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Verfasst am: 22.09.04, 12:06 Titel: Rechtsschtzversicherung und Anwalt Einholung d. deckungszusa
Wer kennt ein urteil aus Frankfurt oder?? wonach derAnwalt verpflichtet ist, seinen Mandanten daruf hinzuweisen d. eine bestehende Rechtsschutzversicherung u.U. nicht enitrittspflichtig ist und das somit derMandant für die <Ko0sten selbst aufkommen muß??
Meines Wissen wurden in letzter Zeit aufgrund dieses Urteils die Vollmachten der Anwälte geändert??
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