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Welche Angaben muß man der Rechtsschutzversicherung übermitteln, daß man Rechtsschutz bekommt. Ich hörte, man muß das Problem individualisieren, also nicht etwa schon einen perfekten Klageschriftsatz vorlegen. Wie ist es?
Nennen Sie mir einen seriösen Anwalt In Franken, der einen eklatanten Kunstfehler des gegnerischen Anwalts für seinen Mandanten nutzt, sodaß der gegnerische Anwalt von seiner Mandantin in Regreß genommen wird.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 20.11.04, 21:05 Titel:
Das Thema hatten Sie doch unter anderem Nick schon hier eingebracht:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=6621 _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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@olof
Selbstverständlich muß man das Problem erläutern. Die Klageschrift verfasst doch der Anwalt der RechtsschutzVersicherung. Das Problem dabei ist dass die RechtsschutzVersicherung die Kosten (bzw. den Fall an-sich) nur dann übernimmt wenn die Klage hinreichend Aussicht auf Erfolg verspricht. Und deshalb ist eine ausführliche Schilderung der Sachlage notwendig.
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