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wahrscheinlich bin ich hier nicht richtig - aber wo dann?
Fall:
A ist pleite und hat ihren Schmuck zum Pfandleiher getragen. A hat außerdem Schulden bei B. Wenn B den Schmuck auslöst um ihn als Sicherheit bzw. zur Teiltilgung der Schulden zu behalten, kann A dann die Herausgabe erzwingen, so dass B in die Röhre schaut?
Pfandleiher unter Banken zu posten. Da empört sich doch mein Bänkerherz
Aber ich glaube, fachlich ist das Forum so falsch nicht. Oder doch besser Inkasso-Recht? wie auch immer:
Warum sollte B berechtigt sein, den Schmuck vom Pfandleiher auszulösen. Dies darf zunächst nur der Eigentümer/Pfandgeber.
Wenn B eine titulierte Forderung hat, kann er den Schmuck bzw. den Versteigerungserlös aus dem Schmuck pfänden. Der Pfandleiher wird in seiner Drittschuldnererklärung seine eigenen vorrangigen Forderungen erklären, so dass die Pfändung zunächst fruchtlos ist.
Jetzt gibt es 2 Möglichkeiten: A bezahlt die Forderung des Pfandleihers. Dann greift die Pfändung des B. Oder es kommt zur Versteigerung des Schmucks durch den Pfandleiher. Dann erhält B aufgrund seiner Pfändung den freien Betrag.
ich wusste: Pfandleiher und Bankenrecht, dass passt nicht zusammen. Jetzt sind wir kräftig im Inkassorecht (vorletztes Posting) und Insolvenzrecht (letztes Posting). Hier fehlt mir das Fachwissen. Besser dort noch einmal posten.
Zitat:
A würde natürlich den Pfandschein herausgeben und B zur Auslösung bevollmächtigen - aber die Sache mit der Pfändung ist die Idee!!
Warum natürlich? Seit wann geben Schuldner etwas freiwillig heraus?
Und warum pfänden, wenn man den Pfändungsgegenstand auch ohne Pfändung bekommt?
Verfasst am: 24.03.06, 19:03 Titel: manchmal ist alles anders....
Zitat:
Warum natürlich? Seit wann geben Schuldner etwas freiwillig heraus?
weil A sehr an ihrem Schmuck hängt (Familienbesitz) und selbst keine Chance hat, ihn auszulösen. B könnte das aber tun . Allerdings warnt C davor. C denkt, A könnte nachher den Schmuck von B zurück verlangen. Dann hätte B außer Kosten nichts gesehen.
Was sollst, ich poste beim Mahnverfahren .. aber das isses halt auch nicht
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