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Pfandauslösung

 
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willa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 09:39    Titel: Pfandauslösung Antworten mit Zitat

wahrscheinlich bin ich hier nicht richtig - aber wo dann?

Fall:

A ist pleite und hat ihren Schmuck zum Pfandleiher getragen. A hat außerdem Schulden bei B. Wenn B den Schmuck auslöst um ihn als Sicherheit bzw. zur Teiltilgung der Schulden zu behalten, kann A dann die Herausgabe erzwingen, so dass B in die Röhre schaut?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 09:48    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Pfandleiher unter Banken zu posten. Da empört sich doch mein Bänkerherz Sehr böse Lachen

Aber ich glaube, fachlich ist das Forum so falsch nicht. Oder doch besser Inkasso-Recht? wie auch immer:

Warum sollte B berechtigt sein, den Schmuck vom Pfandleiher auszulösen. Dies darf zunächst nur der Eigentümer/Pfandgeber.

Wenn B eine titulierte Forderung hat, kann er den Schmuck bzw. den Versteigerungserlös aus dem Schmuck pfänden. Der Pfandleiher wird in seiner Drittschuldnererklärung seine eigenen vorrangigen Forderungen erklären, so dass die Pfändung zunächst fruchtlos ist.

Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten: A bezahlt die Forderung des Pfandleihers. Dann greift die Pfändung des B. Oder es kommt zur Versteigerung des Schmucks durch den Pfandleiher. Dann erhält B aufgrund seiner Pfändung den freien Betrag.
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willa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 10:12    Titel: Danke Bankerherz! Antworten mit Zitat

A würde natürlich den Pfandschein herausgeben und B zur Auslösung bevollmächtigen - aber die Sache mit der Pfändung ist die Idee!! B hat Titel.

Wie ist das Procedere?
GV am Wohnort von A beauftragen oder am Ort der Pfandleihe?
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willa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 10:15    Titel: noch ein Problem: Antworten mit Zitat

da gibt's noch was.
Ich glaube, es ist bereits Privatinsolvenz beantragt - was macht B dann?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich wusste: Pfandleiher und Bankenrecht, dass passt nicht zusammen. Jetzt sind wir kräftig im Inkassorecht (vorletztes Posting) und Insolvenzrecht (letztes Posting). Hier fehlt mir das Fachwissen. Besser dort noch einmal posten.

Zitat:
A würde natürlich den Pfandschein herausgeben und B zur Auslösung bevollmächtigen - aber die Sache mit der Pfändung ist die Idee!!


Warum natürlich? Seit wann geben Schuldner etwas freiwillig heraus?
Und warum pfänden, wenn man den Pfändungsgegenstand auch ohne Pfändung bekommt?
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willa
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.06.2005
Beiträge: 2401

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 19:03    Titel: manchmal ist alles anders.... Antworten mit Zitat

Zitat:
Warum natürlich? Seit wann geben Schuldner etwas freiwillig heraus?


weil A sehr an ihrem Schmuck hängt (Familienbesitz) und selbst keine Chance hat, ihn auszulösen. B könnte das aber tun . Allerdings warnt C davor. C denkt, A könnte nachher den Schmuck von B zurück verlangen. Dann hätte B außer Kosten nichts gesehen.

Was sollst, ich poste beim Mahnverfahren .. aber das isses halt auch nicht Geschockt
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