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Verfasst am: 17.03.06, 15:15 Titel: Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung?
Eine Fitness-Kette schreibt alle Mitglieder an und erhöht die Monatsbeiträge um € 1,50 mit der Begründung gestiegener Kosten. Eine vertragliche Erhöhung nach jeweils 12 vollen Kalendermonaten ist vorgesehen; es handelt sich also um ein nicht vereinbartes Vorziehen der Preiserhöhung, was z. B. bei 6 Monaten einen nirgendwo vereinbarten Preisanstieg um 9 € bedeutet. Dass diese Erhöhung nicht akzeptiert werden muss, ist klar, aber bedingt sie auch ein Sonderkündigungsrecht? Und innerhalb welcher Frist muss widersprochen bzw. gekündigt werden?
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