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Verfasst am: 25.03.06, 15:59 Titel: Rücktritt von einem Handykauf
Hallo.
Da dies mein erster Post in diesem Forum ist, bin ich mir nicht ganz sicher, ob ich ihn an der richtigen Stelle gesetzt habe, bitte weisen Sie mich darauf hin, falls meine Frage in einen anderen Bereich gehört.
Zitat:
Es geht um folgende Sachlage:
Pers. A verkauft ein Handy bei Internetauktionshaus [Name geändert]. A ist als privater Verkäufer angemeldet, es handelt sich also um eine Privatauktion.
Pers. B ersteigert das Handy.
Nach einem Zeitraum von etwa 3 Monaten teilt der Käufer B dem VK A schriftlich mit, er trete von dem Kaufvertrag zurück, da ein Betrug vorliegt. B behauptet, es handle sich bei dem Model um eine Fälschung. B hatte das Handy inzwischen an einen dritten C weiterverkauft. Diese Person C hat die Fälschung entlarft (Belege des Herstellers liegen angeblich vor). B hat daraufhin das Handy zurückgenommen und C das Geld zurückerstattet und will nun das gleiche mit dem ursprünglichen VK A tun.
A weigert sich das Handy zurückzunehmen, da er keinen Beweis sieht, dass B tatsächlich das Handy weiterverkauft hat, welches er bei A erworben hat. Man beachte , dass der Kauf 3 Monate zurückliegt. Das Handy ist nun natürlich auch nicht mehr neu und unversehrt.
Muss A das Handy nun zurücknehmen? Kann A strafrechtlich belangt werden? Ist es rechtens wenn B Fristen festlegt?
B hat A zusätzlich das Angebot gemacht, "den Kaufvertrag doch noch einzuhalten" und B ein unversehrtes Model des Handys zuzuschicken, im Tausch gegen die angebliche Fälschung.
Ich nehme an B muss beweisen, dass das Handy gefälscht ist, damit A es zurücknehmen muss, richtig?
Wie kann B das Beweisen?
Muss B beweisen, dass es sich exakt um das bei A erworbene Handy handelt?
Wie kann B das beweisen?
Über die Fälschung: Das Handy funktioniert zwar, allerdings ist es angeblich bereits einmal bei Nokia repariert worden, und zudem soll es sich um ein anderes Handymodell handeln. (dieses sieht völlig anders aus, wie ist das möglich) -> Wie muss das bewiesen werden?
Reicht ein sg. Nokia Extended Warranty Check als Beweis aus? Auf diesem wird von einem Handymodell XY gesprochen. Wie lässt sich ein Bezug dieses Beleges zu dem Verkauften Handy mit dem Model XX beweisen? (B schließt hieraus, dass XX in Wahrheit XY ist).
Vielen Dank im Vorraus für die hoffentlich zahlreichen Antworten.
ich spreche ja garnicht von konkreter rechtsberatung. mich würde nur interessieren, ob in einem solchen falle die forderungen überhaupt irgend eine grundlage haben.
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