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Kontaktverbot!!!???

 
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Hamburger007
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 10:46    Titel: Kontaktverbot!!!??? Antworten mit Zitat

Frage Hallo, vielleicht kann jemand helfen??
Ich weiss nicht genau ,wie ich mich verhalten soll??

Ich bekam heute ein Einschreiben von einem Mann,
er bezeichnet sich als sogenannter Inhaber einer Vorsorgevollmacht,
der gute Mann fordert uns auf, jeglichen persönlichen Kontakt mit einer Nachbarin
zu unterlassen!!
Ansonsten würde er einen Strafantrag gegen uns stellen.
Er hat keine Vollmacht nachgewiesen.

Wie sollen wir darauf reagieren???
Was für ein Strafantrag soll das sein??
Ist das nicht schon versuchte Nötigung??

Die alte Dame (72) ist so gerne bei uns und den Kindern,deshalb sehen wir das auch nicht ein!!

Wer kann uns einen Rat geben???
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DieterH
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Anmeldungsdatum: 16.12.2005
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 12:59    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst wenn Derjenige eine Versorgungsvollmacht hat, oder gar Betreuer für die alte Dame wäre:
Ich wüßte nicht, wie er über die Gewohnheiten der alten Dame bestimmen will.
Einzig und alleine SIE, die Dame, kann doch wohl entscheiden, wen sie besuchen oder sehen will.


Ich warte auf ein Posting unseres allseits geschätzten Vormundschaftsrichter Mit den Augen rollen
_________________
have a nice day
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noidic
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 555
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 13:10    Titel: Re: Kontaktverbot!!!??? Antworten mit Zitat

Hamburger007 hat folgendes geschrieben::

Wie sollen wir darauf reagieren???


Am besten garnicht, das Schreiben hat, so wie ich das sehe, keinerlei rechtliche Relevanz.

Hamburger007 hat folgendes geschrieben::

Was für ein Strafantrag soll das sein??


Gute Frage. Es besteht ja nach den vorliegenden Informationen kein rechtlich wirksames Verbot eines Kontakts. Eventuell könnte er versuchen, ein solches zu erwirken, aber auch das ist kein Strafantrag.

Hamburger007 hat folgendes geschrieben::

Ist das nicht schon versuchte Nötigung??


Kann ich so jetzt nciht beantworten, aber selbst wenn würde ich das als untauglichen Versuch ansehen....
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noidic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 555
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 13:16    Titel: Antworten mit Zitat

DieterH hat folgendes geschrieben::

Einzig und alleine SIE, die Dame, kann doch wohl entscheiden, wen sie besuchen oder sehen will.


Mh, ganz so klar sehe ich das nicht, je nach Zustand der Dame und Verhalten der betreffenden Personen kann auch durchaus ein Betreuer in der Pflicht sein, den Umgang einzuschränken, wenn ansonsten die Gesundheit oder Lebensqualität gefährdet ist. Ist dann aber schon ein Extremfall.

Ich kenne so einen Fall, wo eine sehr nette alte Dame von einigen scheinabr sehr fürsorglichen Nachbarn immer wieder dazu gebracht wurde, denen ihre gesamte Rente und einiges aus ihrem Haushalt zu geben, so dass sie selbst zum Sozialfall wurde ( trotz eigentlich guter Rente ). Dort hat dann der Betreuer ein Kontaktverbot erwirken können.
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Vormundschaftsrichter
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 13:19    Titel: Antworten mit Zitat

DieterH hat folgendes geschrieben::

Einzig und alleine SIE, die Dame, kann doch wohl entscheiden, wen sie besuchen oder sehen will.

Das ist ja vielleicht gerade die Frage. Ist die Dame denn geistig noch auf der Höhe?

Grundsätzlich ist die Regelung des "Umgangsrechts" allerdings in der Tat nicht von einer üblichen Vollmacht gedeckt. Wir kennen jedoch nicht die Hintergründe des Ganzen, so dass ich hier nicht weiter Stellung nehmen kann/will, zumal ich es unsympathisch finde, nach jeder Frage zwei bis drei "???" zu setzen.
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Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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DieterH
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Anmeldungsdatum: 16.12.2005
Beiträge: 61

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 13:42    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, ich hätte auch fragen sollen ob die alte Dame noch geistg fit ist. Verlegen

Das der Betreuer, den es so wie hier geschrieben wurde, nicht gibt im Extremfall ein Kontaktverbot erwirken kann, war mir schon klar.

Hier sieht es nach meiner bescheidenen und laienhaften Meinung
erst einmal so aus als möchte Jemand eigene Interessen bezüglich der alten Dame wahren. Mit den Augen rollen
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Hamburger007
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 13:56    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Antworten!

Ich habe mich bei anderen Nachbarn erkundigt, ob sie mehr über diesen sogenannten Betreuer wissen:

Nach Ausage von zwei weiteren Nachbarn wurde auch denen und der Schwester jeglicher Kontakt verboten, aber nur mündlich. Es heisst im Haus,er verbietet jedem den Kontakt, damit die Frau vereinsamt und er schneller ans Erbe kommt. Keiner aus dem Haus hat irgendeinen finanziellen Vorteil durch die gute Frau gehabt,
nur der sogenannte Betreuer bereichert sich,z.B. Auto übernommen.

Die Vorsorgevollmacht wurde nach dem Tod des Ehemanns der Frau unterschrieben,
weil sie sich mit sämtlichen Schriftverkehr nicht auskennt.Er legt Briefe vor und sie unterschreibt, ohne den Inhalt zu verstehen.

Die Frau ist zeitweise etwas verwirrt, aber sie führt ihren Haushalt noch alleine.

Dieser Brief ist für mich eindeutig eine Nötigung.(§240StGB Wegen Nötigung macht sich strafbar, wer einen anderen rechtswidrig mit Gewalt oder Drohung dazu zwingen will, etwas zu tun oder zu lassen) Deshalb werde ich auch Anzeige erstatten.
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noidic
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 555
Wohnort: Mönchengladbach

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem mit der Nötigung ist, dass er nicht Gewalt, sondern einen Strafantrag androht.
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Hamburger007
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, aber nach dem Gesetzestext,
er droht ja mit einem Strafantrag.

Die Frau möchte gerne Kontakt zu den Nachbarn, aber alle blocken jetzt natürlich ab.

Es kann doch nicht angehn, das jemand derart über einen anderen Menschen bestimmen darf.
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Hamburger007
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Anmeldungsdatum: 24.03.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 18:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe mit der Frau gesprochen und zeigte ihr den Brief,

Sie sagte: Sie wüßte nichts von dem Brief und es ist ihr Wunsch weiterhin Kontakt zu den Nachbarn zu halten. Dann sind wir gemeinsam zur Polizei gefahren und haben den Sachverhalt geschildert.Dort hat sie nochmal ausgesagt, das sie von dem Brief nichts wisse.

Der Polizist riet ihr, die Vorsorgevollmacht bei einem Notar widerrufen zu lassen,
weil die Gefahr besteht das der Bevollmächtigte sie noch weiter finanziell ausbeutet,
denn sie hat keinerlei Kontoauszüge, Bankkarten u.s.w., das liegt alles beim Bevollmächtigten zu Hause, er hat Zugriff zu allem.
Außerdem sollte sie einen Antrag stellen auf einen vom Gericht bestellten Betreuer, dann braucht sie keine Angst mehr haben.

Wenn die Frau den Antrag selbst stellt,
wielange dauert es, bis das Gericht einen Betreuer einsetzt?
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