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Probleme beim Autokauf (Gewährleistung Privatkauf)

 
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derbehh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 10
Wohnort: Die schönste Stadt der Welt (HH)

BeitragVerfasst am: 22.03.06, 17:08    Titel: Probleme beim Autokauf (Gewährleistung Privatkauf) Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich habe von einem Problem gehört, dass sich in etwa so ereignet haben soll:

Ein Käufer hat sich über Internetauktionshaus [Name geändert] einen Wagen gekauft, bei dem die Beschreibung ganz gut war. Er wollte halt einen kleinen alten wagen, den er noch einmal durch den TÜV bringen wollte und der dann seine Schuldigkeit getan hat.
Im Text heißt es da so ungefähr: "Gut erhaltener Ford Fiesta Diesel. Er ist uns für unsere Kinder leider zu klein geworden. Optisch sieht er noch ganz gut aus, hat aber einige Kratzer. Rost ist kein Thema. Aber er ist an der Stoßstange vorne links beschädigt (siehe Bild) und am rechten Vorderrad müßte an der Radaufhängung ein Gummilager ausgetauscht werden"

Der Wagen soll dann vorher nicht besichtigt worden sein, sondern man hat sich auf einem Parkplatz getroffen und einen (Wortsperre: Firmename) Kaufvertrag geschlossen, in dem es sachgemäß heißt heißt : "Nachstehendes Fahrzeug wird unter Ausschluß jeglicher Sachmängelhaftung verkauft.... Unfallschäden sind dem Verkäufer nicht bekannt. Ausser den sichtbaren Beschädigungen an den Stoßstangen. Das Fahrzeug hat diverse Kratzer und Beulen. Blinkerglas vorne Rechts hat einen Riss. Belüftung des Tanks funktioniert nicht richtig... Das Fahrzeug wurde über eine Internetauktionshaus [Name geändert]-Auktion ersteigert, siehe Versteigerungsnummer XY"

So, nun hat der Käufer den Wagen bereits umgemeldet, da es sonst schwierigkeiten mit der Versicherung gegeben hätte. Danach fuhr der Käufer zu einer Werkstatt und hat ihn durchsehen lassen, da er nurnoch bis Mai TÜV hat.
Das was die Werkstatt dazu sagte war: Der Wagen ist tot. Das lohnt sich nicht mehr. Im Werkstattbericht steht sowas wie "Durchrostung am Schweller, Radlauf hinten und an mehreren Stellen des Unterbodens,...." und diverse andere Schäden. Rost ist aber wohl mit das größte Problem.

Nun würde der Käufer den Wagen natürlich gerne zurückgeben, der Verkäufer sagt aber, dass er ihn ohne jegliche Sachmängelhaftung verkauft hat und der Käufer ihn dann lieber schnell weiterverkaufen soll, solange er noch TÜV hat.

Ich denke aber das die im Kaufvertrag erwähnte Internetauktionshaus [Name geändert] klar zeigt, das er dem Käufer deutliche Mängel wie den Rost, aber auch die anderen gravierenden Schäden verschwiegen hat. Da der Käufer kein Fachmann ist, konnte er das alles nicht erkennen.

Wie siehts nun aus? Was kann der Käufer machen? Und wenn ja, was muß er dazu machen und was kostet sowas?

Wenn ihr Ideen für einen solchen Fall habt, dann schreibt Überrascht)
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derbehh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 10
Wohnort: Die schönste Stadt der Welt (HH)

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 07:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hat denn für einen solchen Fall keiner eine Idee? Oder ist es nicht Boardregelkonform?
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real_sectrop
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.03.2006
Beiträge: 172

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

falsches Forum - als Privatkauf gehört es ins Zivielrecht.

Würde mal beim Kaufvertragsrecht ab §§ 433 ff. BGB nachsehen.
Wenn der Verkäufer gewerblich tätig ist (also ein Händler kann er die Sachmängelhaftung nicht aussschließen)

Wenn es eine Privatperson ist würde ich auf arglistige Täuschung gem. §123 BGB gehen. Da, meiner Meinung nach, für eine Beschreibung ala
Zitat:
Gut erhaltener Ford Fiesta Diesel
auch zumindest ein flüchtiger Blick unter das Auto gehört.

Und der Rost am Unterboden wurde nicht, als Mangel beim Verkauf erwähnt. Er hat also ein nicht verkehrssicheres Auto verkauft, ohne auf diesen besonderen Zustand hinzuweisen. Damit hätte er sich im Falle eines Unfalls, der durch den nicht verkehrssicheren Zustand hervorgerufen wurde, sogar schadensersatzpflichtig gemacht.
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derbehh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 10
Wohnort: Die schönste Stadt der Welt (HH)

BeitragVerfasst am: 24.03.06, 16:52    Titel: Antworten mit Zitat

Super, vielen Dank dafür. Habe es mal beim Zivielrecht reingeschrieben.

Zu deinem Satz: "Ein Händler kann Sachmängel nicht ausschließen" hätt ich da aber noch ne Frage. Wie sieht es da mit der Gewährleistung aus. Ich habe gehört das viele Händler in Auto-Kaufverträge schreiben: "Der Käufer wünscht keine gesetzliche Gewährleistung" Ist der Verkäufer damit davon befreit?
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real_sectrop
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.03.2006
Beiträge: 172

BeitragVerfasst am: 25.03.06, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Steht das denn bei dir im Vertrag? Und hat er dich auch explizit darauf hingewiesen?

Es gibt solche Klauseln mit denen versucht wird die Gewährleistung zu umgehen, wie z.B. Verkauf als Bastlerfahrzeug. Ein ein direkter Ausschluß, nach der von dir genannten Klasusel, würde wohl vor Gericht ausgeschlossen werden.
Code Law (niedergeschriebener Gesetzestext) steht nämlich über persönlich getroffenen Vereinbarungen.
Wozu bräuchte man denn sonst Gesetze, wenn jeder seine eigenen Vereinbarungen trifft?
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derbehh
Interessierter


Anmeldungsdatum: 04.02.2006
Beiträge: 10
Wohnort: Die schönste Stadt der Welt (HH)

BeitragVerfasst am: 25.03.06, 11:33    Titel: Antworten mit Zitat

Also sagen wir mal so, ich kenne einen Kaufvertrag in den ein Gebrauchtwagenhändler wörtlich reingeschrieben hat: "Der Käufer wünscht keine gesetzliche Gewährleistung.", da es sich um einen Fahrzeugwert von 1000 EUR handelt und der Händler solche Wagen generell ohne Gewährleistung verkauft.

Der Käufer hat diesen Kaufvertrag auch unterschrieben.
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real_sectrop
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Anmeldungsdatum: 13.03.2006
Beiträge: 172

BeitragVerfasst am: 26.03.06, 00:34    Titel: Antworten mit Zitat

Also, wenn man nicht explizit auf solch eine Klausel beim Kauf hingewiesen wird, dürfte sie auch nicht zulässig sein. Der Fahrzeugwert ist unerheblich.
Es kann sein, das es Ausschlußparagraphen im BGB gibt, die solche Klauseln als nicht zulässig deklarieren. Ich weiß, das wir solche Klauseln für AGB behandelt haben.
Aber ich kann es ihnen nicht genau sagen (ist schon etwas her). Deshalb fragen sie bitte einen Spezialisten aus dem Zivilrecht.

Problemhintergrund bei solchen Geschäften ist die generelle Jahresfrist für die Gewährleistung von Gebrauchtwagen. Händler, die Fahrzeuge hohen Alters mit geringem Preis verkaufen, können die möglichen bzw. wahrscheinlichen Reparaturkosten aus dem Verkaufspreis selten finanzieren. Also versuchen sie die Gewährleistung mit bestimmten Klauseln auszuhebeln, was aber nicht immer zulässig ist.
Deshalb geht dieses Geschäft auch immer weiter zurück. Händler können es sich nicht mehr leisten Autos unter einem Wert von 2.000€ zu verkaufen. ICh denke das solche Verkäufe in einigen Jahren kaum noch vorkommen werden-

Die Händler haben's bei solchen Verkäufen also auch nicht leicht.
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