentlichungen__zu__Steuerarten/Internationales__Steuerrecht/DBA/086.html

Ist schwierig zu lesen, bei Fragen nochmal fragen !

Gruß

Petz
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