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Ne, haste mich missverstanden.
Irgendwo hatte sie, wenn ich das jetzt nicht verwechsele, geschrieben, dass sie selber Hunde hat oder gar hobbymäßig züchte.
Na, und wenn ihr eigener Hund den fremden aus dem Garten vertrieben hätte, dann würde auch ihre eigene Hundehaftpflicht dafür einstehen müssen, denn dann wäre sie gem. § 833 für den Schaden haftpflichtig, den ihr Hund an dem Urlaubshund angerichtet hat. _________________ Grüße,
Abrazo
...nein , leider immer noch nicht, habe überall Plakate aufgehängt , die mit von TASSO zugeschickt wurden, bei den TÄ Bescheid gesagt und nochmals Inserate geschalten, doch der Zwerg ist weg _________________ LG Jutta
es tut mir wirklich leid für Dich
allerdings ein kleiner Tipp : mehrmals bei Tierheimen nachfagen und eventuell selber vorbeischauen. Als meine Hündin sich aus dem Staub gemacht hat (mit Halsbandanhänger und Chip) hat unser Tierheim trotz sofortiger Benachrichtigung es nicht geschafft uns ihr Auftauchen mitzuteilen. Erst bei unserem Besuch dort (nach ca. 3 Tagen) haben wir sie wiedererkannt und bekommen. Die Leute in den Tierheimen sind auch nur Menschen und machen halt auch mal Fehler
Viel Glück ! _________________ es ist nur meine Meinung. Nur die, die nichts sagen irren nicht.
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