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Ich habe da mal eine Frage, was vesteht man unter dem unten genannten ZITAT :
Häufiger Streitpunkt vor den Gerichten ist die Erstvertragslaufzeit. Länger als ein halbes bis maximal ein Jahr muss sich keiner binden. Längere Vertragslaufzeiten sind nicht rechtens.
Hallo Michi!
Die Erstvertragslaufzeit ist die Zeit, die der Vertrag ab Unterschrift zunächst mal läuft, bevor entweder gekündigt werden kann oder verlängert wird.
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