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Der Fall:
A nimmt für seinen Nachbarn ein Paket mit Unterschrift von der Post entgegen.
Nach mehrmaligen erfolglosen Versuchen der pers. Paketübergabe wurde das Paket bei diesem vor die Wohnungstür im Mehrfamilienhaus gelegt und dort gestohlen.
Schaden EUR 400,-.
Frage:
-Muß A zahlen ?
-Ist Schaden durch private Haftpflicht von A versichert ?
Klausel in Haftpflicht: Abhandenkommen fremder Sache ist versichert.
wenn abhandenkommen von sachen mitversichert gilt (selten!) , dann wird die phv leisten, denn hier kann man ein fahrlässiges verhalten des A unterstellen. man stellt nunmal nicht einfach ein paket im flur ab, und hofft, dass es der rechtmässige empfänger bekommt...
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